Rechtsschutzversicherung als Sozialhilfeempfängerß

12. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
hotte45
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung als Sozialhilfeempfängerß

Hallo,
mich würde einmal interessieren ob es sich lohnt gegen eventuelle Streitigkeiten mit dem Sozialamt abzusichern.
Danke für Info

-- Editiert von Bwoi am 12.04.2004 15:07:59

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48388 Beiträge, 17071x hilfreich)

Warum willst Du das denn machen? Als Sozialhilfeempfänger bekommst Du doch Prozesskostenhilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hotte45
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Prozesskostenhilfe ist eine Staatshilfe!
Wenn ich einmal ein Problem mit dem Sozialamt -Staatsamt bekomme, was glaubts Du habe ich dafür eine Erfolgschance?
Muß ich noch mehr erklären?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33329 Beiträge, 17412x hilfreich)

Tja, bwoi, wenn Du das Sozialamt verklagst, tust Du das vor einem staatlichen Verwaltungsgericht. Wenn Du glaubst, Du hast eh keine Chance, brauchst Du auch keine Rechtsschutzversicherung, oder?
Im Ernst - über Prozeßkostenhilfe entscheidet das Prozeßgericht, mithin hier das Verwaltungsgericht. Die entscheiden öfter mal pro Stützeempfänger. Das Recht auf einen Fernseher z. B. haben die Sozialhilfeempfänger dem Bundesverwaltungsgericht zu verdanken.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.275 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.