Probleme mit Jobcenter wegen Qualifizierung

18. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Beginner3103
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Probleme mit Jobcenter wegen Qualifizierung

Hallo zusammen,

meine Frau ist eit vielen Jahren Arbeitslos und hat derzeit keine Perspektive, Ihren Job als Schriftsetzer auszuüben (Alter 40). Nach endlos vielen Bewerbungen in alle Richtungen in der Region, würde Sie gerne eine Umschulung/Ausbildung für eine Bürotätigkeit machen. Sie ist seit vielen Jahren arbeitslos, bezieht aber keine Leistungen von der Arbeitsagentur, da mein Einkommen hinzugezählt wird.

Das Jobcenter weigert sich nun, irgendeine Qualifizierungsmaßnahme zu organisieren, man wird nur abgewimmelt und bekommt hierzu keine Hilfe.

An wen kann man sich wenden, der uns helfen kann sich hier gegen den Beamtenapparat durchzusetzen? Welchen Anspruch bzw. welche Möglichkeiten hat man, wenn man denkt benachteiligt zu sein?

Vielen Dank für Eure Tipps.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Nermelyn am 18.12.2013 13:51

Das Jobcenter weigert sich nun, irgendeine Qualifizierungsmaßnahme zu organisieren

Begründung?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
Beginner3103
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Begründung waren:

> Budget (weder heute noch in Zukunft)

> mangelnde Aussicht für eine Fortbildung "im Büro" - die Firmen möchten ausgelernte Leute haben => nach dem Motto "sinnlos". Alternative Vorschläge gab es jedoch auch keine.

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""

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Welchen Anspruch bzw. welche Möglichkeiten hat man, wenn man denkt benachteiligt zu sein? <hr size=1 noshade>


Keinen durchsetzbaren.
Denn praktisch alle Leistungen, die in Richtung Umschulung / Weiterbildung gehen, hat der Gesetzgeber als KANN-Leistungen (und nicht als MUSS-Leistungen) ausgestaltet. Siehe z.B. §§ 44 und 45 SGB III .

quote:<hr size=1 noshade>gegen den Beamtenapparat durchzusetzen? <hr size=1 noshade>

Die meisten Mitarbeiter in den Sozialbehörden sind keine Beamten, sondern ganz normale Angestellte.







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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Bleiben zwei Möglichkeiten: die Umschulung selbst finanzieren oder sich aber um einen betrieblichen Platz für eine Umschlung oder Ausbildung bemühen. Da im Moment ja auch kein Einkommen erzielt wird, ist die zweite Variante relativ kostenneutral möglich.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, bei dieser letzten Alternative dürfte aber kein sinnvoller Abschuss da sein. Bei Bürojobs haben wir das Problem, dass jahrelang zur Bürokauffrau/Bürokaufmann umgeschult wurde. Wir haben heute wahrscheinlich mehr Arbeitslose aus diesen Umschulungen als Wackersteine auf Deutschlands Straßen.

Wirklich gesucht und auch ausgebildet werden Leute im Pflege/Betreuungsbereich, auch in der medizinischen Dokumentation, um mal einige Beispiele zu nennen. Die Frau sollte systematisch nach Nischen Ausschau halten, da ist auch die Ausbildung älterer Menschen noch möglich, und eine Jobgarantie geht damit fast einher. Nur, arbeitslose Bürokräfte haben wir nun wirklich genug in Deutschland zur Verfügung. Bei uns hat z.B. die öffentliche Hand die Ausbildung zur Fachkraft für Bürokommunikation eingestellt, weil es genug gibt. Das ist derzeit die Situation. Also, Lücken suchen!

wirdwerden

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Die Volkshochulen bieten zu geringen Kosten Kurse an die mit qualifizierten Abschlüssen enden. Ebenso die IHK. Für diese Kurse gibt es Fördermittel und Steuererstattungen. Da du ja verdienst kann man da was absetzen.

Das Arbeitsamt wird wohl "seit vielen Jahren Arbeitslos" dahin gewertet haben das die Motivation eh nur sehr gering ist.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das Arbeitsamt (Du meinst wohl die AfA) ist ohnehin nicht zuständig. Seit etwa 10 Jahren werden dort keine Weiterbildungsmaßnahmen für Wiedereinsteier/innen finanziert. Und das hat nichts mit Lust oder Unlust des Sachbearbeiters zu tun, Kartoffelsaft.

Nermelyn meint wohl das Job-Center. Da sie aber nicht unterstützungsberechtigt ist, fällt diese Förderung auch weg.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Job-Center Arbeitsamt AfA oder wie auch immer. Als "Nichtarbeitsloser" ist man nicht auf dem laufenden wie sich der Laden nennt - Spielt aber auch nicht die große Rolle.

Übrigens schickt ich meine Pakete auch noch mit der Post. Und ich vertraue der Citybank nicht. Mein Schokoriegel ist der Raider. Ich trinke Africola und Bluna.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Doch, es spielt eine sehr große Rolle. AfA wird aus Versicherungsleistungen finanziert, Job-Center bietet Transferleistungen an. Die Programme sind unterschiedlich, die Träger sind unterschiedlich, die Anspruchsgrundlagen auch. Ich gehe ja auch nicht zum Jugendamt, wenn ich Rente beantragen möchte, so unter dem Motto, meine Kinder bekommen Geld vom Jugendamt, warum also ich nicht?

wirdwerden

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@wirdwerden:

quote:
Das Arbeitsamt (Du meinst wohl die AfA) ist ohnehin nicht zuständig.


Das sehe ich allerdings anders. Die Ehefrau des TE bezieht zwar keine Leistungen, ist aber zweifelsohne arbeitslos. Die Zuständigkeit für irgendwelcher Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen dürfte deshalb sehr wohl bei der Agentur für Arbeit liegen. Ob im Übrigen die Voraussetzungen vorliegen, vermag ich nicht zu beurteilen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Axel: wie ich schon schrieb, die Wiedereinsteigerprogramme sind vor etwa 10 Jahren gekippt worden. Betroffen waren meist Frauen, die nach Trennung und Kinderpause in einen Beruf zurückkehren wollten. Natürlich kann sich die Frau arbeitssuchend melden, aber das war es dann auch. Der Rest bleibt ihr selbst überlassen. Anders ist es nur, wenn ein Anspruch auf ALG I besteht, was hier aber nicht der Fall ist.

wirdwerden

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