Prozesskostenhilfe bei Bafög+Nebenjob?

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Prozesskostenhilfe bei Bafög+Nebenjob?

Hallo allerseits,

die Lage ist etwas chaotisch: ich beklage die Familienkasse und die Bezirksregierung auf Kindergelderhalt und Anerkennung einer Schwerbehinderung, bin finanziell nicht in der Lage, etwas zu stemmen. Aktuell beziehe ich keine Unterstützung, mein Einkommen, das ich durch einen Nebenjob generiere, ist niedriger als das "Existenzminimum", daher würde mir PKH bewilligt werden.

Allerdings ist es realistisch, dass ich in knapp zwei Jahren meinen Bachelor beende. Danach würde ich den Master beginnen - und erhielte wieder den Bafög-Höchstsatz. Nebenbei würde ich planmäßig ca. 400€ verdienen, so dass ich ein Einkommen von ca. 1350€ - 180€ Krankenversicherung = 1170€ hätte (dann Studentin ü30). Wie sähe es dann mit der PKH-Bewilligung aus? Müsste ich von dem Geld etwas abknapsen, um eventuelle Kosten zurückzuzahlen? In dem Fall würde ich auf einen Job neben dem Studium eher verzichten oder dessen Pensum entsprechend herunterschrauben, aber ich wüsste das trotzdem gerne im Vorhinein, um das in meine Erwägungen einzubeziehen...

Außerdem - entstehen mir über die PKH auch dann Kosten, wenn ich die Klage(n) gewinne?

Vielen Dank im Voraus!

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27233 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
daher würde mir PKH bewilligt werden.
PKH wird auch bewilligt, wenn man *über* dem Existenzminum liegt. Wie weit, ist die Frage. Doch was hat das mit deiner Zukunft in ca 2 Jahren zu tun?
Zitat (von Flum2):
Wie sähe es dann mit der PKH-Bewilligung aus?
Wann willst du denn klagen?

Hast du mal das Wichtige zu PKH gelesen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Zitat (von Flum2):
entstehen mir über die PKH auch dann Kosten, wenn ich die Klage(n) gewinne?
Wieso über die PKH? :???:

Die Fähigkeit zur Rückzahlung der PKH würde NACH dem Verfahren innerhalb der nächsten 4 Jahre geprüft werden.

in der Tat: etwas chaotisch

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Entschuldigung, aber ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht... Ich werde in Zukunft ein Einkommen von ca. 1200€ "netto" haben - und ich weiß, dass nach Ende des Verfahrens vier Jahre lang Kosten für die Rückzahlung entstehen können, wenn man PKH erhalten hat und über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Vielleicht war die Frage, wie es dann mit der PKH-Bewilligung aussähe, missverständlich formuliert - ich wollte wissen, inwiefern ich bei einem entsprechenden Einkommen zur Kasse gebeten würde. Die Klagen sollen beide diesen und nächsten Monat erhoben werden. Mit den Kosten, von denen ich sprach, meinte ich natürlich die Rückzahlung...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3069x hilfreich)

Es werden die üblichen Freigrenzen gelten. Damit können Sie sich ausrechnen, was vom Nettoeinkommen erstattet werden kann.

Anmerkung: Sie studieren jahrelang und wollen dabei unterstützt werden. Sie beschäftigen Ämter und Gerichte seit Jahren mit ihren Recht aussichtslosen Windmühlenbekämpftherapien und wollen auch dabei Unterstützung. Ist alles Okay.

Könnte es aber dann ggf zu einer ebenso berechtigten Rückforderung kommen (und Sie sollen ja nicht *alles*, sondern nur einen Anteil dessen, was Sie an Kosten verursacht haben und das auch nur in Abhängigkeit davon, ob Sie leistungsfähig sind), dann plötzlich dieses

Zitat (von Flum2):
In dem Fall würde ich auf einen Job neben dem Studium eher verzichten oder dessen Pensum entsprechend herunterschrauben


Sie nehmen gerne und Sie fordern gerne. Aber Sie geben nicht gerne (zurück), nicht wahr? Laut ihren Angaben in einem vorigen Thema von Ihnen empfinden Sie sich als zu gut, um eine normale Ausbildung zu machen, Sie sehen Ihr Heil einem Studium. Ist ja okay. WIR unterstützen Sie ja auch gerne dabei. Aber genauso gerne hätten WIR es, dass Sie, wenn die Runde dann an Ihnen ist, auch gerne zurückgeben. Und das bezieht auch schon Prozesskosten mit ein, wenn Sie eben leistungsfähig sind.. Und mit 1200 netto werden Sie das voraussichtlich sein.

Mir ist völlig klar, dass ich nicht zu Ihnen durchdringe und wenn doch, werden Sie sofort auf Abwehr schalten. Aber ich wollte Ihnen einfach mal sagen, wie bescheiden ich so etwas finde!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Entschuldigung, aber... ich erhalte Unterstützung? Wo genau? An welcher Stelle? Mir wurde Bafög nach dem 4. Semester restlos gestrichen, weil dem Studierendenwerk die Form meines Attestes meiner Behinderung nicht passte. Kindergeld erhielt ich da auch nicht mehr. Waisenrente erhalte ich auch nicht mehr. Ich kämpfe mich seit drei Jahren mit
den verschiedensten Jobs durch, die ich im Rahmen des ALG II-Bezugs, auf den ich verzichte, um mein Studium zu beenden, gar nicht ausüben müsste, weil ich dazu gesundheitlich gar nicht in der Lage bin. Trotz aller Anstrengungen verliere ich einen Job nach dem anderen, weil meine Belastbarkeit zu gering ist.

Ich habe in meinem Leben noch nie geklagt, und die Familienkassenangelegenheit ist die erste, die ich zu einer Klage bringe, gefolgt von der gegen die Bezirksregierung bzw. das Versorgungsamt, die ich nur deshalb einleite, weil der GdB von 50 eine Möglichkeit darstellt, Kindergeld zu erhalten, sollte die erste Klage nicht fruchten. Erheblich einfacher wäre es, mein Leben zu gestalten, wie es der Rest meiner noch lebenden Familie tut, mit ALG II.

Meine Familie kann mich 0 unterstützen, weder finanziell noch immateriell, und ich kämpfe mich aktuell trotz erheblicher psychischer Probleme (mittelschwere chronische Depressionen, Phobien, Persönlichkeitsstörung, es bestehen keine sozialen Kontakte und ich leide jeden Tag unter Selbstverletzung, Suizidalität und permanenten Schuld- und Schamgefühlen für alles, was mir widerfährt) durch, während ich in Teilzeit arbeite und von erheblich (!) weniger als ALG II lebe, um mein Studium zu beenden.
Entsprechend kannst du mir gerne mitteilen, wie "bescheiden" du das findest, ich fühle mich in meinem Handeln vollkommen legitimiert. Und nein, ich arbeite nicht NEBEN MEINEM STUDIUM, wenn meine Leistungen darunter leiden, nur um die PKH zurückzuzahlen, die ich gar nicht gebraucht hätte, hätten die Behörden den mir offensichtlich zuzusprechenden Anspruch direkt zugesprochen, sondern werde das haargenau abstimmen.

Um es noch mal klarzustellen: die Gesellschaft unterstützt mich aktuell allenfalls damit, dass ich keine Studiengebühren zahle. Hätte man mich nicht als nachweislich hochbegabtes Kind (und jetzt kommt wahrscheinlich wieder die "Du bist dir zu fein für eine Ausbildung"-Keule) auf einer Hauptschule versauern lassen, auf der der Selbsthass erst anfing, ODER mir nicht noch VOR ENDE DER REGELSTUDIENZEIT mein Bafög gestrichen, nachdem absehbar geworden war, dass ich AUFGRUND MEINER BEHINDERUNG mindestens vier Semester länger brauchen würde, ODER wären zumindest meine Eltern in der Lage, mich auch nur ETWAS zu unterstützen, wäre ich auch schon längst mit meiner Ausbildung fertig. Mit 0 Unterstützung im Rücken dauert das Studium eben viele unnötige Semester länger, gerade als (offensichtlich schwer-) behinderter Mensch.

Und ja, richtig, mit einer schnöden Berufsausbildung verschwende ich meine Lebenszeit nicht. Das Gerede, ich solle eine Ausbildung machen, obwohl ich ein handwerklich minderbegabter und sehr theoretisch veranlagter Mensch bin, wurde mir bereits auf der Hauptschule von morgens bis abends eingetrichtert, wir kamen deshalb gar nicht zum Lernen; meine erheblichen Selbstvertrauensprobleme, die aus dieser Zeit resultieren, nimmt man HEUTE als Legitimationsgrundlage dafür, mir dieselben Sätze entgegenzuknallen, weil ich ja "nicht hinreichend studierfähig sei". Wirklich skurril, fast schon lustig.


-- Editiert von Flum2 am 20.06.2019 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27233 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
aber ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht...
Ich auch nicht.
Du bist doch nicht verpflichtet, PKH *zu nehmen*.
Wenn du Angst hast, eventuell vielleicht etwas von der gewährten Hilfe in winzigen Raten zurückzahlen zu müssen--- oder etwa gar später zu Vermögen zu kommen und deshalb auf einen Schlag die Hilfe zurückverlangt würde--- dann beantrage doch einfach keine PKH.
Damit sind etliche *Überlegungen in Richtung Zukunft* überflüssig.

Du hast sicher im Netz die Antwort schon gefunden?
Wenn dein einzusetzendes Einkommen > 20,- € liegt, müsstest du zurückzahlen. Falls das Gesetz noch gilt. Falls uns nichts auf den Kopf fällt.
Das einzusetzende Einkommen = Einkünfte abzüglich Ausgaben abzüglich Freibetrag

Hast du schon wegen der BAFöG-Rückzahlung recherchiert?
Lieber eventuell vielleicht nicht studieren?

Du hast deine Abwehr und deine Argumente hier zur Genüge verbreitet. Noch einmal mehr ist nicht notwendig. Der User hat doch geschrieben, dass er sie kennt, die Abwehr.


-- Editiert von Anami am 20.06.2019 16:28

-- Editiert von Anami am 20.06.2019 16:30

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Nein, ich hatte nicht alles davon hier erwähnt. Und meine Argumentation ist in sich schlüssig.

Edit: Bafög-Rückzahlung? Wofür das? Ich bin in Privatinsolvenz. Die Bafög-Schulden musste ich mit in die Insolvenz nehmen.

-- Editiert von Flum2 am 20.06.2019 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27233 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Wofür das? Ich bin in Privatinsolvenz.
Zitat (von Flum2):
ich hatte nicht alles davon hier erwähnt.
tatsächlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.108 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.603 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.