Hallo zusammen !
Ich hab da mal ne Frage zu folgendem Fall:
Ahgenommen jemand war bisher Schein-/ AN ähnlicher Selbständiger und gründet jetzt eine GmbH, und ist damit alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Hat aber weiterhin nur einen Auftraggeber.
Ist es richtig, daß dann die GmbH auf RVpflicht geprüft wird und er sich nicht befreien lassen kann ?
Wenn die GmbH einen Soz.Vers.pflichtigen Angestellten hat ist die Sache ja klar, wie sieht es aber jetzt aus, wenn der Angestellte ein Familienangehöriger des Gesellschafters ist ? Bei Personengesellschaften gilt dieses ja nicht für die Befreiung.
Wie sieht das aber bei der Kapitalgesellschaft aus ?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen !
Gruß Scotty
RV-Pflicht Gesellschafter GmbH
30. Juni 2004
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Frage vom 30. Juni 2004 | 20:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
RV-Pflicht Gesellschafter GmbH
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