Reha entlassungsbericht komplett falsch. Sollte ich zum Anwalt damit?

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)
Reha entlassungsbericht komplett falsch. Sollte ich zum Anwalt damit?

Da auch meine neurologin fragte ob ich damit beim anwalt war. Die krankenkasse mir keine weiteren maßnahmen bezahlen wird. Da schon 2 maßnahmen in 8 monaten gescheitert waren.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130743 Beiträge, 41578x hilfreich)

Etwas mehr Kontext wäre hilfreich ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Laut dem Entlassungsbericht habe ich eine ganz andere Behinderung und bin über 40 und männlich und Lkw Fahrer mit aggressiven Ausbrüchen.

Ich bin weder männlich noch Mitte vierzig besitze keinen Führerschein.

Bin psychisch unauffällig.

Wüsste auch nicht wie ich aggressiv und Gewalt tätig sein könnte kann ja Gerade mal meine Zahnbürste halten.

Der mehrseitige Bericht ist jedenfalls falsch. Von vorne bis hinten.

Sollte ich mit der Angelegenheit zum Anwalt?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42972 Beiträge, 14808x hilfreich)

Wie wärs denn mit dem normalen Weg? Hier ist doch offensichtlich ein Fehler unterlaufen, sei es im Schreibbüro, sei es, dass der PC verrückt gespielt hat. So was schickt man zurück, weist vorher auf die Verwechslung hin und bittet um den richtigen Entlassungsbericht. Das wars dann.

wirdwerden

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#4
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Den Weg ein Schreiben auszusetzen auf alle Fehler verwiesen und einen korrekten Bericht verlangt habe ich bereits getätigt. Bisher keine Antwort weder an mich noch an die Krankenkasse.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130743 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Den Weg ein Schreiben auszusetzen auf alle Fehler verwiesen und einen korrekten Bericht verlangt habe ich bereits getätigt. Bisher keine Antwort weder an mich noch an die Krankenkasse.

Das war mit Zustellnachweis?
Und mit Frist nach Datum (14 Tage) und Androhung das ganze dann gerichtlich durchszusetzen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Mit Fristsetzung und Drohung damit zum Anwalt zu gehen ja.

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#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 944x hilfreich)

Wenn Du da so geschrieben hast wie hier, wundert mich das nicht unbedingt.
Warum hast Du nicht ganz normal hingeschrieben, auf die Verwechslung hingewiesen und darum gebeten, Dir Deinen Bericht zuzusenden?

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