Rahmenvertrag als Freier Mitarbeiter - trotzdem Anrecht auf ALG1 ?

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
sumoooooo
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Rahmenvertrag als Freier Mitarbeiter - trotzdem Anrecht auf ALG1 ?

Guten Morgen,

kurze Frage zum Anspruch von ALG1:

wenn man in einer Firma einen Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit mit unbefristeter Laufzeit hat, jedoch vom Auftraggeber keine Arbeit bekommt kann kann ALG1 beantragen oder?
Der bestehende Rahmenvertrag besagt dass die Person als freier Mitarbeiter Leistungen erbringt, aber sobald eine Leistung erbracht wird diese in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgelegt wird.

Eine gesonderte Vereinbarung gibt es für den Zeitpunkt des ALG1 Bezugs nicht, da wiedersagt in dem Zeitraum des ALG1 Bezuges keine Arbeitsleistungen erbracht werden.

Also wäre ein ALG1 Bezug rechtens da man ja auch faktisch nicht arbeitet?

Für den Fall dass überraschenderweise die Firma Arbeit hat würde man dann natürlich dem Arbeitsamt
Bescheid geben und die Einkünfte angeben, ALG1 pausieren oder komplett beenden.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Sumito

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ein Anspruch auf ALG I ist nicht davon abhängig, ob man Arbeit hat oder nicht, sondern von anderen Voraussetzungen. Das kannst Du im SGB III nachlesen. Grob gesagt sieht es wie folgt aus: Man muss arbeitslos sein, dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen, man muss arbeitslos gemeldet sein, es muss mindestens ein Jahr bei der ARbeitsagentur der Beitrag eingezahlt sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
sumoooooo
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo will werden,

Danke für Deine Antwort.
Ok:)
Ich formuliere meine Frage um!
Könnte es Probleme geben wenn das Finanzamt / Bettiebsprüfer einen Rahmenvertrag für eine freie Mitarbeit sieht der für den Zeitraum gültig ist in dem man alg1 erhalten hat ? Natürlich unter der Voraussetzung dass man in dem Zeitraum nicht gearbeitet hat, bzw. wenn dann es beim Arbwitsamt gemeldet hat.

Danke und Gruß

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Was hat der Rahmenvertrag damit zu tun? Was steht dort drin?
Freie Mitarbeiter sind in aller Regel bei Unternehmen nicht sv-pflichtig beschäftigt.
Sie sind FREIE Mitarbeiter. Sie haben ihre Sozialversicherungen selbst zu bezahlen (zB vom Honorar)
Deshalb können sie keinen Anspruch auf ALG haben. Weil sie und das Unternehmen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.


Ich verstehe deine Frage so:
Ein Unternehmen hat einen Vertrag mit einem Freien MA, gibt ihm keine Arbeit, führt ihn in den Büchern als sv-pflichtig beschäftigt.
Ja, das kann zu massiven Problemen führen. Sowohl für das Unternehmen als auch für den Freien MA.

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#4
 Von 
sumoooooo
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.

Nein, das meinte ich nicht.

Das Unternehmen führt den freien Mitarbeiter auch als nicht SV-pflichtigen freien Mitarbeiter, deshalb ja auch der Vertrag.

ABER: Es gibt nur projektbezogen ab und zu Arbeit. ZB gibt es 2020 nur im Juli und im September Arbeit im ganzen Jahr. Der freie Mitarbeiter hat aber aus einer anderen, vorhergehenden SV-pflichtigen Beschäftigung Anspruch auf ALG1 und bezieht dieses im Jahr 2020 - bis auf Juli und September da er dann projektbezogen Arbeit hat.

Im Juli und September meldet er dem Arbeitsamt die BEschäfitgiung und kriegt für diesen Zeitraum
kein Arbeitslosengeld mehr. Vorher und nachher bezieht er jedoch ALG1.

Meine Frage:

Könnte wegen dem durchlaufenden, unbefristeten Rahmenvertrag als freier Mitarbeiter (indem keine Arbeitszeit, kein Stundenlohn steht, sondern nur dass er unbefristet als freier Mitarbeiter für die Firma arbeitet) beim Finanzamt oder Steuerprüfer der Verdacht entstehen dass eine Beschäftigung das ganzen Jahr stattgefunden hat?
Das wäre auch leicht zu Wiederlegen, da die Rechnungen und Überweisungen nur in dem Zeitraum gestellt werden wo es tatsächlich arbeit gibt und keine Arbeit erfolg ist in dem Zeitraum in dem ALG1 bezogen wurde.

Ich frage nur weil es meiner Freundin peinlich ist beim Arbeitgeber anzugeben dass sie ALG1 bezieht...:/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von sumoooooo):
auch als nicht SV-pflichtigen freien Mitarbeiter,
Sowas gibts ja auch gar nicht. Entweder sv-pflichtig ODER Freier Mitarbeiter ODER geringfügig beschäftigt (Minijob).
Zitat (von sumoooooo):
Es gibt nur projektbezogen ab und zu Arbeit.
Das Leid vieler FREIER Mitarbeiter. Es gibt dann eben nur Geld, wenn Projekte bearbeitet werden. Der Auftraggeber(Unternehmen) macht nur nicht jedesmal einen neuen Vertrag.
Zitat (von sumoooooo):
Der freie Mitarbeiter hat aber aus einer anderen, vorhergehenden SV-pflichtigen Beschäftigung Anspruch auf ALG1 und bezieht dieses im Jahr 2020
ACHSO.
Ganz andere Situation: Aus der früheren sv-pflichtigen Beschäftigung ist ein Anspruch auf ALG entstanden.
Zitat (von sumoooooo):
beim Finanzamt oder Steuerprüfer der Verdacht entstehen dass eine Beschäftigung das ganzen Jahr stattgefunden hat?
Nein, warum? Er ist Freier Mitarbeiter, weist sein Einkommen als *Freier* dem FA nach.
Weist auch sein ALG-Einkommen für den Zeitraum x...y.. dem FA nach.
Alles in der Einkommensteuererklärung.

Finanzämter wollen keine Rahmenvertrag oder Werkvertrag oder Einzelauftrag sehen. Die wollen Einkünfte belegt haben.
Zitat (von sumoooooo):
dass sie ALG1 bezieht...:/
Warum soll das denn peinlich sein? :???:

Sie hat aber keinen ---Arbeitgeber---. Das ist ihr Auftraggeber, denn sie arbeitet als Selbständige.

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