Probleme während der Probezeit

1. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Probleme während der Probezeit

Hallo Forum,

ich habe Anfang des Jahres eine neue Stelle angetreten. Der Firma in der ich begonnen habe, hat erhebliche finanzielle Schwierigkeiten und ich habe das Januargehalt erst mit knapp vier Wochen Verspätung erhalten. Ähnliches ist auch für den Februar und März angekündigt.

Bevor ich diese Stelle angetreten habe, war ich sechs Monate (7/2008-12/2008) in einer anderen Firma angestellt und davor (4/2008-6/2008) arbeitslos. Davor war ich ununterbrochen berufstätig.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die finanziellen Schwierigkeiten wohl nicht ändern werden, suche ich bereits eine neue Anstellung; würde aber gerne diese Stelle bereits beenden, da ich Gefahr laufe zum Einen das Gehalt nicht pünktlich oder überhaupt nicht zu erhalten und zum Zweiten auf einem riesigen Betrag an Reisekosten-Auslagen (3.000 €/mtl.) hängen bleiben könnte.

Kann ich diese Stelle aufgrund meiner Befürchtungen selbst kündigen und trotzdem für eine eventuelle Zeit ohne Anstellung Arbeitslosengeld beziehen? Anm.: Die Stelle vor dieser jetzigen Anstellung (7/2008-12/2008) habe ich selbst gekündigt.

Oder: Wie sieht es aus, wenn ich mich "kündigen lasse"? Bekomme ich trotz der eigenen Kündigung der vorherigen Stelle Arbeitslosengeld?

Gruß

H

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Sugar:

Die verspätete Gehaltszahlung rechtfertigt m.E. keine Eigenkündigung ohne Sperrzeit beim ALG. Das heißt, wenn Du selber kündigst, wirst Du für 3 Monate kein ALG erhalten.

Ein anderer Punkt: 3.000 Euro monatlich an Reisekosten monatlich? Bei solch einem Betrag würde ich niemals in Vorleistung gehen, sondern vom AG entsprechende Vorschüsse verlangen. Wenn er die nicht zahlen kann oder will, dann reist Du halt nicht. Meines Erachtens kann niemand von einem AN verlangen, derartige Beträge vorzustrecken. Sollte es dann deshalb zu einer Kündigung kommen, dürftest Du auf jeden Fall ALG-Anspruch haben.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

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