Reha Widerspruch Krankengeld

15. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
uranus001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reha Widerspruch Krankengeld

Hallo Zusammen,

vor kurzem wurde eine Zusage für eine Reha Klinik von der Rentenversicherung erhalten.Wenn man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen will (Aufnahmedatum, Rehaklinik) und im Kranekngeldbezug steht,kann man dann durch diesen gestellten Widerspruch Probleme mit der Krankenkasse bezüglich des Krankengeldes bekommen,sodass die Krankenkasse das Geld streicht? Wichtig: mit dem Widerspruch wehre ich mich nciht gegen die Manahme zur REha,lediglich gegen den Ort und die Klinik. Gruß und Danke im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, zur Vorsicht ist hier geraten, siehe dazu: http://www.frag-einen-anwalt.de/Einstellung-des-Krankengelds-aufgrund-Ablehnung-einer-Rehaklinik---f152069.html

Ich würde auf jeden Fall so vorgehen, dass ich bezüglich ihrer Wahl der Rehaklinik und dem geänderten Aufnahmedatum vor einem Widerspruch schriftlich (!) von ihrer Krankenkasse Zustimmung holen und zur Sicherheit ebenfalls schriftlich bestätigen lassen würde, dass eine Änderung (Widerspruch) des Vorschlags der Rentenversicherung keinerlei Auswirkungen auf ihren derzeitigen und künftigen Krankengeldanspruch hätte.

Sollte die Krankenkasse ihrem Wunsch nicht zustimmen, können Sie natürlich immer noch gegen den Bescheid der Krankenkasse widersprechen, sollten aber auf keinen Fall ohne Abstimmung der Leistungsträger untereinander ihren Anspruch auf Reha und Krankengeld riskieren.





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-- Editiert santaklaus am 17.11.2014 12:52

-- Editiert santaklaus am 17.11.2014 12:54

-- Editiert santaklaus am 17.11.2014 12:55

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