Recht auf Konto ???

21. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
buerger_a
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Konto ???

Hallo,

eigentlich wollte ich die Frage ja im Beratungsbereich stellen und hätte dafür sogar als Hartz IV Opfer 10 EUR geopfert.

Aber das ging nicht, da ich dort erstmal ein Konto brauche, um überhaupt Fragen stellen zu 'dürfen'. Daher nun hier meine allgemeine Frage:

Gibt es in D ein Recht auf ein pfändungssicheres Konto zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ? Und wenn ja, wie erstreite ich dieses bei der Bank ?

Hintergrund:

Mein bisheriges Guthabenkonto wurde mir aufgrund einer Kontopfändung die logischerweise nicht 'zeitnah befriedigt' werden konnte, gekündigt!

Jetzt zahle ich folglich für jede noch so kleine Bareinzahlung 6-12 EUR Bareinzahlungsgebühren, was für ein Hartz IV Opfer unzumutbar ist.

Danke für die allgemeine Auskunf im vorraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ich sage mal pauschal nein. Du kannst dir das Geld von der Arbeitsagentur aber bar auszahlen lassen.

Versuchen kann man es sonst bei einer anderen Bank mit einem Guthabnekonto.

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#2
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

also viele banken bieten guthabenkontos an ... da kannste nicht ins minus rutschen ...
frag mal bei mehreren nach ...

ach und erklär mir mal bitte was ein hartzIV-opfer ist?

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

gehe mal zur Sparkasse, da sind die besten Chancen

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#4
 Von 
buerger_a
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für eure Antworten. Das Konto, welches gepfändet wurde -war- bereits ein Guthabenkonto. Darum war meine Frage grundlegenderer Natur.

Wenn ein Guthabenkonto gepfändet werden kann, auf dem lediglich Sozialleistungen eingehen, nutzt es mir wenig, ein neues Guthabenkonto zu eröffnen, welches ein Gläubiger anschliessend wieder pfänden könnte und welches mir wiederum -deshalb- gekündigt wird, weil keine Aussicht der Erfüllung besteht und aufgrund der Pfändung keine Überweisungen mehr über das Konto abgewickelt werden können, ausser der, die Sozialleistungen innerhalb 7 Tagen abzuheben, bevor sogar diese an den Gläubiger abgeführt werden.

Deshalb war meine Frage auch mit -pfändungssicherem- Konto verknüpft, was ein Guthabenkonto, auf das lediglich Sozialleistungen eingehen, offensichtlich nicht ist. Es kann aus logischer Sicht eigentlich nicht sein, daß ausgerechnet die Ärmsten der Armen (Hartz IV Opfer) nicht mehr am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen "dürfen". Daher hoffe ich noch auf bessere Antworten zu diesem Thema. Mein gesundes Rechtsempfinden streubt sich.

Was ist ein Hartz IV Opfer ?

Dies ist ein arbeitswilliger Mensch, der angesichts Rekordgewinnen der Deutschen Bank und gleichzeitigem Personalabbau zur weiteren Gewinnmaximierung, täglich 1.000 "exportierten" oder "vernichteten" regulären Arbeitsplätzen altersbedingt kaum eine Chance auf korrekt bezahlte Arbeit hat, die er bestenfalls dadurch erlangen kann, indem er einem -noch- arbeitendem Kollegen seine Arbeit billiger wegnimmt.

Einen gewissen Sarkasmus kann ich mir in dieser Situation nicht verkneifen, gehöre aber zum Glück nicht zu denen, die zu allem Überfluß auch noch zur 1 EUR Zwangsarbeitet verpflichtet wurden und damit andere reguläre Arbeitsplätze zusätzlich gefährden müssen bzw. das Lohnniveau dieser regulären Arbeitsplätze zusätzlich unter Druck setzen, da aus diesem Arbeitsbedarf so keine neuen Stellen entstehen können.

Wer jetzt als -noch- arbeitender Bürger aufschreien will, soll froh sein, daß er seinen Arbeitsplatz noch hat und sich noch kein Arbeitsloser in Not gefunden hat, der dessen Arbeit zum halben Lohn machen will. Dies kommt aber noch, unweigerlich, da die Anzahl der Arbeitsplätze nunmal sinkt, während die Anzahl der Arbeitslosen stetig steigt. Man nennt dieses System auch Kapitalismus.

Ironie des Schicksal, alle die über die doofen Arbeitslosen lästern, könnten schon morgen selbst arbeitslos sein. Spätestens dann, wenn sich aus dem Heer der Arbeitslosen oder im Ausland jemand findet, der dessen Job in vergleichbarer Qualität zum halben Preis aus nackter Not erledigt. Dies ist der Preis unserer "freien Marktwirtschaft".

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ein Konto das nicht gepfändet werden darf, gibt es nicht.

Wozu auch? Als Gläubiger würde hier gerichtlich Sturm laufen.

Das das Konto seitens der Bank gekündigt wird ist bestimmt aus den AGB zu entnehmen. Hier kann man ggf. gegen die Bank vorgehen,falls dies nicht rechtens ist.

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Kennst du jemanden, dem du vertrauen kannst und der selbst weder unter HARTZ IV fällt noch Pfändungen zu befürchten hat?

Dann soll er ein extra Konto machen, dir die Daten für Online-Banking usw. geben.
Wichtig, keine Überweisungen von deinem Konto auf dieses Konto, nur Bareinzahlungen.

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#7
 Von 
Kater1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo bürger_a ich habe das selbe Problem nur das ich einen festen Arbeitsplatz habe.
Ich war mal Selbständig und das ging schief, deshalb habe ich mich verschuldet.
erst gestern hatte man mir nach einer Kontopfändung das Konto gekündigt.
Hast du jetzt eine andere Bank gefunden ? vielleicht kannst du mir weiterhelfen.
Ich habe gesehen es gibt auch andere Banken aus dem Ausland die keine Auskunft einholen sogar mit Kreditkate die ich nicht in Anspruch nehmen würde ich brauche nur eine EC Karte das ich auch mal Tanken kann.
Bitte helft mir weiter.

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

es gibt ein sogenanntes Recht auf ein Konto...und eine dementsprechende Verpflichtung der Banken...sie hören es nur nicht gerne ;)


einfach mal zur Sparkasse gehen und auf einem Guthabenkonto bestehen :) das klappt...

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