Prozesskostenhilfe Rückzahlung

12. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
gretel123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Rückzahlung

Ich habe PKH bekommen und bin momentan noch befreit von der Rückzahlung. Dieses Jahr möchte ich wieder heiraten und das Einkommen meines zukünftigen Mannes wird hinzugezogen. Soweit ist der Fall klar für mich.
Wie sieht es aus, wenn mein zukünftiger Mann noch Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Wird das angerechnet bzw. verringert sich dann auch dann meine eventuelle Rückzahlung? Er hat ja eigentlich nur seinen Selbstbehalt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@gretel:

Zitat:
und das Einkommen meines zukünftigen Mannes wird hinzugezogen.


Du hast PKH bekommen für einen Rechtsstreit, an dem Dein zukünftiger Mann nicht beteiligt war?

Das Einkommen Deines Mannes spielt dann nur insoweit eine Rolle, als dass der Ehegattenfreibetrag nicht berücksichtigt wird. Dein Mann muss dann aber nicht für Deine Anwalts- oder Gerichtskosten aufkommen. Anders könnte das allenfalls sein, wenn er Dir tatsächlich Unterhalt zahlt. Der würde natürlich als DEIN Einkommen berücksichtigt.

Dennoch musst Du die Heirat dem Gericht mitteilen, wenn der Rechtsstreit noch läuft, oder seit weniger als 4 Jahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Gruß,

Axel

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