Hallo zusammen.
Undzwar ist folgendes mein Problem:
Ich bin minderjährig und habe die Schule, anfang dieses Jahres - mit einem sehr guten Abgangszeugnis abgebrochen, da ich seelische Probleme hatte und der Meinung war, dass es besser wäre die Schule mit einem 1/2er Zeugnis abzubrechen, als mein Zeugnis wegen keinerlei Motivation zu verschmutzen.
Darauf hin habe ich nach einer Ausbildungsstelle gesucht, allerdings keine gefunden, da mich etwas zu spät darum gekümmert habe, zugegeben.
Nun ist es so, dass ich schwanger geworden bin.
Mein Verlobter und ich hatten vor in eine eigene Wohnung zu ziehen.
( Er würde ein Jahr elternzeit beantragen und ich würde ab August eine Ausbildung beginnen)
Wenn unser Sohn da ist, bin ich dann auch volljährig.
Nun aber zur Frage: Kann ich, als jemand der also noch nie gearbeitet hat, überhaupt irgendeine finanzielle Unterstützung beantragen, von der Geburt im März bis zu dem Ausbildungsbeginn im August?
Bin für jede Antwort super super dankbar, da ich mir echt starke Sorgen mache. Lg
Ratschläge bezüglich Kindergeld benötigt
Bescheid anfechten?
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Ja, 300 € Mindestelterngeld und 204 € Kindergeld. Du solltest überlegen, ob du nicht vielleicht bis Ausbildungsbeginn selbst in Elternzeit gehst und dein Lebensgefährte dann erst ab deinem Ausbildungsbeginn übernimmt. Das ist wahrscheinlich die finanziell bessere Lösung für euch.
Ob ihr ergänzend Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder ALG II erhalten könnt, hängt von euren weiteren Einkünften ab.
Mit welchem Zeugnis hast du Anfang 2019 die Schule abgebrochen? Welche Klasse? Zeugnis von Sommer 2018?
Ohne Abschluss? Welche Ausbildung hat man dir angeboten/stellst du dir vor?Zitatich würde ab August eine Ausbildung beginnen :
Und wo wohnt ihr jetzt? Welches Einkommen hat dein Verlobter?ZitatMein Verlobter und ich hatten vor in eine eigene Wohnung zu ziehen. :
Dein Verlobter ist dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Für das Kind bekommst du Kindergeld als staatliche Leistung.
Von deinen Eltern müsstest du grundsätzlich Unterhalt bekommen bis zum Ende der 1. Ausbildung.
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Außerdem steht dir selbst auch noch Kindergeld zu. sollten deine Eltern es dir nicht geben, kannst du die Auszahlung direkt an dich beantragen.
Das ist nur dann der Fall, wenn die Eltern nicht mindestens in Höhe des Kindergeldes Unterhalt leisten. Und wenn sie ALG II Empfängerin ist, dann wird ihr Kindergeld mit der Leistung verrechnet.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 18.11.2019 13:47
Hallo,
Am besten machst du bald einen Termin in einer Schwangerenberatung. Da bekommst du alles genau erklärt (was du wo beantragen kannst).
Insbesondere auch, ob (wo) du eine Erstausstattung für das Baby beantragen kannst.
Lg
Ohne Abschluss? Welche Ausbildung hat man dir angeboten/stellst du dir vor?ZitatMit welchem Zeugnis hast du Anfang 2019 die Schule abgebrochen? Welche Klasse? Zeugnis von Sommer 2018? :
Nein, dafür bekommt man ein extra Abgangszeugnis. Ich hab während des Fachabis abgebrochen.
Ich habe meinen MBA. Und würde eine Ausbildung als ZFA absolvieren.
Und wo wohnt ihr jetzt? Welches Einkommen hat dein Verlobter?
Ich wohne bei meiner Mutter und er momentan in der Kaserne.
Um die 2000€ soweit ich weis.
Dein Verlobter ist dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Für das Kind bekommst du Kindergeld als staatliche Leistung.
Von deinen Eltern müsstest du grundsätzlich Unterhalt bekommen bis zum Ende der 1. Ausbildung.[/
Vielen Dank für deine Antwort. Lg
ZitatJa, 300 € Mindestelterngeld und 204 € Kindergeld. Du solltest überlegen, ob du nicht vielleicht bis Ausbildungsbeginn selbst in Elternzeit gehst und dein Lebensgefährte dann erst ab deinem Ausbildungsbeginn übernimmt. Das ist wahrscheinlich die finanziell bessere Lösung für euch. :
Wäre leider nicht möglich, da er bei der Bundeswehr ist und in einem anderen Bundesland stationiert ist, weshalb er sein Kind dann nur 2 mal die Woche sehen könnte. Das würde für ihn nicht in frage kommen.
Danke für die Antwort. Lg
J
ZitatHallo, :
Am besten machst du bald einen Termin in einer Schwangerenberatung. Da bekommst du alles genau erklärt (was du wo beantragen kannst).
Insbesondere auch, ob (wo) du eine Erstausstattung für das Baby beantragen kannst.
Lg
Hallo,
Danke für deinen Ratschlag, doch meine Probleme haben sich in Luft aufgelöst. Meine Mutter schenkt uns mein Elternhaus und zieht zu meinem „Vater"
Das Geld für die Erstausstattung meines Babys habe ich schon bezogen und eingelöst.
Vielen dank für deine Antwort. Lg
Zitat:meine Probleme haben sich in Luft aufgelöst.[,/quote]
Weshalb sich dadurch die Probleme in Luft aufgelöst haben, erschließt sich mir nicht.
Aber schon schön, wenn man morgens wach wird und alles nur ein böser Traum war. Nicht wahr?
Und jetzt?
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