Ich habe eine dringende Frage. Nachdem selbst im Widerspruchsverfahren eine volle EU Rente abgelehnt wurde , hab ich den Klageweg eingeschlagen. Die Ärzte wurden aufgefordert einen Befundbericht abzugeben und nun habe ich im Briefkastenein Vergleichsangebot der RV. Sie bieten mir eine befristete teilweise EU rente und ... ich weiß nicht was ich machen soll. ich kann( auch laut Ärzten) gar nicht arbeiten. Wie gross sind aufgrund eines aussergerichtlichen Vergleichsangebotes- die chancen dennoch vor Gericht zu gewinnen?
Ich würde gerne arbeiten, aber es geht nicht.
und dazu die frage- was darf ich dazu verdienen? Die RV sagt mir einerseits 870 euro im monat, andererseits steht im letzten rentenbescheid das ich 2900 dazu verdienen darf- ohne das mir die rente gekürzt wird.
ich steh auf dem schlauch und der vdk sagt mir nix- aussser das ich es annehmen soll. aber wie kommt der darau? wenn die ärzte was anderes sagen?
und wie lange würde es dauern, das mich der richter wirklich zu gesicht bekommt? bisher gab es keinen gerichts oder untersuchungstermin- seit der begutachtung im widerspruchsverfahren.
es ist wirklich sehr dringend
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Reentenversicherung hat einen Vergleich angeboten
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
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Aus den bisherigen Informationen kann nichts entscheidendes entnommen werden - außer die Hinzuverdienst-Frage, aber gerade die steht den anderen Ausführungen - " ich kann(auch laut Ärzten) gar nicht arbeiten" - entgegen.
Aber wenn die DRV im Klageverfahren einen Vergleich anbietet, hat sie wohl schlechte Karten und befürchtet andernfalls ein noch schlechteres Ergebnis - sonst würde sie das doch nicht tun! Oder? Wir alle kennen doch ihre Grundhaltung!
Wenn der VdK sonst nichts sagt, kann das daran liegen, dass er sehr, sehr viel Arbeit hat und um jeden abgeschlossenen Fall froh ist. Im Übrigen muss jeder für sich entscheiden, ob ihm der Verzicht auf den weiteren Kampf ein Vergleich wert ist, wie er sonst abgesichert ist (Krankengeld, Arbeitslosengeld ... ) und wie hoch diese Leistungen wären.
-- Editiert am 06.04.2011 18:34
Hallo,
die DRV weiß oft im Vorfeld schon wann ein Prozess verloren wird, datum bieten sie dann einen Vergleich an. Dieser Vergleich hat meist 2 Haken, erstens meist zeitliche Befristung und zweitens wird eine "halbe Vergleichsrente" meist nie eine volle "Arbeitsmarktrente"
Wenn du eine RS Versicherung hast, dann kanst du dich auch über die beraten lassen, denn beim VDK kommt es echt auf den jeweiligen Ortsverband an ob man da als Rechtberatung einen zahnlosen Tiger oder einen echten Kämpfer sitzen hat.
In deinen Fall hört es sich nach ersterem an.
zum Thema Hinzuverdienst ein guter Link
Problem: Kommst du über eine gewisse Stundenzahl, kann es sein das deine Rente gestrichen wird und du für vollständig Arbeitsfähig erklärt wirst.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
-- Editiert am 11.04.2011 23:12
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@Harald
Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen
Besonders das hier würde ich an deiner Stelle aufmerksam lesen und im Kopf hin und her bewegen
quote:
Aber wenn die DRV im Klageverfahren einen Vergleich anbietet, hat sie wohl schlechte Karten und befürchtet andernfalls ein noch schlechteres Ergebnis - sonst würde sie das doch nicht tun! Oder? Wir alle kennen doch ihre Grundhaltung!
Leider ist auch das, was geschrieben ist über den VDK mehr als richtig. Es kommt da absolut auf den einzelnen sich engagierenden im VDK an.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Ich würde in diesem Stadium des Verfahrens keinen Vergleich annehmen. Und, vorsicht vorm VDK! Als ich für meine Schwester mit Vollmacht da war (ging um eine Teil-EU-Rente), ist definitiv falsch beraten worden. Erster Fehler: ohne anerkannte Schwerbehinderung gibt es keine Rente; zweiter, sehr schwerwiegender Fehler, der wohl oft vorkommt: "wir tun jetzt nichts, legen Widerspruch ohne Begründung ein, und in der Klage, da schlagen wir dann zu."
Ich hakte dann sehr eigensinnig nach, und dann kam raus, dass es ausschließlich um die Statistik des VDK ging. Es macht sich eben besser, wenn man veröffentlichen kann, man habe für ein Opfer der Rentenversicherung vehement gekämpft, vor Gericht, und dann gewonnen.
Fakt war, dass ich mit drei Sätzen alles klar stellen konnte, die Rente dann lief. Aber das ist natürlich kein guter statistischer Wert.
Aber zurück zum Fall. Wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, dann sollte man auch auf dieser Ebene weitermachen. Wenn der Richter einen ähnlichen Vergleichsvorschlag macht, okay, dann kann man drüber nachdenken. Aber aussergerichtlich auf keinen Fall. Und in so einen gerichtlichen Vergleich könnte man eventuell die Optionen für die Fortsetzung der Rentenzahlung einbauen ......und er ist eben auch verbindlich.
wirdwerden
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danke fü die ntworten. jemehr umso besser. ich brauche halt rückendeckung und rat. beim vdk kommt nix. habe mich privat bei RA beraten lassen. 160 neuronen. aber auch die sagten.. esist komisch wie der vdk arbeitet in dem fall. ich hab meinen vdk gefragt, warum er mir die annahme empfiehlt. keine antwort. die antwort war... das er sofort sein diktiergerät nahm und an das gericht schrieb, dass ich nicht einverstanden bin. komisch. im gutachten des neurologen steht bis 6 stunden, im gutachten des therap. dr mich auch krank schreibt- sthet , dass es gar nicht geht. ich denke die depression ist grad der rentengrund und deswegen habe ich dem vergleih nicht zugestimmt. auch wenn die neurologische sache aus meiner siht der grund für die depressionen sind.
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