Hallo,
ich habe folgendes Problem und benötige diesbezüglich dringend Hilfe:
Im Februar bin ich aufgrund der Verhältnisse bei meinem Arbeitgeber (Umstrukturierung, Insolvenz, Entlassungen) erkrankt (Belastungsreaktion) und wurde von meiner Hausärztin zunächst für drei Wochen krankgeschrieben (f-Diagnose). Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin zum Medizinischen Dienst geschickt, der jedoch meine Erkrankung bestätigt hat. Dieser war der Meinung, dass ich eine Reha machen sollte. Meine Krankenkasse hat mich daraufhin dazu aufgefordert, einen entsprechenden Reha-Antrag auszufüllen, was ich damals (leider) auch ohne Einspruch getan habe. Meine Hausärztin war nicht der Meinung, dass ich eine Reha machen sollte.
Nun sind gut drei Monate vergangen, ich bin noch immer krankgeschrieben und inzwischen hat mir mein Arbeitgeber aufgrund der Insolenz auch betriebsbedingt gekündigt. Gestern ist der Reha-Bescheid der Deutschen Rentenversicherung eingetroffen. Ich soll für 5 Wochen einer psychosomatischen Reha in Süddeutschland beiwohnen, was ich inzwischen nicht mehr möchte. Bei der Auswahl der Klinik hatte ich auch kein Mitspracherecht.
Ich selber komme aus Norddeutschland, habe hier ein kleines Haus nebst Haustieren, um die ich mich kümmern muss. Von daher ist der Standort bzw. die Reha-Klinik viel zu weit von meinem Wohnort entfernt, da ich niemanden habe, der sich darum kümmern könnte. Da sich meine Lebensverhältnisse aufgrund der Trennung mit meiner Freundin geändert haben, würde mir der Reha-Antritt momentan alles andere als gut tun, zumal ich zunächst meine momentanen Lebensverhältnisse hier finanziell klären muss. Weiterhin habe ich inzwischen auch das ein oder andere Job-Angebot erhalten.
Nun ist die Frage, ob ich mich ohne Nachteile seitens der Krankenkasse (Rückzahlung des Krankengeldes?!) wieder gesundschreiben lassen und eines der Jobangebote annehmen könnte. Oder ob ich die Reha nun zwingend antreten muss, zumal die Krankenkasse diese Maßnahme auf Anraten des Medizinischen Dienstes in Erwägung gezogen hat. Gesundheitlich fühle ich mich insofern wieder fit, dass ich die Ereignisse bei meinem letzten Arbeitgeber verarbeitet habe und wieder arbeiten möchte. Die Problematik bzw. meine Erkrankung sind aufgrund der Insolvenz und dem schlechten Klima bei meinem letzten Arbeitgeber verursacht worden, was mir mein Therapeut in entsprechenden Gesprächen auch vermittelt hat.
Wenn ich die Reha jedoch zwingend antreten muss, möchte ich Widerspruch einreichen und zumindest eine andere Klinik auswählen. Fragt sich nur wie solch ein Widerspruch inhaltlich auszusehen hat.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Andre
Reha-Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ablehnen
24. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2015 | 10:00
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Reha-Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ablehnen
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#1
Antwort vom 24. Mai 2015 | 15:42
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3096x hilfreich)
Man lässt sich nicht gesundschreiben, man gesundet eben. Grundsätzlich steht Ihnen nichts im Wege, wenn Sie wieder gesund sind und einen neuen Job annehmen können.
Schwierig wird es, wenn Sie die Reha ablehnen und weiterhin Leistungen beziehen wollen. Dann würden diese möglicherweise aufgrund mangelnder Mitwirkung versagt.
Sprechen Sie mit der Krankenkasse oder Rentenversicherung, je nachdem, wer Träger der Maßnahme wäre und teilen Sie mit, daß Sie gesundet sind und der Reha nicht mehr bedürfen.
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