Hallo,
mich würde einmal interessieren ob es sich lohnt gegen eventuelle Streitigkeiten mit dem Sozialamt abzusichern.
Danke für Info
-- Editiert von Bwoi am 12.04.2004 15:07:59
Rechtsschutzversicherung als Sozialhilfeempfängerß
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Warum willst Du das denn machen? Als Sozialhilfeempfänger bekommst Du doch Prozesskostenhilfe.
Prozesskostenhilfe ist eine Staatshilfe!
Wenn ich einmal ein Problem mit dem Sozialamt -Staatsamt bekomme, was glaubts Du habe ich dafür eine Erfolgschance?
Muß ich noch mehr erklären?
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Tja, bwoi, wenn Du das Sozialamt verklagst, tust Du das vor einem staatlichen Verwaltungsgericht. Wenn Du glaubst, Du hast eh keine Chance, brauchst Du auch keine Rechtsschutzversicherung, oder?
Im Ernst - über Prozeßkostenhilfe entscheidet das Prozeßgericht, mithin hier das Verwaltungsgericht. Die entscheiden öfter mal pro Stützeempfänger. Das Recht auf einen Fernseher z. B. haben die Sozialhilfeempfänger dem Bundesverwaltungsgericht zu verdanken.
Gruß vom mümmel
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