Hallo zusammen
Jobcenter erstattete mir Bewerbungskosten anteilig eine pauschale Abrechnung wurde abgelehnt.
Zuvor bekam ich vom JC schriftlich , falls ich eine komplette Bewerbungsmappe mit Foto anfertige werden mir bis max.3 Bewerbungen pro Monat Erstattet 5€ x 3 =15€
3 Kommplette Bewerbungsmappen würden mir weit über 15€ kosten,daher versendete ich nur einen DIN A4 Zettel mit Anschreiben und Lebenslauf
Dürfen die meine Bewerbungsbemuhungen auf nur 3 pro Monat begrenzen?
Gibt es evtl. Urteile nach dennen mir die pauschale Erstattung zusteht ??
Widerspruchsbescheid wurde heute als unbegründet zuruckgewiesen.
Freue mich auf ihren Rat eine gültige EGV besteht nicht.
Bin beim zusammenfassen einer Klagebegründung.
Danke
Recht auf eine Pauschale Bewerbungskostenerstattung ohne EGV
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wo wird dir vorgeschrieben, dass du dich nur 3 mal pro Monat bewerben darfst?
Es wurde dir nur zugesagt, dass maximal drei Bewerbungen pro Monat bezahlt werden, wenn du eine vollständige Mappe versendest.
Ein solches Recht existiert nicht.ZitatRecht auf eine Pauschale Bewerbungskostenerstattung ohne EGV :
Wo und was genau steht geschrieben, wenn du keine EGV hast (in der das stehen könnte/sollte)?ZitatZuvor bekam ich vom JC schriftlich :
Nein. Nach deiner Schilderung hat das auch niemand getan. Du kannst dich gern öfter mit kompletter Bewerbungsmappe bewerben. Quasi grenzenlos oft.ZitatDürfen die meine Bewerbungsbemuhungen auf nur 3 pro Monat begrenzen? :
Das sehe ich nicht so. Es sei denn, du bist Künstler/Model o.s.ä. und bewirbst dich mit ganz besonderen eigenen Mappen/Mustern.Zitat3 Kommplette Bewerbungsmappen würden mir weit über 15€ kosten, :
Das ist erlaubt. Also wohl kein Künstler/Modell...Zitatdaher versendete ich nur einen DIN A4 Zettel mit Anschreiben und Lebenslauf :
Mir sind keine bekannt. Mir sind nur Entscheidungen bekannt, in denen es um EGV und die darin verlangten Eigenbemühungen geht.ZitatGibt es evtl. Urteile nach dennen mir die pauschale Erstattung zusteht ?? :
Wogegen hattest du eigentlich Widerspruch erhoben?ZitatWiderspruchsbescheid wurde heute als unbegründet zuruckgewiesen. :
Aha.ZitatBin beim zusammenfassen einer Klagebegründung. :
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Zu aspergius :
Im Brief vom JC steht wörtlich :
wir übernehmen Kosten fur schriftliche Bewerbungen in tatsächlicher Höhe,wenn Sie dazu Nachweise vorlegen.(u.a. Quittungen fur Briefumschläge,Porto,Bewerbungsmappe,Bewerbungsfoto)
"Sie dürfen sich nur in der Stadt X und im Tagespendelbereich von 50 km bewerben.Im Monat durfen es nicht mehr als 3 schriftliche Bewerbungen sein".
Das steht auf DIN A4 Blatt diesen haben die mir per förmliche Zustellung zugesandt.
Wobei als mich mal eine Firma ca.40km entfernt zur Vorstellung schriftlich eingeladen hat und ich wegen Fahrtkostenantrag beim JC da war,wurde mir die Reisekostenantragsausgabe verweigert.
Gruß
-- Editiert von STARLEJ am 28.03.2020 15:16
Was dir das JC schreibt, ist eine Sonderform/ein Sonderfall, wohl für deinen Fall. Was du nicht schreibst, ist die Vorgeschichte. Warum das JC solch ein Schreiben mit gelbem Brief zustellt. Warum du keine EGV hast.
Ja, es ist möglich, dass solche *Auflagen* zur Bewerbung gemacht werden. Dieses Schreiben vom JC hat eine Überschrift/Betreff. Daraus könnte man den Grund für solche Auflage evtl. erkennen.
Ja, auch das ist möglich und wahrscheinlich sogar korrekt/rechtens. Wer als AG Bewerber zum V-Gespräch einlädt, weist darauf hin, ob Fahrtkosten zum Gespräch erstattet werden ---oder nicht. (Egal, ob ein JC dabei eine Rolle spielt).ZitatWobei als mich mal eine Firma :
Wird die Erstattung vom einladenden AG ausgeschlossen, sollte das JC informiert und Kostenübernahme beantragt werden bzw. Kostenerstattung beantragt werden.
Zu anami:
Also im Betreff steht nur:
Ubernahme der schriftlichen Bewerbungskosten über VB . sonst nix
Der AG verweist immer draufhin,dass von ihm keine Fahrtkosten erstattet werden.
Ich habe damals dem JC gesagt dass ich eingeladen werde AG zahlt dabei keine Fahrtkosten eine schriftliche Einladung wo alles drine stand habe ich denen vorgelegt..
daraufhin Antragsausgabe vom AV verweigert..
Wozu dann die Pasage,dass ich mich im Umkreis bis 50km bewerben darf wenn mir Reisekostenanträge dann verweigert werden und ich sage dann den Termin ab.???
Gruß
-- Editiert von STARLEJ am 29.03.2020 11:12
-- Editiert von STARLEJ am 29.03.2020 11:14
Man kennt hier die Vorgeschichte nicht.
Es wird einen Grund geben, warum das JC dir solches Schreiben schickt. Das ist eine Antwort auf etwas von dir.
Dass du dich mit B-Mappen nur begrenzt bewerben musst/sollst/kannst/darfst, aber keine EGV hast.
Man kann Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche auch formlos postalisch beantragen.Zitatwurde mir die Reisekostenantragsausgabe verweigert. :
Man muss nachweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Dein anderes Thema:
Da man die Vorgeschichte und den Grund für diese Auflage der begrenzten schriftlichen Bewerbungen hier nicht kennt, und auch die Begründung der Ablehnung deines Widerspruchs nicht kennt, kann man schlecht bez. Klage etwas empfehlen.
Ich werde hier nicht rätseln, was die Ursache sein könnte.
Zu anami:
Ich habe hier den Ablehnungsbescheid kopiert die Ablehnungsgründe sind wie folgt dargelegt.
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihren Antrag auf Bewilligung von Bewerbungskosten
vom XX.XX.XXXX lehne ich hiermit ab.
B e g r ü n d u n g :
Die Entscheidung der Ablehnung beruht auf § 16 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
i.V.m. § 44 Abs 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Grundlage für die Entscheidung sind die Bewerbungen, deren Kostenübernahme Sie mit der eingereichten Antrag vom XX.XX.XXXX beantragt haben.
Ich kann nur bei Erfolg versprechenden Bewerbungen Kosten erstatten.
Alle Bewerbungen entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen:
- Alle beigefügte Bewerbungsanschreiben beziehen sich auf Produktionshelferstellen und beinhalten den gleichen Text. Lediglich die Anschrift wurde von Ihnen angepasst.
Folgende Bewerbungen sind nicht ausreichend individuell formuliert:
- Ich konnte bei allen Anschreiben keinen Bezug auf die Anforderungen der Stellenausschreibungen erkennen.
- Ich konnte in keinem Anschreiben erkennen, daß Sie sich individuell über dem jeweiligen Arbeitgeber erkundigt haben um deren Einstellungsabsichten zu analysieren.
- In allen Anschreiben wiederholen Sie unnötigerweise die Angaben aus Ihrem Lebenslauf.
- Ich kann nicht erkennen wie Sie den Arbeitgeber davon überzeugen wollen Sie und nicht die anderen Bewerber in die engere Wahl zu nehmen.
Diese Form der Anschreiben ist nicht erfolgversprechend. Erfolgversprechend ist jedoch die Voraussetzung für die Erstattung von Bewerbungskosten
MfG
Ja, jetzt verstehe ich.
Du bist gut beraten, deine Bewerbungen so zu gestalten, dass du die tats. Kosten für 3 Mappen pro Monat nachweist (Belege, Quittungen), damit das JC dir diese Kosten erstattet.
Du wirst nicht auf 5,- pro Mappe kommen.
Zu erfolgversprechend: Viele AG wollen gar keine Bewerbungen mit Mappe mehr haben. Diese Zeiten sind wohl vorbei. E-Mail-Bewerbungen sind üblich.
Was bleibt? Eine Klage halte ich für sinnlos und erfolglos.
Warum du als Erwerbsfähiger LB des JC keine EGV hast, habe ich noch nicht verstanden.
Man hat also nur 08-15 Serienbriefe raus geschickt und keine echte Bewerbungen bzw. Bewerbungsmappen wie vereinbart.
Es dann auch noch geschafft, Anschreiben und Lebenslauf auf einen DIN A4 Zettel zu pressen.
Das es für sowas keine 5 EUR sondern 0 EUR gibt, dürfte verständlich sein. Ich fürchte das wird auch keine Klage helfen.
Zu Anami :
Beworben habe ich mich als Produktionsarbeiter und JC schreibt dass ich mich als Helfer nicht bewerben soll..
Wobei als was ich mich dann bewerben soll machen die keine angaben.
Die haben mir doch nicht vorzuschreiben als was,wie oft und wie weit von der Wohnung ich mich zu bewerben habe.
Ich werde klagen so habe ich wenigstens 50/50 Chance
MfG
Üblicherweise werden gerichtliche Entscheidungen in Deutschland nicht durch Münzwurf entschieden. Deine Chancen stehen eher so zwischen 0 und 0,01 %.ZitatIch werde klagen so habe ich wenigstens 50/50 Chance :
Der wichtigste und zentrale Hinweis für mich ist dieser:
ZitatViele AG wollen gar keine Bewerbungen mit Mappe mehr haben. Diese Zeiten sind wohl vorbei. E-Mail-Bewerbungen sind üblich. :
Statt dir in Rechtsforen Tipps für eine Klage einzuholen, jene die Erstattung von Kosten begehrt, die dir gar nicht angefallen sind, nimm dir diesen Rat zu Herzen. Such im Internet nach Stellen und bleibe auch dort um dich zu bewerben. Bei meinem Arbeitgeber (mehrere tausend Beschäftigte) kann man sich gar nicht mehr anders bewerben als online.
Richtig. Das kann das JC dir nicht vorschreiben. Das steht aber in den Stellenangeboten der Firmen, was die suchen. Wenn sie Helfer suchen, kannst du dich als Helfer bewerben. Wenn sie Bäcker suchen, kannst du dich nicht als Bäcker bewerben, wenn du keiner bist.ZitatWobei als was ich mich dann bewerben soll machen die keine angaben. :
Es wird Gründe geben, warum das JC das genau so verlangt.ZitatDie haben mir doch nicht vorzuschreiben :
Welche Chance auf was? Naja, wenn du meinst...Ich sehe eher 1:99.ZitatIch werde klagen so habe ich wenigstens 50/50 Chance :
Könntest du das noch kurz beantworten?ZitatWarum du als Erwerbsfähiger LB des JC keine EGV hast, habe ich noch nicht verstanden. :
ZitatDie haben mir doch nicht vorzuschreiben als was,wie oft und wie weit von der Wohnung ich mich zu bewerben habe. :
Vollkommen korrekt.
Man wird dann nur mit den Konsequenzen von dauerhaften Fehlbewerbungen lebe müssen. Wenn man sich das leisten kann, sehe ich da keine Probleme.
Zu Anami:
Es gibt keine EGV da man diese nicht abschliesen muss. Es hat sich mehrmals fur mich vor SG entschieden.
MfG
Wenn ich mir den Ablehnungsbescheid so angucke, dann fällt mir zweierlei auf:
1. Es sind keine individuellen Bewerbungen. Es sind nur die Adressen ausgetauscht wqrden. Ob da nur Firmen aus dem Adressbuch rausgesucht worden sind, die Bewerbungen jemals abgeschickt worden sind, da hat man so seine Zweifel.
2. Die Bewerbungen entsprechen nicht dem Standart. Drei Sätze mit Wiederholung des Lebenslaufs im Anschreiben, das kann, selbst wenn diese Bewerbungen abgesandt worden sind, keine Berücksichtigung bei einem möglichem Arbeitgeber finden.
An diesen beiden Punkten müsste der Fragesteller arbeiten. Dann wird es vielleicht auch was mit der Kostenerstattung.
wirdwerden
Aha. Stimmt.ZitatEs gibt keine EGV da man diese nicht abschliesen muss :
Da du ja wieder klagen willst, braucht man dir nichts versuchen zu erklären. Du darfst klagen.
Wenn du Geld mit den Bewerbungskosten machen willst, hast du jetzt einen MA beim JC getroffen, der es eben entsprechend ohne EGV mit dir und SO handhabt.
Erfolgversprechende Bewerbungen sehen nun einmal anders aus als das, was du dort losgeschickt hast. Dafür gibts kein Geld. Nicht einmal eine Pauschale.
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Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.