Prozesskostenhilfe, welche Einkommen werden angerechnet?

12. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)
Prozesskostenhilfe, welche Einkommen werden angerechnet?

Hallo,
wenn man PKH für sich sebst beantragen will wird dann auch die Ausbildungsvergütung des Kindes mit berücksichtigt oder nur die eigenen Einkünfte?
Ich allein bekomme eine kleine EU-Rente und Kindergeld, meine Tochter ist in der Ausbildung.
Es geht um Arbeitsrecht, und da um einen Vergleich vor Gericht, da haben beide zugestimmt. Ich bekomme vom alten AG noch aus einem Minijob noch Geld (360 Euro). Er hat bisher nicht bezahlt und ich muss wohl einen Gerichtsvollzieher beauftragen, daher der Antrag.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
wenn man PKH für sich sebst beantragen will
Dann gilt das eigene Einkommen.
Zitat (von sgrund):
Es geht um Arbeitsrecht, und da um einen Vergleich vor Gericht, da haben beide zugestimmt.
Wenn beide Parteien einem Vergleich zugestimmt haben--- braucht man eigentlich keine PKH.

Wann sollte der alte AG 360,- an dich zahlen??
Ist diese Summe nicht im Vergleich verrechnet worden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)

Es wurde im Vergleich kein Datum erwähnt, daher ist die Summe m.W, gleich fällig. Jetzt ist ein Monat rum und ich bekomme diese Woche eine vollstreckbare Ausfertigung.
Der Gerichtsvollzieher will erst mal Vorlage von mir wenn ich ihn in Anspruch nehme. Und dafür brauche ich die PKH.

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