Guten Tag,
ich mache es kurz. Seit Ende Februar krankgeschrieben, permanenter Druck der Krankenkasse. Gekündigt worden zum 30.06. wegen der Krankheit. Arzt meinte ich solle in Reha, keiner wollte das Ding aber ausfüllen (deren Teil). Also schickte ich das ganze ohne den Arztbefund mit Erklärung. Kam natürlich zurück, da der Arzt was schreiben muss. Ärztin hat dann nur kurz den Bogen ausgefüllt, mehr nicht. Krankenkasse meldet sich permanent telefonisch, trotz Verbot und ich solle den Reha-Antrag innerhalb von 7 Tagen stellen, dann schrieb ich, dass es ja wenn 10 seien. Das nahm man dann so hin. Jetzt 3 Wochen vor Ablauf wieder ein Telefonat, dass der REHA-Antrag noch nicht eingegangen sei (wieso kriegt den eigentlich die Krankenkasse, zum Zeitpunkt des Briefs und Anruf war ich noch im Arbeitsverhältnis. Ich bat nur alles schriftlich zu machen.
Gestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen.
Zum Verständnis: Die haben meine Ärztin seinerzeit angeschrieben, daher wissen die von der befürworteten Reha. Ich verstehe also nicht, wieso die Krankenkasse den Antrag ausgefüllt von mir will, der geht doch eh an die RV. Der Antrag liegt da jetzt bei der RV.
Jetzt habe ich zufällig gelesen, dass die RV nur zuständig ist, wenn man im Arbeitsverhältnis ist, ansonsten die KK? Ich bin aus dem Krankengeld direkt joblos geworden. ALG habe ich nicht beantrage können, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich habe das nicht gewusst und der KK auch nicht gemeldet , dass ich gekündigt wurde, weil ja eigentlich die Abmeldung auch durch den Arbeitgeber erfolgt? Meine Frage ist aber, darf die Krankenkasse den Antrag zu deren Händen fordern, obwohl der an die RV geht und dann die Drohung, dann DÜRFEN die kein Krankengeld mehr zahlen?
REHA-Antrag - Krankengeldeinstellung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Zitatetzt habe ich zufällig gelesen, dass die RV nur zuständig ist, wenn man im Arbeitsverhältnis ist, ansonsten die KK? :
Wenn man Erwerbsfähig ist, übernimmt die RV die Kosten der Reha. Sie sind durch die Krankheit derzeit nicht Arbeitsfähig, aber weiterhin Erwerbsfähig und deshalb wird sicher bei dieser Reha auch ihr Restleistungsvermögen überprüft werden.
Die KK hat sie aufgefordert eine Reha zu beantragen, deshalb ist es legitim das sie den Antrag stellen müssen.
Da die KK sie aufforderte sind sie in ihrem Dispostionsrecht eingeschränkt, bedeutet sie dürfen in keine Wunschklinik.
Das sie den Rehaantrag ausfüllen müssen, ist normal, die behandelnden Ärzte schicken nur die Befundvorlagen, damit sie in einen geeigneten Rehaplatz, plus Wiederherstellung der Gesundheit erhalten.
Während der Reha werden sie Übergangsgeld erhalten.
ZitatDie KK hat sie aufgefordert eine Reha zu beantragen :
Ich habe keinerlei Rechtsgrundlagen oder § erhalten und wurde nicht direkt von der KK aufgefordert zur Reha, sondern man schrieb, dass der Arzt REHA beführwortet und ich einen Antrag stellen soll ohne irgendwas, was passiert wenn ich es nicht mache.
ZitatDa die KK sie aufforderte sind sie in ihrem Dispostionsrecht eingeschränkt, :
Eben nicht...
Wenn man Erwerbsfähig ist (woher weiß ich das?)
-- Editiert von User am 19. August 2023 14:18
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Was hindert dich daran, das nun endlich zu tun?ZitatGestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen. :
Dann zahlt die KK ab 5.9. kein Krankengeld mehr.Zitatwas passiert wenn ich es nicht mache. :
Welche Rechtsgrundlagen brauchst du?
-Die RV ist raus.
-Die KK benötigt deinen Reha-Antrag und würde die Reha-Maßnahme auch zahlen.
-Du bist arbeitslos ohne ALG.
-Du kannst Bürgergeld beim JC beantragen, vor allem dann, wenn du kein Krankengeld mehr erhältst, weil du der KK nichts schicken willst.
Ja, also mach bitte im eigenen Interesse, was die KK dir schrieb.ZitatJetzt habe ich zufällig gelesen, dass die RV nur zuständig ist, wenn man im Arbeitsverhältnis ist, ansonsten die KK? :
Du bist im Status --erwerbsfähig--.ZitatWenn man Erwerbsfähig ist (woher weiß ich das?) :
Derzeit bist du (nur) länger arbeitsunfähig/krank mit Krankengeld.
Nach einer Reha lässt sich zunächst feststellen, wie es um dein Leistungsvermögen (für Erwerbsarbeit) bestellt ist.
zB
-nur 3-6 Std mit xy Einschränkungen...heben, sitzen, laufen
-weiterhin arbeitsunfähig, also krank mit Krankengeld
-mind. 6 Monate weniger als 3 Std. tgl. einsetzbar
-in Vollzeit einsetzbar... mit oder ohne Einschränkungen.
Das mit der Erwerbsunfähigkeit, also Erwerbsminderung--- das kommt viel später. Und dann ist auch die RV wieder mit dabei.
ZitatDie RV ist raus. :
Die ersten Schreiben hatte ich bekommen, als ich noch in Arbeit war, aber eben krankgeschrieben, da wollten die KK den Rehaantrag. Wieso?????????????Der liegt jetzt bei der Rentenversicherung. Da scheint er ja falsch zu sein? Sehen die das?
Wer sieht was und wieso?ZitatSehen die das? :
Da du jetzt NICHT mehr in Arbeit bist, aber weiterhin arbeitsunfähig/krank, will jetzt die KK, dass du einen Reha-Antrag stellst.
Die KK kann dir keine Reha verordnen.
Die KK will nicht ewig lange Krankengeld zahlen und muss nun endlich mal per Reha feststellen lassen, wie es weitergeht.
Ja.ZitatDa scheint er ja falsch zu sein? :
ZitatWenn man Erwerbsfähig ist (woher weiß ich das?) :
Sie sind derzeit AU, Arbeitslos, trotzdem sind sie Erwerbsfähig wenn sie wieder gesund sind.. Das ist man nicht mehr, wenn die Arbeitsleistung unter 3 Stunden liegt.
Diese Personen bekommen dann Erwerbsunfähigkeitsrente,bei 3 bis unter 6 Stunden nur eine Teilrente.
Mit der Reha soll erreicht werden, dass ihre Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird.
Zitat-Die RV ist raus. :
Woher willst Du das wissen? Sie ist derzeit nur Arbeitsunfähig.
Ihre Ärzte hat eine Reha empfohlen und somit ist die RV zuständig.
Was ist dann deine Empfehlung?Zitathre Ärzte hat eine Reha empfohlen und somit ist die RV zuständig. :
Sollte die TE der KK gar nichts antworten?
Sollte die TE bei der KK gar nichts beantragen?
Sollte die TE der KK schreiben, dass der Reha-Antrag seit xxDatum bei der RV liegt?
Sollte die TE den Antrag von der RV zurückfordern?
oder was...?
---------------------------------
@TE:
aus dem www von einer Anwältin: bitte alles lesen...
Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) ist gem. § 10 SGB VI zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen gefährdet oder bereits eingeschränkt ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitslos-und-reha-geht-das-ueberhaupt-209116.html
Ich meine, bisher hat niemand sowas festgestellt.
Arzt und Ärzte haben arbeitsunfähig geschrieben und eine Reha-Maßnahme befürwortet.
ZitatArzt und Ärzte haben arbeitsunfähig geschrieben und eine Reha-Maßnahme befürwortet. :
Und die KK hat sie aufgefordert einen zu stellen. Die KK fragte offenbar bei der Ärztin nach und diese beführwortete eine Reha.
ZitatZum Verständnis: Die haben meine Ärztin seinerzeit angeschrieben, daher wissen die von der befürworteten Reha. Ich verstehe also nicht, wieso die Krankenkasse den Antrag ausgefüllt von mir will, der geht doch eh an die RV. Der Antrag liegt da jetzt bei der RV. :
Da die KK sie aufgefordert hat, will sie zuerst den Rehaantrag und leitet ihn dann weiter.
ZitatGestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen. :
Woher soll die KK wissen, dass sie bis zum gen. Termin den Rehaantrag gestellt haben, wenn sie diesen direkt an die RV schicken?
Die wird kaum mit der RV Kontakt aufnehmen und nachfragen, kein Antrag bei der KK zum gen. Termin also kein Krankengeld mehr.
An ihrer Stelle sollten die KK informieren, dass sie den Rehaantrag direkt an die RV geschickt haben.
Das sie derzeit keinen Arbeitgeber haben, spielt bei der Reha doch keine Rolle.
Ich hatte damals telefonisch gefragt ob ich den Antrag direkt an die RV schicken kann, ja hieß es, ich solle nur Bescheid geben. Und es ist keine richtige Aufforderung zur Reha seitens der Krankenkasse, ohne Rechtsbelehrung, die üben wieder Druck aus. Diese KK ist dafür bekannt.
Zitatich solle nur Bescheid geben :
Dann teilen sie der KK mit, dass sie am .. .. .. den Antrag an die DRV geschickt haben.
Sonst könnte das
Zitatkein Antrag bei der KK zum gen. Termin also kein Krankengeld mehr. :
eintreten.
Was heißt Druck ausüben, ihre Ärztin riet zu einer Reha, ergo besteht dafür Bedarf.
Das handhaben auch andere KK so.
Sie wollen sicher auch, dass es ihnen gesundheitlich wieder besser geht. Und wenn es mit einer Reha schneller geht umso besser.
Die Zeiten wo KK lange Krankengeld bezahlen sind vorbei, deshalb auch die Kontaktaufnahme mit ihrer Ärztin.
Wer der Kostenträger sein wird, spielt für sie doch keine Rolle,
Diese Krankenkasse übt Druck aus schon nach 2 Wochen wo ich nicht Mal im Krankengeld war. Das die Reha angeordnet wurde vom Arzt ist ok, aber wie KK mit Patienten umgeht und Druck macht ist schlimm. Demnach kann ich mitr ja auch die Klinik selbst aussuchen.
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74355/krankengeld_und_was_dann?dscc=essenc
ZitatDemnach kann ich mitr ja auch die Klinik selbst aussuchen. :
Sie können eine Wunschklinik angeben, ob sie in diese kommen ist allerdings nicht sicher.
Es muss zwischen ihrem Kostenträger und der Klinik einen Vertrag geben.
Die Reha darf nicht über die KK angeordnet worden sein, sehe ich bei ihnen noch offen.
In dieser Klinik wird ihr Beschwerdebild behandelt.
Häufig findet der Kostenträger eine andere Klinik sinnvoller als die gen. Wunschklinik. Die Wunschklinik muss im Reha Antrag angegeben werden. Man kann allerdings einen Umstellungsantrag stellen, wenn die Reha genehmigt wurde, ob diesem stattgegeben wird ist offen.
ZitatDiese Krankenkasse übt Druck aus schon nach 2 Wochen wo ich nicht Mal im Krankengeld war. :
Häufige Krankmeldungen können mit ein Grund sein, für die frühe Anfrage beim Arzt. Evtl. gibt es noch andere Gründe.
Zitataber wie KK mit Patienten umgeht und Druck :
Wird bei anderen KK nicht anders sein. Die müssten kostenorientiert arbeiten, je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller kann eine Reha erfolgen und somit weniger Krankengeld anfallen.
Die Reha darf nicht über die KK angeordnet worden sein, sehe ich bei ihnen noch offen.
Es ist ganz klar kein Verwaltungsakt seitens der Krankenkasse. Da stand nichts was darauf hinweist. Keine Frist, keine Paragraphen, keine Mitwirkungspflicht, nichts.
ZitatEs ist ganz klar kein Verwaltungsakt seitens der Krankenkasse. Da stand nichts was darauf hinweist. Keine Frist, keine Paragraphen, keine Mitwirkungspflicht, nichts. :
U.st. sieht nach Frist aus.
ZitatGestern Post mit der Bitte den REHA_Antrag an die KK bis zum 04.09. zurückzusenden, sonst dürften die mir kein Krankengeld mehr zahlen. :
Wir können dies hier nicht klären. Auf sich zukommen lassen.
Ihre Krankenkasse darf Sie nur zur Stellung eines Reha-Antrags auffordern, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt, nachdem Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Das gibt es alles nichts. Das Datum bis wann der Antrag gestellt sein soll ist wieder eine Masche um Druck auszuüben. Rechtlich ist das nicht haltbar, die 2iss3n das der Arzt das vorschlägt und von der KK kam ich solle den innerhalb von 7 Tagen stellen. Das ist sowie.so falsch, wenn hat man 10 Wochen Zeit. Und ein, ich war nicht ständig krank, im Gegenteil, hab mich halbtot gearbeitet, daher bin ich jetzt krank
Ach so. Mir ist jetzt so ziemlich alles klar.ZitatDas Datum bis wann der Antrag gestellt sein soll ist wieder eine Masche um Druck auszuüben. :
Was bleibt?
Gute Besserung!
Es ist keine offizielle Aufforderung zur Reha nochmal. Hab mich bei der RV schlau gemacht
ZitatEs ist keine offizielle Aufforderung zur Reha nochmal. :
Wenn sie der KK allerdings den Rehaantrag an die RV nicht mitteilen, wird diese das Krankengeld wie angekündigt einstellen.
Die Mitteilung sollte jetzt Vorrang haben.
Im Schreiben der Krankenkasse muss auf jeden Fall dargelegt werden, wie die Krankenkasse ihr Ermessen genutzt hat und welche Gründe sie bewogen haben, zum Reha-Antrag aufzufordern. Außerdem ist der Versicherte über die Rechtsfolgen der Aufforderung zu beraten (Fristverlauf, Wegfall des Krankengelds, Umwandlung in einen Rentenantrag, eingeschränktes Dispositionsrecht, Versicherungsschutz).
So ein Schreiben habe NIE bekommen!
Was sie bekommen haben oder nicht, ist derzeit Nebensache.
Die KK kann und wird das Krankengeld z.gen. Termin einstellen, wenn sie nichts von ihrem Rehaantrag erfährt.
Wenn die KK vom Antrag erfährt, wird das Krankengeld weiterbezahlt.
Ansonsten werden sie eine Unterbrechung haben und diese kann vermieden werden.
Man darf dann allerdings von keinem Druck mehr reden, weil bei einer Mitwirkung wäre der vermieden worden.
ZitatDie KK kann und wird das Krankengeld z.gen. Termin einstellen, wenn sie nichts von ihrem Rehaantrag erfährt. :
Ich schreibe mal hier weiter. Es wurde mir ja auch meine Wunschklinik durch die RV genehmigt. Die KK hat nichts mit meiner REHA zu tun. Es gab keine Rechtsbelehrung kein gar nichts. Deshalb wundert es mich jetzt mit dem Termin. Wie gesagt, auch was die sonst so geschrieben haben, stimmte oft nicht. Es gibt in meinem Fall bisher kein eingeschränktes Dispositionsrecht und daher die Frage, ob die sich beim Termin einbringen dürfen.
Zitat:Nein, die Krankenkasse hat nicht zur REHA aufgefordert. Die KK hatte den Arzt angeschrieben und Sie hat der KK mitgeteilt, dass ich in REHA soll. Vielleicht habe ich mich im alten Beitrag falsch ausgedrückt. DIe Krankenkasse hat mit Sicherheit die DRV befragt sonst wüsste sie ja nicht den Termin und die Klinik. Ich will den Termin nicht ändern, sondern den von der RV behalten. Ich denke, da hat die KK als Nichtträger nichts mit zu tun? Ich wurde nicht mal von der KK informiert..
Habe obiges vom anderen Post rüber kopiert.
ZitatDie KK hat nichts mit meiner REHA zu tun. :
Die KK ist irgendwie im Boot, ist aus ihren Beiträgen nicht klar erkennbar.
Die KK kann derzeit nicht der Kostenträger sein, weil sie im erwerbsfähigen Alter sind.
Die DRV wäre auch Kostenträger, wenn die KK sie zur Reha aufgefordert hätte.
Fakt ist, die KK hat sie aufgefordert, früher in Reha zu fahren und die Rehaklinik wird dem auch nachkommen.
Warum 5 Monate warten?
Fragen sie bei der DRV und KK nach, dort bekommen sie am ehesten Auskunft.
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