REHA Patientenakte Kopie / Einsicht?

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)
REHA Patientenakte Kopie / Einsicht?

Guten Tag,

ich bin momentan in einer REHA für Post-VAC (Corona Spätfolgen). Ich leide darunter seit über 6 Monaten (Arbeitsunfähig) und bin durch Ärzte in die stationäre REHA (4 Wochen) der deutschen Rentenversicherung gekommen.

Mein Hauptproblem ist Atemnot und daraus resultierende Kopfschmerzen und Ermüdungen.
Man kann sich das gut vorstellen wenn man mit einem Handy Akku von 10% den ganzen Tag auskommen muss. So geht es meinen Körper.

Die Klinikleitung kam nun schon 2x zu mir um einen Bericht anzufertigen. Jedesmal dreht sie mir das Wort im Mund um, verstellt die Tatsachen und kreuzt Punkte auf Ihrer Liste an denen ich nicht zugestimmt habe.
Wie z.B. "Hat sich Ihre Atemnot durch die Behandlung verbessert oder verschlimmert".

Ich sagte Ihr das es nicht besser geworden ist aber anders.

Sie kreuzt an "verbessert". Auch andere Patienten berichten von diesen Vorfällen.

Ich habe mir schon einen Termin nach der REHA bei weiteren Ärzten die spezialisiert sind auf diesen Gebiet sowie dem VDK geholt.

Wie bekomme ich Aktenseinsicht und kann ich ggf. diesen falschen Aussagen widersprechen?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Während dem Klinikaufenthalt einen Termin beim Chefarzt vereinbaren. Mit ihm das Problem besprechen.
Ansonsten nach Erhalt des Entlassungsbriefes, dem Kostenträger schriftlich mitteilen welche Punkte nicht ordnungsgemäß verfasst wurden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Während dem Klinikaufenthalt einen Termin beim Chefarzt vereinbaren. Mit ihm das Problem besprechen.

Wie überaus sinnlos ...



Zitat (von go615530-77):
Wie bekomme ich Aktenseinsicht

Ganz einfach, in dem man sie einfordert und das möglichst gerichtsfest.



Zitat (von go615530-77):
kann ich ggf. diesen falschen Aussagen widersprechen?

Ja, und zwar nicht nur gegenüber der Klinik sondern auch gegenüber dem Leistungsträger. Auch hier möglichst gerichtfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie überaus sinnlos ...


Kenne auch das Gegenteil, da war es sehr sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Während dem Klinikaufenthalt einen Termin beim Chefarzt vereinbaren. Mit ihm das Problem besprechen.

Leider ist es diese Person die das Problem verursacht. So wie es scheint führt man dort eine "strenge Hand". Alles was die Klinikleitung (Chefarzt) sagt wird gemacht.

Therapeuten und Pflegepersonal stimmen mir allerdings zu und kennen meine Krankheitsgeschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach, in dem man sie einfordert und das möglichst gerichtsfest.

Super - danke. Ich hab das hier gefunden
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/datenschutz_empfehlungen_vertragskliniken.pdf
Da steht alles haarklein :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von go615530-77):
Therapeuten und Pflegepersonal stimmen mir allerdings zu und kennen meine Krankheitsgeschichte.

Eigentlich nicht üblich, dass sich der Chefarzt damit befasst. Außer man ist Privatpatient. In der Regel ist dafür der Stationsarzt zuständig.
Dann bleibt nur die Möglichkeit über den Kostenträger.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Wenn deine Antworten falsch in einen Arztbericht eingetragen wurden, könntest du beim Entlassbericht bzw. bei der Entlassungsuntersuchung genau darauf achten, dass das, was du antwortest, auch so übernommen wird.
zB dann---eher schlechter--- oder ---eher unverändert---.
Oder bist du schon entlassen ?

Zitat (von go615530-77):
Therapeuten und Pflegepersonal stimmen mir allerdings zu und kennen meine Krankheitsgeschichte.
Das mag sein, aber was willst du damit ?

Falschen Angaben kannst du auch ohne Akteneinsicht widersprechen. Dir sind die *Falschangaben* doch bekannt. Sogar das Datum und die entspr. Fragen.
Hast du evtl. sogar eine Kopie für deine Akten erhalten und den Bericht evtl. durch Unterschrift z.K. genommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Falschen Angaben kannst du auch ohne Akteneinsicht widersprechen.

Ja, es gibt aber Leute die das lieber ganz konkret machen, auch mit Beweisen, statt im "Blabla-Modus".



Zitat (von Anami):
könntest du beim Entlassbericht bzw. bei der Entlassungsuntersuchung genau darauf achten

Es gibt auch Leute die Interesse an einer Genesung haben und sich nicht erst bist zur Entlassung einer wirkungslosen / sinnlosen Therapie aussetzen wollen.



Zitat (von Loni12):
Kenne auch das Gegenteil, da war es sehr sinnvoll.

Man könnt sich vor dem posten auch mal damit beschäftigen was der TS schreibt.
Denn da steht, dass es gerade die Leitung ist, die das Problem verursacht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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