Probleme mit der Arbeitsagentur

8. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)
Probleme mit der Arbeitsagentur

Ich arbeite seit gut 10 Jahren über eine Agentur die mir Einsatztage einer großen Lebensmittelkette übermittelt. 8 Jahre selbstständig, seit zwei jahren angestellt (wegen eventueller Scheinselbstständigkeit)
Ich arbeite 5 Tage die Woche. Mittwochs immer frei.
Zwei mal im Jahr vergibt diese Lebensmittelkette für ca 4 Wochen keine Einsätze wegen Inventur oder was weiß ich.
Für diese Zeit beantrage ich immer Arbeitslosengeld, was auch immer geklappt hat.

Dieses Jahr war die „Ruhezeit" vom KW 10 (03.März) bis einschl 05.April. KW 15 gings mit neuen Einsätzen weiter.
Die Mail für diese Ruhezeit bekam ich am 18. Februar. Also knapp 2 Wochen vor Beginn.

Für die vorigen Ruhezeiten gab es nie Probleme mit dem Arbeitslosengeld.
Diesmal allerdings war es anders.
Ich bekam nach Bekanntgabe der Ruhezeit beim AA, wo man mich auch kannte und alles normalerweise akzeptiert wurde, von jemand anderem dort ein Schreiben, dass ich die 3 Monate nicht eigehalten hätte und somit eine Sperrzeit bekomme.
Ich erklärte freundlich, dass da nur wenige Tage zwischen Info und Arbeitslosigkeit lagen.
Dann war wieder Ruhe.
Tage später kam erneut selbiges Schreiben von wieder einer anderen Person; ich erklärte wieder den Grund und 2 Tage später (29.04.) hatte ich das Geld auf dem Konto (1000.-)
Damit wäre eigentlich alles gut.

Mitte Juli bekam ich erneut selbiges Schreiben von der Agentur für Arbeit Karlsruhe (ca 60km nördlich von mir)
Also wieder das selbe dort hingeschickt.
Paar Tage später erneut ein Schreiben aus Karlruhe (anderer Herr), der als Beweiß folgendes von mir verlangte:
- Kopie der Email des AG über die Pause
- Alle Arbeitsverträge seit dem 05.02. (wir bekommen für jede (neue) Verkaufsaktion einen neuen Arbeitsvertrag für diese. Jede dauert etwa 2 – 3 Monate)

Also alles rausgesucht und ihm zugeschickt.

Gerade bekomme ich einen Antwortsbrief von ihm:

Widerspruchsbescheid: (…) wegen dem Eintritt der Sperrzeit vom 09.03 bis 15.03 (verspätete Arbeitssuchendmeldung)

Entscheidung: Der Widerspruch wird als unbegründet zurück gewiesen

Begründung: (kurz zusammengefaßt: In diesem Fall hätte ich mich innerhalb drei Tagen nach Bekanntgabe der Ruhezeit arbeitssuchend melden müssen. Ich hätte mich aber erst am 05.03 arbeitssuchend gemeldet. (Das Orginal kann ich euch bei Interesse hochladen. Namen stehen keine drauf)

(Anmerkung: Ich hätte auch 19./26.02 mich melden können, was ich normalerweise auch tue. Weiß allerdings nicht mehr, warum nicht. Hat aber bestimmt seine Gründe gehabt.!)

Jedenfalls soll ich jetzt eine Woche Arbeitslosengeld zurückzahlen (grad keine Ahnung wieviel das sind)
Ich finde das allerdings unfair, weil ich mich NIE arbeitssuchend gemeldet habe, sondern nur Arbeitslosengeld für die 4 Wochen beantragt habe! Arbeit hatte ich ja!
Außerdem hatte ich diese Ruhezeiten bereits 2-3 mal 2024/23 und es gab nie Probleme!

Wie seht ihr meine Chancen erfolgreich dagegen Widerspruch einlegen zu können? Bzw soll ich mir einen Anwalt nehmen? RSV besteht!

-- Editiert von User am 8. August 2025 18:50

-- Editiert von Moderator topic am 9. August 2025 14:32

-- Thema wurde verschoben am 9. August 2025 14:32




64 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von Anami):
:forum:


und welches wäre das richtige?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9979 Beiträge, 2092x hilfreich)
Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das Thema hatten wir doch schon
Stimmt.
Alles keine arbeitsrechtlichen Fragen oder Themen.

jetzt gehts um deine fehlende --Arbeitsuchend-Meldung--. SElbst hast du erkennT.

Zitat (von Daskalos):
(Anmerkung: Ich hätte auch 19./26.02 mich melden können, was ich normalerweise auch tue. Weiß allerdings nicht mehr, warum nicht. Hat aber bestimmt seine Gründe gehabt.!)
Tja, nun hat der neue Mitarbeiter ins Gesetz geschaut und hat gefunden:
Es fehlt was --->und das bringt lt. § 159 (6) SGB III:
(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

Zitat (von Daskalos):
Wie seht ihr meine Chancen erfolgreich dagegen Widerspruch einlegen zu können? Bzw soll ich mir einen Anwalt nehmen? RSV besteht!
A) 0%,
B) nicht notwendig,
c) irrelevant
Zitat (von Daskalos):
grad keine Ahnung wieviel das sind)
ALG wird für 30 Tage berechnet. Du findest raus, wieviel es dann für 7 Tage sind.
idR schreibt die Arbeitsagentur einen begründeten Rückforderungsbescheid. Dann erübrigt sich die eigene Rechnerei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

@cirius: Da ging es um etwas anderes. Hatten wir also nicht!

@anami: Du scheinst den Bericht so zu lesen, wie der von der AG:
Es geht NICHT um eine Arbeitssuchendmeldung ! Ich habe eine Arbeit und die pausiert halt jetzt 4 Wochen!
Ich will nur für diese Zeit Arbeitslosengeld!
Des weiteren gabs Bezug der selben Pause 2024/23 auch nicht das Problem. Es wurde gezahlt.
Und diesmal wurde auch ca 3 mal der Anspruch bestätigt.
Und jetzt - Monate später - kommt einer aus KA und sagt: NEIN.
Ist doch nicht richtig!?

Wieso sollte es denn keine Chancen geben den Fall zu gewinnen? Begründe das bitte noch einmal

Zur Berechnung: Ich bekam 1000.- für die 25 Nicht-Arbeitstage. Sind das 40.- pro Arbeitstag? Für 1 Woche wären das 5 x 40 = 200.
Also 200.- Zurück zahlen?
Einspruch kann ich ja innerhalb von 4 Wochen einlegen!?

-- Editiert von User am 9. August 2025 22:59

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4520x hilfreich)

Zitat:
2 Tage später (29.04.) hatte ich das Geld auf dem Konto (1000.-)


Gab es nur das Geld, oder dazu auch einen Bewilligungsbescheid? Wenn es einen Bescheid gab, was genau stand da bzgl. des Bewilligungszeitraumes und möglicherweise auch wegen der Prüfung einer Sperrzeit drin?

Zitat:
Widerspruchsbescheid: (…) wegen dem Eintritt der Sperrzeit vom 09.03 bis 15.03 (verspätete Arbeitssuchendmeldung)


Das heißt, Du hattest einen Sperrzeitbescheid bekommen und dagegen Widerspruch erhoben?

Gegen den jetzigen Widerspruchsbescheid kannst Du nicht erneut Widerspruch erheben, sondern nur noch vor dem Sozialgericht klagen.

Zitat:
Jedenfalls soll ich jetzt eine Woche Arbeitslosengeld zurückzahlen (grad keine Ahnung wieviel das sind)


Und das gibt es auch bereits in Form eines schriftlichen Rückforderungsbescheides? Auf welche Rechtsgrundlage (§§) stützt sich der Bescheid?

Die bisher vorliegenden Informationen verstehe ich so, dass Du einen Sperrzeitbescheid bekommen hast. Dagegen hast Du Widerspruch erhoben und inzwischen den Widerspruchsbescheid erhalten.

Außerdem hast Du einen Rückforderungsbescheid erhalten, gegen den Du beabsichtigst, Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch macht m.E. nur dann Sinn, wenn Du zugleich auch Klage wegen des Sperrzeitbescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides erhebst. Und es bleibt auch die Frage, ob Du bzgl. des bewilligten Arbeitslosengeldes ebenfalls einen Bescheid erhalten hast und was genau da drin stand.

Erfolgsaussichten können Widerspruch und Klage m.E. nur dann haben, wenn Du Dich auf Vertrauensschutz berufen kannst. Da spricht bisher einiges dafür, ist aber noch nicht so richtig klar.

Zitat:
Ich finde das allerdings unfair, weil ich mich NIE arbeitssuchend gemeldet habe, sondern nur Arbeitslosengeld für die 4 Wochen beantragt habe! Arbeit hatte ich ja!
Außerdem hatte ich diese Ruhezeiten bereits 2-3 mal 2024/23 und es gab nie Probleme!


Da sehe ich möglicherweise einen Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Widerspruch/eine erfolgreiche Klage in Richtung Vertrauensschutz und/oder Beratungsversäumnis der Arbeitsagentur. Aber beantworte bitte erstmal die vorstehenden Fragen.

Grundsätzlich bist Du zur Arbeitsuchendmeldung verpflichtet (§ 38 Abs. 1 SGB III) und die Missachtung dieser Pflicht führt zu einer einwöchigen Sperrzeit (§ 159 Abs. 6 SGB III). Inwieweit Deine schon recht ungewöhnliche Arbeitsplatzsituation - die ich im Übrigen arbeitsrechtlich schon für etwas bedenklich halte - dazu führen können, dass § 38 Abs. 1 möglicherweise nicht anzuwenden ist, vermag ich aktuell noch nicht zu beurteilen und wäre ggf. zu prüfen.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Es geht NICHT um eine Arbeitssuchendmeldung !
Doch.
Zitat (von Daskalos):
Du scheinst den Bericht so zu lesen, wie der von der AG:
NÖ. Der neue Herr aus K. sitzt wahrscheinlich in der Widerspruchs-bzw. Rechtsstelle der regionalen Arbeitsagenturen. Nicht jede Klitschen-Arbeitsagentur hat eine eigene Rechtsabteilung.
ICH habe deinen Widerspruch nicht gelesen, aber der Herr aus K. hat es nun sehr genau genommen. Dir wurde zu Unrecht das ALG für die Zeit von 3.3. bis 5.4 gezahlt.
Du hast ja einen Widerspruchsbescheid erhalten. Der enthält ganz sicher etwa 1 A4-Seite Begründung mit den einschlägigen § und Vorschriften.
Außerdem kann ICH grundsätzlich nur lesen, was du herschreibst. Nicht umsonst ist die Bitte nach dem Wortlaut eines behördlichen Schreibens oft wichtiger als die eigenen Interpretationen.
Die Arbeitsuchend-Meldung bedeutet für niemanden und in keinem Fall, dass diese etwas mit ---nie-arbeitslos und immer hats keiner verlangt--- zu tun. Sondern hier: Du hast es diesmal, warum auch immer, zu spät mitgeteilt.
Zitat (von Daskalos):
In diesem Fall hätte ich mich innerhalb drei Tagen nach Bekanntgabe der Ruhezeit arbeitssuchend melden müssen.
Ja. Zumindest unverzüglich. Es ist gesetzlich geregelte Meldepflicht, die in deinem Fall auch keine weiteren Folgen gehabt hätte, denn du arbeitest ja wieder. Es gibt auch fachliche Weisungen dazu, wie eine solche Sperrzeit zu bewerten ist. Keiner denkt sich Neues aus.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba034410.pdf
Unter 159.1.1.9 Verspätete Arbeitsuchendmeldung finden sich Details.
Ich hatte gleich auf 4) getippt: Du hättest es wissen können/müssen. Du hättest gleich in der 8.KW per Telefon oder per Mail diese --arbeitsuchend-Meldung erledigen können.

Zitat (von Daskalos):
Ist doch nicht richtig!?
Ohne den W-Bescheid des Herrn x im Wortlaut gelesen zu haben: Höchstwahrscheinlich doch.
Zitat (von Daskalos):
Wieso sollte es denn keine Chancen geben den Fall zu gewinnen?
Sorry, jede Chance beginnt bei 0,1%. Es steht dir frei, Klage innerhalb 1 Monat (nach Erhalt am 8.8.) gegen den ablehnenden W-Bescheid am zuständigen Sozialgericht zu erheben.
Dieser Hinweis für dich findet sich ganz sicher in der Rechtsbehelfsbelehrung unten am Ende des W-Bescheides.
Nein. Einspruchwäre unzulässig. Lies alles, was Herr x aus K. schrieb.

Zitat (von Daskalos):
Zur Berechnung:
Was soll das? ALG wird kalendertäglich berechnet und monatlich zum Monatsletzten ausgezahlt.
Warte doch auf den Rückforderungsbescheid. Der kommt von deiner Arbeitsagentur mit genauen Angaben, wieviel € wohin und Frist bis wann.
Der kommt erst, wenn du keine Klage erhebst.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

ok: anbei die 3 Seiten:

https://postimg.cc/z3SpWgs2

https://postimg.cc/87FhyJYS

https://postimg.cc/p5XjKpj3

-- Editiert von User am 10. August 2025 17:58

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4520x hilfreich)

Ok, das sind jetzt die wesentlichen drei Seiten des Widerspruchsbescheides. Die übrigen Fragen aus #6 sind damit leider nicht beantwortet.

Es ergibt sich jedoch eine weitere Frage: War Dein Arbeitsvertrag tatsächlich befristet? Wenn ja, bis wann?

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
anbei die 3 Seiten:
Da steht 0,nix zur Rückforderung drin.
Wenn du KEINE Klage erhebst, wird der W-Bescheid am 9.9. rechtskräftig und deine Arbeitsagentur wird dir einen formvollendeten Rückforderungsbescheid schicken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Moin

sorry Alex, lese deinen Beitrag (#6) erst jetzt...
zu 1) logo gab es einen Bescheid dazu. Leider habe ich den nicht mehr. Kann den aber nochmal anfordern.
zu 2) ja, hatte ich. Da gings seltsamerweise um was anderes ;)
die 2 weiteren Antworten lass ich jetzt mal weg.

Vielleicht nochmal das ganze genauer erklärt:
Ich war ja von Montag bis Samstag ohne Einsätze, wofür ich ja Arbeitslosengeld beantragt und bekommen hatte.
Jetzt ergab es sich aber in der letzten Woche der Arbeitslosenzeit, dass ich aus einer anderen Abteilung meiner Agentur angerufen wurde (Ich arbeite für Obst und Gemüse) die auf die Schnelle jemand für alk. Getränke für Freitag Samstag wegen Krankheit gesucht hatten. Da ich ja AL war, nahm ich an; war mir natürlich bewußt, dass ich auch noch für die 2 Tage AL Geld bekomme. Konnte da allerdings jetzt nichts mehr machen, weil das ja seit 3 Wochen am "Laufen" war. Ok, dachte ich, wenn die sich melden, zahl ich die zwei Tage zurück.

Am 17.06. kam dann eine Anhörung:
(Zitat)... Sie stehen seit dem 04.04.25 in einem Beschäftigungsverhältnis bei ... . Ihr AG hat sie ab diesem Zeitpunkt bei der Sozial VS angemeldet. Bei der Agentur f A. haben sie sich aber erst ab dem 08.04. abgemeldet. Bitte erklären sie das....

D. h. 04.04. und 05.04 (Fr. Sa) waren die Alkohol Einsätze. Montag 07.04 würde ich normal mit Gemüse anfangen.
Wie die jetzt auf 08.04. kommen weiß ich echt nicht. Vielleicht Schreibfehler.
Also erkläre ich das auch so, entschuldigte mich. Und sagte, dass ich die 3 Tage zurück zahlen werde.

Mitte Juli kam dann aus KA (Leistungsabteilung) das (übliche) Schreiben (habe ich leider nicht mehr), dass ich mich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit hätte arbeitslos melden müssen. Deshalb 1 Woche Sperre
Also schrieb ich zum X-ten mal, dass ich die Arbeitslosenzeitraum erst 2 Wochen vor beginn bekommen hätte.

Und dann kam am 28.Juli folgendes aus KA:
Ihren Widerspruch vom 21.07. habe ich erhalten. Ihre AG hat angegeben, dass am 05.02. ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Der AV wurde am 25.01. bis 08.03. verlängert
Ich benötige deshalb folgende Unterlagen:
- Kopie der Arbeitsverträge seit dem 05.02. (und)
- Kopie der Email des AG über die Pause.

Korrekt schickte ich alles am nächsten Tag per Mail nach KA.

Und dann gings so weiter, wie in #1beschrieben ...
Also nichts mehr mit den 2 Alkohol Tagen...
--------------------------

Heute morgen war ichdann schnell mal auf dem 4km entfernten AA meines Dorfes um dort genaueres zu erfahren.
Da erfuhr ich dann, dass KA die Leistungsabteilung (für mich) ist und bekam einen telefonischen Beratungstermin mit denen am Mittwoch um 9h.
Ich werde berichten

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Vielleicht nochmal das ganze genauer erklärt:
Das kannst du ja alles bei dem Termin am Mi vortragen. Vielleicht hört sich der Herr aus dem Leistungsbereich auch nochmal alles an? Auch das mit dem Blattgemüse und 2Tage bei *Alkohol* und alles bei einer Firma?

Ich meine aber, formal korrekt war das.

--->Jetzt erst ist lesbar, dass du in der 14.KW während Arbeitslosigkeit UND Leistungsbezug --auch gearbeitet-- hattest. Das war keine Schwarzarbeit, sondern 2 Tage an-und abgemeldet.

Zitat (von Daskalos):
Am 17.06. kam dann eine Anhörung:
Die Feststellung dort ist korrekt. Seit dem 04.04.25 (für 2 Tage) hast du bei *Alkohol* gearbeitet. Dein AG hat dich angemeldet.
Zitat (von Daskalos):
Wie die jetzt auf 08.04. kommen weiß ich echt nicht.
Vielleicht aus deinem Schriftverkehr ersichtlich? Oder dein AG hat dich erst am 8.4. bei *Alkohol* ab-gemeldet. Ab dem 7.4. hast du ja wieder an-gemeldet ganz regulär bei Blattgemüse gearbeitet.

Der Rückforderungsbescheid für beides (2Tage+1 Woche) wird noch kommen. Dort ist Summe X genannt und die Frist und das Kto xxx.

Zitat (von Daskalos):
Also schrieb ich zum X-ten mal, dass ich die Arbeitslosenzeitraum erst 2 Wochen vor beginn bekommen hätte.
Sorry, hier zum 3.Mal: Die Arbeitsuchendmeldung hattest du unverzüglich zu machen. Also gleich in der 8. KW.
Das wusstest du.--->
(Anmerkung: Ich hätte auch 19./26.02 mich melden können, was ich normalerweise auch tue. Weiß allerdings nicht mehr, warum nicht. Hat aber bestimmt seine Gründe gehabt.!)
Wie wichtig dein Grund war, kannst du dem Herrn in K gern erklären. Vielleicht lässt er sich erweichen?

Zitat (von Daskalos):
Ich werde berichten
Das wäre gut.
Viel Glück!

-- Editiert von User am 11. August 2025 13:51

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#13
 Von 
Daskalos
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Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

So: Das Gespräch habe ich hinter mir.
Die Dame an der anderen Leitung wußte eigentlich auch nicht so genau, um was es geht?
Um diese 3 Tage "gezahlt trotz Arbeit" oder die Woche Abzug wegen zu später Meldung?
Die 3 Tage wäre 148.- was für mich ok wäre.
Die eine Woche - sagte sie - hätte man mir gar nicht ausgezahlt! Sprich: Die 1000.- die mir überwiesen wurde beträften nur die 3 Wochen! Nicht die 4 Wochen!!
Ich verstand das jetzt nicht, denn in dem Schreiben stand ja: Dass ich die erste Woche zurückzahlen müsse.
Sie verneinte das aber.
Meinte dann sogar, dass die die Aufforderung der Rückzahlung der 148.- bereits bekommen hätte, was ich aber nicht habe.
Ich bekomme zwar ab und an EMails, das auf meinem Arbeitslosenkonto des Arbeitsamtes, etwas eingetroffen ist, was ich lesen sollte, ich schrieb denen ( KA und mein Dorf) aber schon mehrmals, dass ich - wenn ich nicht arbeitslos bin - NICHT auf diesen Account zugreifen kann!!!!

Ok, sie schickts mir noch einmal per Post.
Damit war das Gespräch zuende.
Rückzahlung 148.- sind ok ;)

Zitat (von AxelK):
Und das gibt es auch bereits in Form eines schriftlichen Rückforderungsbescheides? Auf welche Rechtsgrundlage (§§) stützt sich der Bescheid?


Nein, gibt/gab es nicht.
Ich hatte damals auch keinen Bescheid bekommen in dem steht, auf welche Tage sich die Auszahlung bezieht.
Geld kam halt (Punkt)

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Um diese 3 Tage "gezahlt trotz Arbeit"
Wieso 3 Tage?
Wenn du am 4.4. und am 5.4. bei *Alkohol* eingesetzt warst, geht es um 2=Zwei Kalendertage, die auch 2 Arbeitstage waren. Woher kommt nun der Tag 3?
Der (weggeworfene) Bescheid soll schon die Sperrzeit berücksichtigt haben? Geld ohne Bescheid kam halt??
Bei angekommenen 1.000,- sind es tgl. 43,48... für 3 Tage dann 130,44 €
Bei Rückforderung von 148,- stimmen entweder die 1.000,- oder die 3 Tage nicht. Das kannst du selbst klären.

Zitat (von Daskalos):
Ok, sie schickts mir noch einmal per Post.
Da du den Stress nur 2x pro Jahr hast, sollte das doch zu zukünftig händeln sein? Möglichst ohne solche *Alkohol*-Aktionen, die wohl hier sprichwörtlich alle Beteiligten *besoffen* gemacht hatten. :wink:

---> Sobald du die *Inventur-Ruhezeit* kennst, 1Arbeitsuchendmeldung an deine Dorf-Agentur.
---> Dann den ersten und letzten Alo-Tag deiner Dorf-Agentur mitteilen.
---> Dafür ist dein Account wahrscheinlich offen.

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#15
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso 3 Tage?


Ja: 4.und 5. war Alkohol. 6 Sonntag 7 wäre Montag, an dem ich wieder anfange.
Irgendwie habe ich aber 8. reingeschrieben. Keine Ahnung, warum
sind 3x 50.-

Nächstes mal werde ich keinen Notfall-Einsatz nehmen. Oder es zumindest sofort angeben.
Auch werde ich innerhalb der 3 Tage nach Bekanntmachung Meldung machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Irgendwie habe ich aber 8. reingeschrieben.
Also DU selbst.
Dann ist auch das geklärt.

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#17
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Heute traf endlich das Schreiben ein:

Die Leistungsvoraussetzungen sind entfallen (...) Die Bewilligung ist deshalb ab 04.04.25 aufgehoben worden (...) 147,72 sind zuviel gezahlt worden (...) bis zum 01.08.2025 (!!!) zu überweisen.... (Anm: 3 x 49,24)

habs gleich überwiesen

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#18
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Ich muss wieder selbiges Thema ansprechen:
Eine erneute "Ruhezeit ist vom 15.12 bis 12.01.
rausbekommen habe ich das, weil der letzte Arbeitstag der 13.12. ist und es irgendwann KW 03 gehts weiter.
Ein Bestätigung Schreiben bekommt man normalerweise wenige Tage zuvor. Sicherheitshalber fragte ich am 17.11. per mail nochmal nach:
"So wie es aussieht, ist im Dez bis Mitte Januar wieder "Zwangsurlaub". Ist es richtig, dass wir in diesen 2 Monaten keine Arbeitsverträge haben?"
Antwort (17.11): Ja, die Aktion endet KW 50 und beginnt wieder in KW 03.

(Dann gabs in den nächsten 3 Wochen noch 2 Anrufe von mir, in denen ich noch einem auf die schriftliche Urlaubsbestätigung hinwies, die mit: wir kümmern uns drum (und) ich frag noch einmal nach wo die bleiben.)

ich (09.12) jetzt ist es ja demnächst so weit und ich muss mich arbeitslos melden, da ich keine Lust habe - wie letztes Jahr - die Krankenversicherung selber zu bezahlen. Lea hat ja damals angekündigt, dass noch genauere Infos folgen werden, passiert ist aber bis heute nichts.
Daher bitte ich Euch ganz herzlich, mir so schnell wie möglich eine Bestätigung der 5 Wochen Arbeitslosigkeit zukommen zu lassen, denn ich muss die innerhalb 3 Tagen nach Eintreffen dem AA abgeben. Ansonsten bekomme ich eine Woche AL Geld Sperre. Und Donnerstag bis Samstag habe ich Einsätze. Und danach wäre es zu spät!
Antwort 09.12: Mit der Information, dass Äpfel ab KW 3 weiterläuft, haben wir dir bereits die offizielle Mitteilung gegeben, dass aktuell eine Einsatzpause besteht. Ihr seid weiterhin angestellt, allerdings aktionsabhängig eingesetzt. Sobald dein letzter Einsatztag abgeschlossen ist, musst du dich für die Zwischenzeit arbeitslos melden, bis Äpfel wieder startet.
Hattest du nicht aus dem HR bereits ein offizielles Dokument dazu bekommen?
Mein Kollege ist aktuell krank, aber falls meine Mail für das Arbeitsamt nicht ausreichen sollte, können wir selbstverständlich noch ein separates Schreiben für dich fertig machen.

(Zusatz von mir: Wir sind diesmal NICHT angestellt! Der Arbeitsvertrag lief bis Ende Nov - ich arbeitete noch bis 13.12!
Des weiteren ist die angebliche Mitteilung, dass ab KW 03 Äpfel beginnen, NICHT das gewünschte Dokument!

Ich 09.12: noch einmal:
Das Arbeitsamt will spätestens am dritten Tag nach Bekanntwerden des Zwangsurlaubes eine schriftliche Bestätigung von wann bis wann man arbeitslos ist, da ansonsten eine Woche Arbeitslosengeld gestrichen wird.
Auch die Krankenkasse braucht etwas schriftliches, denn ansonsten muss ich die zahlen (musste ich letztes Jahr!) Daher bitte: Schickt mir eine schriftliche Bestätigung von wann bis wann ich arbeitslos bin.

Antwort 09.12: ich hatte nur nachgefragt, ob du eventuell bereits ein Dokument von uns aus dem HR erhalten hast. Da das anscheinend nicht der Fall ist, kümmern wir uns selbstverständlich darum und stellen dir das Schreiben aus, sobald das HR wieder besetzt ist.

Soweit die Tatsachen:
Das Dokument werde ich wohl erst bekommen, wenn die Arbeitslosigkeit angefangen hat (falls überhaupt)
Das AA rief ich am nächsten Morgen an und schilderte die Lage: Sprich: Ich bin ab Montag arbeitslos habe mich aber noch nicht arbeitslos melden können, da ich keine Bestätigung dafür habe.
Bekomme ich jetzt eine Woche Sperre???

Der Herr am Telefon wusste das natürlich auch nicht und machte mir am Montag 15.12. ein persönlichen Gesprächstermin.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich wegen des NICHT Meldens 1 Woche AL Geld Sperre ( ca 400 - 500 Euro) bekomme?










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#19
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat:
Ihr seid weiterhin angestellt, allerdings aktionsabhängig
eingesetzt. Sobald dein letzter Einsatztag abgeschlossen ist, musst du
dich für die Zwischenzeit arbeitslos melden, bis Äpfel wieder
startet.

Wie soll das gehen? Es steht kein ALG zu. Bereits der Antrag wäre
Sozialbetrug.

Zitat:
Zusatz von mir: Wir sind diesmal NICHT angestellt! Der
Arbeitsvertrag lief bis Ende Nov - ich arbeitete noch bis 13.12!

Nach dem Ende also mit Wissen und Weisung des Arbeitgebers weiter
gearbeitet. Seit dem 01.12. besteht also ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Zitat:
Daher bitte: Schickt mir eine schriftliche Bestätigung von wann
bis wann ich arbeitslos bin.
Zitat:

So ein Dokument kann der Arbeitgber logischerweise nicht liefern. Oder
er lügt. Sollte das Dokument beim Antrag verwendet werden, sehe ich
wieder Sozialbetrug.

Zitat:
Bekomme ich jetzt eine Woche Sperre???
Zitat:

Nein wenn alles wahrheitsgemäß und korrekt läuft, bekommt man kein ALG.
Die Vorraussetzungen fehlen einfach.

Wenn der Arbeitgeber die Zeit vom 14.12. bis KW 03 nicht zahlen will,
bleibt nur, das er verklagt wird, auf Zahlung des Arbeitsentgeltes.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Also Chrominanz; ich sehe dass das dein erster Beitrag ist. Daher muss ich dir leider sagen, dass alles, was du sagst und denkst, in meinem Fall falsch ist.
Was ich dir jetzt sage läuft schon seit vielen Jahren so (und habe ich auch schon einmal erklärt):
Wir bekommen pro Jahr mehrere Arbeitsverträge, die meist so 3 - 4 Monate laufen.
Selbst wenn sie noch laufen, kann es sein, dass die Firma der Agentur sagt: 5 Wochen keine Einsätze! Und da ihr nur pro Einsatz verdient, verdient ihr halt 5 Wochen nichts.
In dieser Zeit habe ich immer ALG beantragt und bekommen.
Zum Jahreswechsel gibts keine Arbeitsverträge. Die hören Ende Nov auf, selbst wenn wir im Dez noch 2 Wochen arbeiten; und im Januar gibts neue. (ist schon immer so)

zu 2) seit 1.12. arbeite ich ohne Vertrag.

zu 3) der AG wollte es schicken, hats aber nicht, daher bekomme ich (wahrscheinlich) Sperre und verliere ca 500.-

ab 15.12. Al, 17. 12. Dokument am 17.12.bekommen dass ab 15.12. AL und ich trage das ganze am 18.12 dem AA vor und will ALG ab 15. 12.

so siehst aus

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat:
Daher muss ich dir leider sagen, dass alles, was du sagst und
denkst, in meinem Fall falsch ist.

Die Zahl meiner Beiträge hier in dem Forum ändert nicht den Inhalt von
Gesetzen und Urteilen.

Zitat:
Was ich dir jetzt sage läuft schon seit vielen Jahren so (und
habe ich auch schon einmal erklärt):

Ich kenne Leute, die halten sich notorisch nicht an Gesetze. Wird es
dadurch legal?

Zitat:
Wir bekommen pro Jahr mehrere Arbeitsverträge, die meist so 3 - 4
Monate laufen.

Befristte Arbeitsverträge die nicht korrekt befristet sind, werden laut
Gesetz (Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)) zu unbefristeten
Verträgen.
Also erst mal prüfen, ob die Befristung korrekt ist.

Zitat:
Selbst wenn sie noch laufen, kann es sein, dass die Firma der
Agentur sagt: 5 Wochen keine Einsätze! Und da ihr nur pro Einsatz
verdient, verdient ihr halt 5 Wochen nichts.

Die Abwälzung des betrieblichen/wirtchaftlichen Risikos auf den
Arbeitnehmer, das ist illegal. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für den
Arbeitnehmer hat, muss er ihn trotzdem bezahlen. Das Geld bekommt der
geprellte Arbeitnehmer notfalls per Lohnklage vor dem Arbeitsgericht.
Falls der geprellte Arbeitnehmer Unterstüzung für den Lebensunterhalt
benötigt, kann er sich an das zuständige Jobcenter wenden.

Zitat:
zu 2) seit 1.12. arbeite ich ohne Vertrag.

Der Vertrag ist kraft Gesetz entstanden.
Wer nach dem Ende einer Befristung mit Wissen und Weisung des
Arbeitgebers weiter arbeitet, hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Das ist Gesetz und das gilt. § 15 Abs. 5 TzBfG.
Und das hier mit Wissen und Weisung des Arbeitgebers weitergearbeitet
wird, ist wohl klar.

Seit dem 01.12. besteht also ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Mit
entsprechendem Lohnanspruch und allen anderen gesetzlichen
Ansprüchen.
Die Kriterien für die Versicherungsleistung des ALG sind nicht erfüllt.

Zitat:
daher bekomme ich (wahrscheinlich) Sperre und verliere ca
500.-

Ein Verfahren wegen Sozialbetrug kommt teurer.
Wenn man es rechtlich korrekt macht, Lohnklage beim Arbeitgeber.
Wenn man es rechtlich nicht korrekt macht, viel Glück.

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Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42761 Beiträge, 14778x hilfreich)

@Chrominanz: die Probleme des Fragestellers sind hier im Forum seit langem bekannt. Deine allgemeine Einführung ins Arbeitsrecht ist zwar schön und mag für den ungeschulten Leser auch wertvoll sein, hier jedoch nicht weiterführend. Zunächst einmal hat der Fragesteller keinesfalls etwas von Zeitverträgen mit unbestimmter Dauer im Einzelfall geschrieben. Vielmehr sehr klar formuliert rübergebracht, dass die einzelnen Verträge eine unterschiedliche Länge haben. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt als der, von dem Du ausgehst.

So, und dann ist es durchaus zulässig, projektbezogen Zeitarbeitsverträge abzuschliessen. Haben wir ständig, nicht nur in der freien Wirtschaft, sondern auch der Staat nutzt diese Modelle ständig, etwa im Lehrbetrieb, um nur mal einen allseits bekannten Bereich zu nennen. Was soll also Dein Versuch, hier jemanden auf eine völlig falsche Fährte zu schicken?

Entschuldigung Daskalos, aber das musste sein, auch wenn es Dich direkt nicht betrifft. So, nun zu Dir. Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, dass ein solches Durcheinander bei einer etwas komplizierten Vertragsstruktur entstehen kann, einmal. Aber dann sollte seitens des Arbeitgebers ein Konstrukt entwickelt werden, welches in Zukunft eine Wiederholung ausschließt. Und Du hast zwar die Aufgabe, mitzuwirken, aber die Initiative muss vom Arbeitgeber ausgehen. Das würde ich sehr klar rüber bringen.

Ich würde, nachdem das alles so verfahren ist, mich schriftlich ab dem zutreffenden Datum arbeitslos bei der AA melden. Mitteilen, dass Du die Unterlagen vom AG noch nicht hast, dass die nachgereicht werden. Dasselbe würde ich der Krankenkasse mitteilen, vorsichtshalber. Nach meiner Erfahrung kümmert sich die KK da selbst recht schnell um Klärung. Hat Euer Betrieb denn einen Betriebsrat?

wirdwerden

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Bekomme ich jetzt eine Woche Sperre???
Nein. Kein Grund erkennbar.

Zitat (von Daskalos):
machte mir am Montag 15.12. ein persönlichen Gesprächstermin.
der letzte Arbeitstag der 13.12. ist...das ist bekanntlich heute, Samstag, und der nächste Werktag ist Montag, der 15.12....und schon hast du einen Gesprächstermin mit der Arbeitsagentur.. schneller gehts nicht...was willst du noch? Deine *Arbeitslosigkeit* beginnt am 14.12.

-Am Montag möglichst nicht die ganze Litanei wie hier nochmal anbringen.
-Deine Akte bei der Agentur lässt sich zurückblättern. Der SB findet, was nötig ist.
-Das fehlende Dokument kannst du einfach nachreichen, sobald es dir vorliegt. Das genügt.
-Der früheste Termin einer ALG-Zahlung ist der 30.01.2026.
-Beim KV-Beitrag ist auch keine Lücke zu erkennen.

Dein #20 ist für die Tonne.

@Chrominanz: Komplett alles von dir ist hier unzutreffend.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Erst einmal Danke an alle für die beruhigenden Worte :banana:

Dann an Chrominanz: Sorry, dass ich gestern so etwas grob zu dir war, aber ich war schon seit einigen Tagen komplett down! Also Schwamm drüber.

@wirwerden: Ganz ganz herzlichen Dank erst einmal für die "erklärenden" Worte an Chrominanz. :love:
Zu meiner Agentur: Sie ist irgendwo in Hamburg und ich nahe Stuttgart. Da war ich in ganzen 8 Jahren nicht einmal und persönlich jemanden getroffen gesehen habe ich auch nie. Früher konnte man noch Telefonieren, heute gibts nur noch Mailkontakt. Es sei denn, sie wollen etwas von mir. Dann werde ich angerufen.
Einen Betriebsrat gibts da 100% nicht. Ich weiß noch nicht einmal, wieviel Leute dort schaffen.
Was allerdings bekannt ist über die Agentur, ist, dass da zu 90% nur junge Girls eingestellt werden, die auch nach ca einem Jahr wieder weg sind. usw

Dass im Dezember - Januar wieder Ruhezeit ist, ist schon seit Jahren bekannt. Und dass man ein gedrucktes Dokument mit Briefkopf für diese Ruhezeit erst wenige Tage vor der Ruhezeit bekommt ist auch bekannt.
Trotz allem hatte ich ja das dem Mädel noch am 17.11 darauf hingewiesen.
Hätte ich das dann bekommen, wäre ich am nächsten Tag beim AA gewesen. Aber da ich es nicht bekommen habe - trotz 4 maliger Erinnerung - habe ich halt Angst wegen der Sperrzeit! Das wären dann ca 500.- die ich verlieren würde wegen der Schuld des Mädels...
Und das macht mich seit einigen Tagen komplett down...

Hatte gerade einen Brief vom AA bekommen, in dem noch einmal an meinen termin am Montag erinnert wird.

Des weiteren steht da:
Arbeitssuchendmeldung: Eine ASM bei der AA ist spätestens 3 Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erforderlich. Erfahren Sie erst später davon, ist die Meldung innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen....

Sperrzeit bei verspäteter Meldung: Wenn Sie ohne wichtigen Grund sich nicht rechtzeitig melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein...

Jetzt habe ich halt Angst, dass die sagen; du weißt die Antwort seit 17.11. und hast nichts gesagt!
Jetzt kann ich sagen: Das ist eine Email eines jungen Mädels, dass da recht neu ist. Auch wollte sie mir noch das erforderliche Dokument dafür zukommen lassen, was nicht nicht getan hat. Also fangen die 3 Tage nicht an zu zählen (usw usw)

Ich rechne halt immer mit dem schlimmsten. Und das wäre, dass die AA sagt: Eine Woche keine 500.- !
Und das lasse ich mir wegen dem Neuling Girl nicht gefallen! Und das die Agentur sagt: Ohh sorry, sie ist halt noch neu; da hast du die 500.-, glaube ich auch nicht!
Und dann wäre halt der Krieg losgegangen. Und davor habe ich echt Schiss!

Deshalb Amani: Vielen Dank für die tröstenden Worte. Ich bericht am Montag

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#25
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat:
Dann an Chrominanz: Sorry, dass ich gestern so etwas grob zu dir war,
aber ich war schon seit einigen Tagen komplett down! Also Schwamm
drüber.

Da war für mich nichts grobes. Besser gesagt, in meiner Welt sieht
*grobes* ganz anders aus.
Also alles gut.

Zitat:
du weißt die Antwort seit 17.11. und hast nichts gesagt!

Der letzte befristete Vertrag wurde erst am 17.11. abgeschlossen? Wenn
es ein anderes Datum war, wann genau wurde der Vertrag abgeschlossen?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#26
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Der letzte befristete Vertrag wurde erst am 17.11. abgeschlossen?
Nein!

Ich habe die Verträge irgendwo rumliegen, weiß aber nicht wo.
Ich hatte so eine Ruhepause schon einmal vom 22.09. bis 19.10 und da fragte das AA bei meiner Agentur nach, von wann bis wann der letzte Vertrag besteht.
Zitat: ... vom 04.06.25 bis 30.11.25 angestellt ist!
D.h.: ab Dezember - und ich habe 4-6 und 11-13 gearbeitet - besteht kein Vertrag mehr!
Sicherlich wirds im Januar - Arbeitsbeginn: 12.01. - auch noch keinen Vertrag geben!

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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42761 Beiträge, 14778x hilfreich)

Du, Dein neuer Vertrag beginnt am Tag der Arbeitsaufnahme, auch wenn Du die schriftliche Ausfertigung erst später bekommst. Für Dich ist hinsichtlich der derzeitigen Situation wichtig, dass Du auch bei Fehlen gewisser Unterlagen den förmlichen Antrag stellst, auch schriftlich darauf hinweist, dass Dein Arbeitgeber insoweit im Verzug ist. Und das auch der Krankenkasse mitteilst. Alles andere berichte bitte morgen nach dem Gespräch mit der AA.

Ich wünsche Dir kein Glück, denn die Durchsetzung berechtigter Ansprüche hat nichts mit --Glück zu tun, sondern mit Erfolg, und den wünsche ich Dir.

wirdwerden

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40682 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
habe ich halt Angst wegen der Sperrzeit!
Deine Hektik ist auch heute noch völlig unbegründet. Und unnötig wieder, was du dir ausmalst. Das interessiert niemanden. Auch nicht die Arbeitsagentur.
ALG wird bewilligt für diese 29 Kalendertage, nachdem der Arbeitsagentur die nötigen Unterlagen vorliegen.

Morgen zum Termin... Erinnerungsschreiben vorlegen. Da steht deine Kundennummer!!! Die ist wichtig...

Zitat (von Daskalos):
ist die Meldung innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen....
Aber das ging doch überhaupt nicht, denn dir liegt auch heute noch nichts Lesbares zu Vertrags-Ruhezeit vor.

Aber beides (ASM + ALM am 15.12.) geht morgen im Doppelpack geräuschlos in deine Akte.
Was die HR dir schickt, reichst du dann der Arbeitsagentur als E-Mail-Anhang nach. Fertig...ist die Laube. ...und dann liegts dort, denn auch die haben *Ruhezeit* über W+S.

Ich würde vorab der KK gar nichts mitteilen, weil ich nicht auch noch die KK wuschig machen wollen würde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Also:

Ich war heute morgen aufm AA.
Das Gespräch dauerte grad mal 10 Minuten. Alles wurde aufgenommen und wird an höhere Stelle weitergeleitet.
Die Kopieen der Emails (#18) wurden beigelegt und das gewünschte Dokument wurde vom AG verlangt.
Ich bekam noch einen QR Code mit, über den ich meinen Arbeitslosengeld Antrag ausfüllen soll.

Hatte ich daheim dann gemacht. Das Theater fing halt dann an, dass ich verschiedenes dort anklicken muss, was nicht stimmt. zb: Haben Sie sich schon nach neuer Arbeit umgesehen? - > Nein! (Glaub so ähnlich)
Dann komm ich mich aber nicht weiter, weil ich mich als Arbeitsloser umsehen muss usw.

Gleichzeitig wurde mir dann per mail mitgeteilt, dass das AA das Dokument von meiner Agentur bekommen hat.
Da steht aber nicht drin: von 15.12 bis 12.01. arbeitslos, sondern: (5 gedruckte Seiten)

https://www.directupload.eu/file/d/9134/8izibhlk_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/9134/vfem8p48_jpg.htm

also nur bis 30.11.

jetzt fragt das AA natürlich: Warum meldest du dich erst am 15.12. arbeitslos?
Ich: habe noch 4,5,6,11,12,13 für die Agentur gearbeitet
Sicher werden die dann fragen: Warum geht der Vertrag nur bis 30.11? Warum steht da nichts von: Es geht weiter am 12.01 usw usw

Mich kotzt das ganze halt echt an.

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#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42761 Beiträge, 14778x hilfreich)

Du teilst denen mit, dass insoweit die Angaben des Arbeitgebers unrichtig seien. Dass Du eben bis zum .... gearbeitet hättest. Und dass Du weiterhin Dich nicht nach einem neuen Job umsehen würdest, weil Du ab dem ...... einen "neuen" Job hättest.

wirdwerden

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