REHA-Antrag - Krankengeldeinstellung

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
REHA-Antrag - Krankengeldeinstellung

Guten Tag,
ich mache es kurz. Seit Ende Februar krankgeschrieben, permanenter Druck der Krankenkasse. Gekündigt worden zum 30.06. wegen der Krankheit. Arzt meinte ich solle in Reha, keiner wollte das Ding aber ausfüllen (deren Teil). Also schickte ich das ganze ohne den Arztbefund mit Erklärung. Kam natürlich zurück, da der Arzt was schreiben muss. Ärztin hat dann nur kurz den Bogen ausgefüllt, mehr nicht. Krankenkasse meldet sich permanent telefonisch, trotz Verbot und ich solle den Reha-Antrag innerhalb von 7 Tagen stellen, dann schrieb ich, dass es ja wenn 10 seien. Das nahm man dann so hin. Jetzt 3 Wochen vor Ablauf wieder ein Telefonat, dass der REHA-Antrag noch nicht eingegangen sei (wieso kriegt den eigentlich die Krankenkasse, zum Zeitpunkt des Briefs und Anruf war ich noch im Arbeitsverhältnis. Ich bat nur alles schriftlich zu machen.

Gestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen.

Zum Verständnis: Die haben meine Ärztin seinerzeit angeschrieben, daher wissen die von der befürworteten Reha. Ich verstehe also nicht, wieso die Krankenkasse den Antrag ausgefüllt von mir will, der geht doch eh an die RV. Der Antrag liegt da jetzt bei der RV.

Jetzt habe ich zufällig gelesen, dass die RV nur zuständig ist, wenn man im Arbeitsverhältnis ist, ansonsten die KK? Ich bin aus dem Krankengeld direkt joblos geworden. ALG habe ich nicht beantrage können, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich habe das nicht gewusst und der KK auch nicht gemeldet , dass ich gekündigt wurde, weil ja eigentlich die Abmeldung auch durch den Arbeitgeber erfolgt? Meine Frage ist aber, darf die Krankenkasse den Antrag zu deren Händen fordern, obwohl der an die RV geht und dann die Drohung, dann DÜRFEN die kein Krankengeld mehr zahlen?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
etzt habe ich zufällig gelesen, dass die RV nur zuständig ist, wenn man im Arbeitsverhältnis ist, ansonsten die KK?

Wenn man Erwerbsfähig ist, übernimmt die RV die Kosten der Reha. Sie sind durch die Krankheit derzeit nicht Arbeitsfähig, aber weiterhin Erwerbsfähig und deshalb wird sicher bei dieser Reha auch ihr Restleistungsvermögen überprüft werden.
Die KK hat sie aufgefordert eine Reha zu beantragen, deshalb ist es legitim das sie den Antrag stellen müssen.
Da die KK sie aufforderte sind sie in ihrem Dispostionsrecht eingeschränkt, bedeutet sie dürfen in keine Wunschklinik.
Das sie den Rehaantrag ausfüllen müssen, ist normal, die behandelnden Ärzte schicken nur die Befundvorlagen, damit sie in einen geeigneten Rehaplatz, plus Wiederherstellung der Gesundheit erhalten.
Während der Reha werden sie Übergangsgeld erhalten.

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#2
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die KK hat sie aufgefordert eine Reha zu beantragen


Ich habe keinerlei Rechtsgrundlagen oder § erhalten und wurde nicht direkt von der KK aufgefordert zur Reha, sondern man schrieb, dass der Arzt REHA beführwortet und ich einen Antrag stellen soll ohne irgendwas, was passiert wenn ich es nicht mache.

Zitat (von Loni12):
Da die KK sie aufforderte sind sie in ihrem Dispostionsrecht eingeschränkt,

Eben nicht...

Wenn man Erwerbsfähig ist (woher weiß ich das?)

-- Editiert von User am 19. August 2023 14:18

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Gestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen.
Was hindert dich daran, das nun endlich zu tun?
Zitat (von Klotilde09):
was passiert wenn ich es nicht mache.
Dann zahlt die KK ab 5.9. kein Krankengeld mehr.

Welche Rechtsgrundlagen brauchst du?
-Die RV ist raus.
-Die KK benötigt deinen Reha-Antrag und würde die Reha-Maßnahme auch zahlen.
-Du bist arbeitslos ohne ALG.
-Du kannst Bürgergeld beim JC beantragen, vor allem dann, wenn du kein Krankengeld mehr erhältst, weil du der KK nichts schicken willst.

Zitat (von Klotilde09):
Jetzt habe ich zufällig gelesen, dass die RV nur zuständig ist, wenn man im Arbeitsverhältnis ist, ansonsten die KK?
Ja, also mach bitte im eigenen Interesse, was die KK dir schrieb.
Zitat (von Klotilde09):
Wenn man Erwerbsfähig ist (woher weiß ich das?)
Du bist im Status --erwerbsfähig--.
Derzeit bist du (nur) länger arbeitsunfähig/krank mit Krankengeld.

Nach einer Reha lässt sich zunächst feststellen, wie es um dein Leistungsvermögen (für Erwerbsarbeit) bestellt ist.
zB
-nur 3-6 Std mit xy Einschränkungen...heben, sitzen, laufen
-weiterhin arbeitsunfähig, also krank mit Krankengeld
-mind. 6 Monate weniger als 3 Std. tgl. einsetzbar
-in Vollzeit einsetzbar... mit oder ohne Einschränkungen.

Das mit der Erwerbsunfähigkeit, also Erwerbsminderung--- das kommt viel später. Und dann ist auch die RV wieder mit dabei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die RV ist raus.


Die ersten Schreiben hatte ich bekommen, als ich noch in Arbeit war, aber eben krankgeschrieben, da wollten die KK den Rehaantrag. Wieso?????????????Der liegt jetzt bei der Rentenversicherung. Da scheint er ja falsch zu sein? Sehen die das?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Sehen die das?
Wer sieht was und wieso?
Da du jetzt NICHT mehr in Arbeit bist, aber weiterhin arbeitsunfähig/krank, will jetzt die KK, dass du einen Reha-Antrag stellst.
Die KK kann dir keine Reha verordnen.
Die KK will nicht ewig lange Krankengeld zahlen und muss nun endlich mal per Reha feststellen lassen, wie es weitergeht.

Zitat (von Klotilde09):
Da scheint er ja falsch zu sein?
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Wenn man Erwerbsfähig ist (woher weiß ich das?)

Sie sind derzeit AU, Arbeitslos, trotzdem sind sie Erwerbsfähig wenn sie wieder gesund sind.. Das ist man nicht mehr, wenn die Arbeitsleistung unter 3 Stunden liegt.
Diese Personen bekommen dann Erwerbsunfähigkeitsrente,bei 3 bis unter 6 Stunden nur eine Teilrente.
Mit der Reha soll erreicht werden, dass ihre Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird.
Zitat (von Anami):
-Die RV ist raus.

Woher willst Du das wissen? Sie ist derzeit nur Arbeitsunfähig.
Ihre Ärzte hat eine Reha empfohlen und somit ist die RV zuständig.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
hre Ärzte hat eine Reha empfohlen und somit ist die RV zuständig.
Was ist dann deine Empfehlung?

Sollte die TE der KK gar nichts antworten?
Sollte die TE bei der KK gar nichts beantragen?
Sollte die TE der KK schreiben, dass der Reha-Antrag seit xxDatum bei der RV liegt?
Sollte die TE den Antrag von der RV zurückfordern?
oder was...?
---------------------------------
@TE:
aus dem www von einer Anwältin: bitte alles lesen...
Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) ist gem. § 10 SGB VI zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen gefährdet oder bereits eingeschränkt ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitslos-und-reha-geht-das-ueberhaupt-209116.html

Ich meine, bisher hat niemand sowas festgestellt.
Arzt und Ärzte haben arbeitsunfähig geschrieben und eine Reha-Maßnahme befürwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Arzt und Ärzte haben arbeitsunfähig geschrieben und eine Reha-Maßnahme befürwortet.

Und die KK hat sie aufgefordert einen zu stellen. Die KK fragte offenbar bei der Ärztin nach und diese beführwortete eine Reha.
Zitat (von Klotilde09):
Zum Verständnis: Die haben meine Ärztin seinerzeit angeschrieben, daher wissen die von der befürworteten Reha. Ich verstehe also nicht, wieso die Krankenkasse den Antrag ausgefüllt von mir will, der geht doch eh an die RV. Der Antrag liegt da jetzt bei der RV.

Da die KK sie aufgefordert hat, will sie zuerst den Rehaantrag und leitet ihn dann weiter.
Zitat (von Klotilde09):
Gestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen.

Woher soll die KK wissen, dass sie bis zum gen. Termin den Rehaantrag gestellt haben, wenn sie diesen direkt an die RV schicken?
Die wird kaum mit der RV Kontakt aufnehmen und nachfragen, kein Antrag bei der KK zum gen. Termin also kein Krankengeld mehr.
An ihrer Stelle sollten die KK informieren, dass sie den Rehaantrag direkt an die RV geschickt haben.
Das sie derzeit keinen Arbeitgeber haben, spielt bei der Reha doch keine Rolle.

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#9
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte damals telefonisch gefragt ob ich den Antrag direkt an die RV schicken kann, ja hieß es, ich solle nur Bescheid geben. Und es ist keine richtige Aufforderung zur Reha seitens der Krankenkasse, ohne Rechtsbelehrung, die üben wieder Druck aus. Diese KK ist dafür bekannt.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
ich solle nur Bescheid geben

Dann teilen sie der KK mit, dass sie am .. .. .. den Antrag an die DRV geschickt haben.
Sonst könnte das
Zitat (von Loni12):
kein Antrag bei der KK zum gen. Termin also kein Krankengeld mehr.

eintreten.
Was heißt Druck ausüben, ihre Ärztin riet zu einer Reha, ergo besteht dafür Bedarf.
Das handhaben auch andere KK so.
Sie wollen sicher auch, dass es ihnen gesundheitlich wieder besser geht. Und wenn es mit einer Reha schneller geht umso besser.
Die Zeiten wo KK lange Krankengeld bezahlen sind vorbei, deshalb auch die Kontaktaufnahme mit ihrer Ärztin.
Wer der Kostenträger sein wird, spielt für sie doch keine Rolle,

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#11
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Krankenkasse übt Druck aus schon nach 2 Wochen wo ich nicht Mal im Krankengeld war. Das die Reha angeordnet wurde vom Arzt ist ok, aber wie KK mit Patienten umgeht und Druck macht ist schlimm. Demnach kann ich mitr ja auch die Klinik selbst aussuchen.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74355/krankengeld_und_was_dann?dscc=essenc

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Demnach kann ich mitr ja auch die Klinik selbst aussuchen.

Sie können eine Wunschklinik angeben, ob sie in diese kommen ist allerdings nicht sicher.

Es muss zwischen ihrem Kostenträger und der Klinik einen Vertrag geben.
Die Reha darf nicht über die KK angeordnet worden sein, sehe ich bei ihnen noch offen.
In dieser Klinik wird ihr Beschwerdebild behandelt.
Häufig findet der Kostenträger eine andere Klinik sinnvoller als die gen. Wunschklinik. Die Wunschklinik muss im Reha Antrag angegeben werden. Man kann allerdings einen Umstellungsantrag stellen, wenn die Reha genehmigt wurde, ob diesem stattgegeben wird ist offen.
Zitat (von Klotilde09):
Diese Krankenkasse übt Druck aus schon nach 2 Wochen wo ich nicht Mal im Krankengeld war.

Häufige Krankmeldungen können mit ein Grund sein, für die frühe Anfrage beim Arzt. Evtl. gibt es noch andere Gründe.
Zitat (von Klotilde09):
aber wie KK mit Patienten umgeht und Druck

Wird bei anderen KK nicht anders sein. Die müssten kostenorientiert arbeiten, je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller kann eine Reha erfolgen und somit weniger Krankengeld anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Reha darf nicht über die KK angeordnet worden sein, sehe ich bei ihnen noch offen.

Es ist ganz klar kein Verwaltungsakt seitens der Krankenkasse. Da stand nichts was darauf hinweist. Keine Frist, keine Paragraphen, keine Mitwirkungspflicht, nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Es ist ganz klar kein Verwaltungsakt seitens der Krankenkasse. Da stand nichts was darauf hinweist. Keine Frist, keine Paragraphen, keine Mitwirkungspflicht, nichts.

U.st. sieht nach Frist aus.
Zitat (von Klotilde09):
Gestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen.

Wir können dies hier nicht klären. Auf sich zukommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre Krankenkasse darf Sie nur zur Stellung eines Reha-Antrags auffordern, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt, nachdem Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Das gibt es alles nichts. Das Datum bis wann der Antrag gestellt sein soll ist wieder eine Masche um Druck auszuüben. Rechtlich ist das nicht haltbar, die 2iss3n das der Arzt das vorschlägt und von der KK kam ich solle den innerhalb von 7 Tagen stellen. Das ist sowie.so falsch, wenn hat man 10 Wochen Zeit. Und ein, ich war nicht ständig krank, im Gegenteil, hab mich halbtot gearbeitet, daher bin ich jetzt krank

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Das Datum bis wann der Antrag gestellt sein soll ist wieder eine Masche um Druck auszuüben.
Ach so. Mir ist jetzt so ziemlich alles klar.
Was bleibt?

Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist keine offizielle Aufforderung zur Reha nochmal. Hab mich bei der RV schlau gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Klotilde09):
Es ist keine offizielle Aufforderung zur Reha nochmal.

Wenn sie der KK allerdings den Rehaantrag an die RV nicht mitteilen, wird diese das Krankengeld wie angekündigt einstellen.
Die Mitteilung sollte jetzt Vorrang haben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Schreiben der Krankenkasse muss auf jeden Fall dargelegt werden, wie die Krankenkasse ihr Ermessen genutzt hat und welche Gründe sie bewogen haben, zum Reha-Antrag aufzufordern. Außerdem ist der Versicherte über die Rechtsfolgen der Aufforderung zu beraten (Fristverlauf, Wegfall des Krankengelds, Umwandlung in einen Rentenantrag, eingeschränktes Dispositionsrecht, Versicherungsschutz).

So ein Schreiben habe NIE bekommen!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Was sie bekommen haben oder nicht, ist derzeit Nebensache.
Die KK kann und wird das Krankengeld z.gen. Termin einstellen, wenn sie nichts von ihrem Rehaantrag erfährt.
Wenn die KK vom Antrag erfährt, wird das Krankengeld weiterbezahlt.
Ansonsten werden sie eine Unterbrechung haben und diese kann vermieden werden.
Man darf dann allerdings von keinem Druck mehr reden, weil bei einer Mitwirkung wäre der vermieden worden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Klotilde09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die KK kann und wird das Krankengeld z.gen. Termin einstellen, wenn sie nichts von ihrem Rehaantrag erfährt.


Ich schreibe mal hier weiter. Es wurde mir ja auch meine Wunschklinik durch die RV genehmigt. Die KK hat nichts mit meiner REHA zu tun. Es gab keine Rechtsbelehrung kein gar nichts. Deshalb wundert es mich jetzt mit dem Termin. Wie gesagt, auch was die sonst so geschrieben haben, stimmte oft nicht. Es gibt in meinem Fall bisher kein eingeschränktes Dispositionsrecht und daher die Frage, ob die sich beim Termin einbringen dürfen.

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#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat:
Nein, die Krankenkasse hat nicht zur REHA aufgefordert. Die KK hatte den Arzt angeschrieben und Sie hat der KK mitgeteilt, dass ich in REHA soll. Vielleicht habe ich mich im alten Beitrag falsch ausgedrückt. DIe Krankenkasse hat mit Sicherheit die DRV befragt sonst wüsste sie ja nicht den Termin und die Klinik. Ich will den Termin nicht ändern, sondern den von der RV behalten. Ich denke, da hat die KK als Nichtträger nichts mit zu tun? Ich wurde nicht mal von der KK informiert..

Habe obiges vom anderen Post rüber kopiert.
Zitat (von Klotilde09):
Die KK hat nichts mit meiner REHA zu tun.

Die KK ist irgendwie im Boot, ist aus ihren Beiträgen nicht klar erkennbar.
Die KK kann derzeit nicht der Kostenträger sein, weil sie im erwerbsfähigen Alter sind.
Die DRV wäre auch Kostenträger, wenn die KK sie zur Reha aufgefordert hätte.
Fakt ist, die KK hat sie aufgefordert, früher in Reha zu fahren und die Rehaklinik wird dem auch nachkommen.
Warum 5 Monate warten?
Fragen sie bei der DRV und KK nach, dort bekommen sie am ehesten Auskunft.

0x Hilfreiche Antwort

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