Probleme mit Gesetzlicher Betreuung / Beantragung von Sozialleistung

26. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.05.2024 04:31:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Gesetzlicher Betreuung / Beantragung von Sozialleistung

Guten Tag liebes Forum. Ich bitte um Hilfestellung bei folgender Problematik:

Unser Bruder hat aufgrund mehrerer Erkrankungen seit Jahren gesetzliche Betreuung. Diese ist für alle Lebensbereiche zuständig.

Seit Anfang letztem Jahr hat mein Bruder eine BU-Rente. Diese ist sehr gering. Deshalb hat mein Bruder den Betreuer gebeten für ihn Wohngeld zu beantragen.

Das hat der Betreuer laut eigener Aussage im März 2023 getan.

Da bis heute kein Wohngeld genehmigt wurde, haben wir vor Kurzem die Wohngeldstelle angerufen und dort nachgefragt.

Dort wurde mitgeteilt, dass kein Antrag vorliegt, geschweige denn eingegangen ist.

Der Betreuer meinte er hätte den Antrag am PC ausgefüllt, ausgedruckt und dann per Post versendet. Eine Kopie vom unterschriebenen Antrag kann er nicht vorweisen.

Außerdem hat der Betreuer sich nicht die Mühe gemacht, dort einmal nachzuhaken, sonst wäre es im Falle, dass er einen Antrag dort hin geschickt hat, ja aufgefallen.

Die Wohngeldstelle zeigt sich nicht kulant.

Meinem Bruder ist ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro Wohngeld-Anspruch verloren gegangen.

Gibt es Möglichkeiten, einen Schadensersatz-Anspruch vom Betreuer, da er ja laut Gesetz haftbar ist, für ihn geltend zu machen?

Und falls ja, wo und wie kann man das in die Wege leiten?

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende wünsche ich



-- Editiert von User am 26. April 2024 21:37

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21 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Michaela38):
Meinem Bruder ist ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro Wohngeld-Anspruch verloren gegangen.

Wie könnte man denn bewiesen, das der Antrag genehmigt worden wäre?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12302.05.2024 04:31:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie könnte man denn bewiesen, das der Antrag genehmigt worden wäre?


Sämtliche Voraussetzungen für einen Wohngeld-Antrag sind erfüllt: Schwerbehinderung, Geringe Rente welche deutlich unter Bürgergeld-Niveau liegt, Besprechung mit Bekanntem, welcher seit zig Jahren bei einem Sozialamt arbeitet, Wohngeldrechner von der Bundesregierung....

-- Editiert von User am 26. April 2024 22:47

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Michaela38):
Sämtliche Voraussetzungen für einen Wohngeld-Antrag sind erfüllt

Keine Ahnung wo man diese amüsante Sammlung an "Voraussetzungen" her hat.
Aber man sollte sich dann doch - wie auch das Gericht - mal mit den tatsächlichen Voraussetzungen beschäftigen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/

Sollte die Prüfung nach dem Gesetz ergeben, dass er tatsächlich Anspruch hätte, sollte man sich einen versierten Anwalt suchen, der das ganze in die Hand nimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1002 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Keine Ahnung wo man diese amüsante Sammlung an "Voraussetzungen" her hat.


Zumindest die von offizieller Seite angebotenen Wohngeldrechner liefern - sofern man die Daten korrekt ausfüllt - doch eine sehr genaue Übersicht über die entsprechenden Ansprüche und ob man alle Vorraussetzungen erfüllt.

Allerdings sollte man jetzt einfach mal den Antrag forcieren - und wenn Wohngeld denn dann genehmigt wurde wendet man sich an eine fachkundige Stelle (Anwalt, SoVD, Betreuungsgericht) und lässt prüfen ob Schadensersatzansprüche gegen den Betreuer bestehen.

Ein Selbstläufer wird das aber meist nicht.

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#6
 Von 
guest-12302.05.2024 04:31:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Zumindest die von offizieller Seite angebotenen Wohngeldrechner liefern - sofern man die Daten korrekt ausfüllt - doch eine sehr genaue Übersicht über die entsprechenden Ansprüche und ob man alle Vorraussetzungen erfüllt.


Der Rechner wurde mit Hilfe des Bekannten, der seit vielen Jahren beim Sozialamt arbeitet, korrekt ausgefüllt.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Erst einmal ist der Betreuer nicht verpflichtet, bezw. er darf es gar nicht, Euch irgendwelche Auskünfte zu geben. So, wenn der Bruder weit unter Burgergeld-Level Rente bezieht, dann wäre er doch gar kein Fall für Wohngeld, sondern für Bürgergeld oder aber Grundsicherung, geleistet vom Sozialfall. Und wenn er das aufstockend erhält, dann schließt das Wohngeld aus.

Wenn der Bruder (nicht Ihr!) mit der Betreuung unzufrieden ist, dann kann er beim Gericht unter darlegung der Gründe eine Entpflichtung des Betreuers beantragen und die Einsetzung eines anderen beantragen. Dass Ihr eine Auskunft von der Wohngeldstelle bekommen habt, wundert mich schon sehr, wirklich. Das dürfen die nämlich gar nicht. Und mich wundert auch, dass das Betreuungsgericht nicht eingegriffen hat, denn diesem muss der Betreuer ja einmal im Jahr Rechenschaft ablegen. Und wenn jemand "von Luft und Liebe" lebt, dann wird schon nachgefragt, warum man denn nicht die zustehenden Sozialleistungen beantragt hat.

Irgendwie alles nicht ganz nachvollziehbar.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12302.05.2024 04:31:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
unter Burgergeld-Level Rente bezieht
er hat jahrelang Bürgergeld bezogen, seit letztem Jahr ist es eine Bu Rente. Außerdem hat er wie ich anfangs geschrieben habe mehrere Erkrankungen sowie eine Schwerbehinderung. Dadurch kann er nicht arbeiten und ist somit kein Fall für das Bürgergeld.

-- Editiert von User am 27. April 2024 08:31

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#9
 Von 
guest-12302.05.2024 04:31:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
warum man denn nicht die zustehenden Sozialleistungen beantragt


Das Wohngeld wurde laut Betreuer beantragt kurz nachdem mein Bruder vom Bürgergeld in die Bu Rente gekommen ist.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Michaela38):
Der Betreuer meinte er hätte den Antrag am PC ausgefüllt, ausgedruckt und dann per Post versendet. Eine Kopie vom unterschriebenen Antrag kann er nicht vorweisen.

Dann sollte man mit der Betreuungsstelle Kontakt aufnehmen.
Evtl. wird ein anderer Betreuer zugeteilt.
Nachweisen wird schwierig werden, dazu sind Kopien notwendig, wenn sie nicht im Papierform vorhanden sind, dann müsste sie der Betreuer im PC gespeichert haben.
Wenn nicht, hat er offenbar nichts veranlasst.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Michaela38):
Das Wohngeld wurde laut Betreuer beantragt kurz nachdem mein Bruder vom Bürgergeld in die Bu Rente gekommen ist.
Ich nehme an, du meinst eine EM-Rente/Erwerbsminderungsrente (voll und dauerhaft) ?
BU-Rente ist ja wegen Berufsunfähigkeit, nicht aber wegen Erwerbsminderung.

Zitat (von Michaela38):
Seit Anfang letztem Jahr hat mein Bruder eine BU-Rente. Diese ist sehr gering. Deshalb hat mein Bruder den Betreuer gebeten für ihn Wohngeld zu beantragen.
Wäre es nicht angezeigt gewesen, statt Wohngeld (nur Mietzuschuss) doch eher Sozialhilfe beim Sozialamt ergänzend zur Rente zu beantragen?

- Warum verlangt der Bruder als Betreuter, was der Betreuer für alle Bereiche tun soll?
- Wovon hat der Mann denn im ganzen Jahr gelebt?
- Wann endete der Bürgergeld-Bezug?
- Wer hat dem JC mitgeteilt, dass die Rente bewilligt wurde?
- iaR weisen die JC dann auf die Möglichkeit des Leistungsbezuges vom Sozialamt/SGB XII hin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich nehme an, du meinst eine EM-Rente/Erwerbsminderungsrente (voll und dauerhaft) ?
BU-Rente ist ja wegen Berufsunfähigkeit, nicht aber wegen Erwerbsminderung.

Wenn man behindert ist, bedeutet das nicht, dass man auch Erwerbsgemindert ist.
Der Bruder konnte evtl. einen Beruf mit seinen Möglichkeiten ausüben.
Da sie schreibt die Rente ist sehr gering, könnte das mit der BU schon stimmen, da es die Hälfte der EMR ist.
Zitat (von Anami):
Warum verlangt der Bruder als Betreuter, was der Betreuer für alle Bereiche tun soll?

Selbiges legt in der Regel das Betreuungsgericht fest.
Wird ein Betreuer eingesetzt, so obliegen die Aufgaben wie Jobcenter diesem. IdR funktioniert das auch.
Ansonsten, wie ich bereits schrieb, mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufnehmen, evtl. wird diese Person dann durch eine andere ersetzt.
Da die Dokumentation lückenlos sein muss, was in hier offenbar nicht der Fall ist, dürfte auch keine Vertrauensbasis mehr vorhanden sein.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn man behindert ist, bedeutet das nicht, dass man auch Erwerbsgemindert ist.
Richtig. Deshalb fragte ich, ob die TE mit BU-Rente eine EMR meint.
Zitat (von Loni12):
Da sie schreibt die Rente ist sehr gering,
Es könnte auch eine geringe EMR sein. Kommt drauf an.
Zitat (von Loni12):
mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufnehmen, evtl. wird diese Person dann durch eine andere ersetzt.
JA. Das kann man tun.
Damit kann gegen den jetzigen Betreuer aber kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Das war die Frage der TE. Sie meint, der jetzige Betreuer hafte dafür.

Wenn der Betreuer haftet, wären alle Behörden raus. Und es wäre egal, welche Rentenart gezahlt würde.

Hinweis an die TE:
- Dass die Wohngeldstelle den Antrag nicht findet, kann sein. Dann müsste uU intensiver gesucht werden.
- Dass die Anträge auf Wohngeld aus diversen Gründen auch mal ca 1 Jahr bis zur Bewilligung dauern können, ist in manchen Kommunen leider so.
- Der Betreuer sollte jetzt für den Bruder einen neuen Wohngeldantrag stellen, damit *der Schaden* nicht noch größer wird.

Eigentlich ist das ein Thema fürs Unterforum *Schadensersatz*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit kann gegen den jetzigen Betreuer aber kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

Habe ich auch nie geschrieben.
Zitat (von Anami):
Dass die Wohngeldstelle den Antrag nicht findet, kann sein. Dann müsste uU intensiver gesucht werden.

Was soll eine Suche, wie ich schrieb, muss der Betreuer Nachweise haben und die hat er nicht.
Deshalb darf man annehmen, dass der Antrag nicht gestellt wurde.
Natürlich sollte er dringend einen neuen Antrag stellen.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Was soll eine Suche

Nun, es kommt öfter mal vor, das mal was temporär abhanden kommt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Habe ich auch nie geschrieben.
Richtig. Aber danach und nur danach hat die TE gefragt.

Zitat (von Loni12):
muss der Betreuer Nachweise haben und die hat er nicht.
Er hat nur gesagt, er hätte den Antrag im März 23 gestellt per Post und hat keine Kopie.
Die Wohngeldstelle hat (auch nur) mitgeteilt, dass kein Antrag vorliegt, geschweige denn eingegangen ist.

Bei dem Chaos in den Wohngeldstellen kann uU nicht gleich was gefunden werden, was schon ca 1Jahr dort liegt, ohne dass man mal intensiv sucht. Gerade zu Beginn 2023 sind ja wegen der Gesetzesänderung vermutlich jede Menge WoG- Anträge gestellt worden.

Welchen Grund zur Lüge sollte der langjährige Betreuer haben?
Aber dass man nun Schadensersatz vom Betreuer haben will, weil die Wohngeldstelle nicht kulant ist, dürfte nicht so einfach zu erreichen sein. Sie kann gar nicht kulant sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, es kommt öfter mal vor, das mal was temporär abhanden kommt ...

... dafür hat man Kopien und Wohngeld kann auch online beantragt werden, dann hat man gleich einen Nachweis.
Dazu kommt, wenn man im März einen Antrag stellt und man hört nach einigen Monaten nichts, sollte man als Betreuer nachfragen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12302.05.2024 04:31:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
... dafür hat man Kopien und Wohngeld kann auch online beantragt werden, dann hat man gleich einen Nachweis.
Dazu kommt, wenn man im März einen Antrag stellt und man hört nach einigen Monaten nichts, sollte man als Betreuer nachfragen.


Genau das denken wir auch. Hier wurde grob fahrlässig gehandelt seitens des Betreuers


Es geht übrigens um Em-Rente, nicht BU

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Michaela38):
Genau das denken wir auch.
Nun gut, wenn dir Wunschantworten helfen...
Aber eine ziemlich steile These ist, dass der Betreuer grob fahrlässig gehandelt habe und einen beträchtlichen Vermögensschaden verursacht habe.

Wenn man den Betreuer also zu Schadensersatz heranziehen will, sollte man das nicht ohne juristische Unterstützung versuchen. Sonst gehts vermutlich in die Binsen.

Wer (mit welcher Vollmacht) wirft Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit und Schaden vor?
Der Betreute seinem Betreuer?
Weiß das B-Gericht von den Vorwürfen?

Ich meine, das ist längst keine sozialrechtliche Frage mehr .
Das sollte im Unterforum *Schadensersatz* oder wegen der hier geäußerten Vorwürfe im Unterforum *Strafrecht* diskutiert werden.

:forum:

danke für die Info zur EM-Rente.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33377 Beiträge, 17425x hilfreich)

Eine Rente unter Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsniveau heißt schlicht "Mindesteinkommen nicht erreicht, daher kein Wohngeldanspruch" - den Fall hatten wir doch gerade in einem anderen Thread.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33377 Beiträge, 17425x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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