Bei der Klärung meines Rentenkontos wurde Mister X von der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt, dass die Zeit seiner Arbeitslosigkeit vor etwa 25 Jahren nicht anerkannt werden kann, da er den Nachweis nicht erbringen kann, dass er damals arbeitslos gemeldet war.
Die Arbeitsämter bewahren ihre Unterlagen laut Aussage der Rentenversicherung wohl max. 10 Jahre auf, jedoch nicht für solch einen langen Zeitraum.
Was kann Mister X tun ? Er hat alle meine Unterlagen durchsucht, kann dazu jedoch nichts finden. Möglicherweise wurden die Unterlagen auch durch einen Wohnungsbrand oder andere widrige Umstände vernichtet. Gibt es einen anderen Weg, wie er für die Zeit seiner Arbeitslosigkeit einen Nachweis glaubhaft führen kann ? Eidesstattliche Versicherungen werden von der Rentenversicherung offenbar nicht anerkannt.
Rente – Nachweis wenn Unterlagen fehlen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@mastermaster
poste doch deinen thread mal unter
www.ihre-vorsorge.de
sunbee
Mister X sollte bei seiner damaligen Krankenkasse nachfragen, ob diese schriftlich bestätigen können, dass vom Arbeitsamt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden. Dies würde sehr hilfreich sein. Fragen Sie Ihre damaligen Bank nach, ob Sie nach Kontoumsätze im Archiv hat, wo draufstehen, dass Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Ansonsten sehe ich keine weiter Möglichkeit. Meines Wissens nach ist Eidesstatt ausgeschlossen.
Es gibt sogar noch extremere Fälle als Ihre. Da haben Leute zum Beispiel Arbeitszeugnisse, aus denen klip und klar hervorgeht, dass eine Beschäftigung statt gefunden hat.Nützt alles nichts, wenn kein Nachweis über Beitragszahlung vorliegt. (z. B. Gehaltszettel, Meldenachweise, Bestätigung der Krankenkassen etc.)
Hintergrund ist der, man muss glaubhaft machen, dass Beiträge auch wirklich abgeführt wurden, da sich ansonsten die gesetzliche Kasse nicht finanzieren lässt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Neues von der Rentenversicherung: die genannten Zeiten wurden Mister X nun zwar anerkannt, jedoch nicht für Arbeitslosigkeit (was richtig gewesen wäre), sondern für Ausbildungssuche (was tatsächlich falsch ist).
Frage: welche Konsequenzen hat dieser "Fehler" (der wohl gemacht wurde um Mister X mit seinem Widerspruch "ruhigzustellen") ?
Ausbildungszeiten werden doch ohnehin kaum noch anerkannt (zumindest Schul- und Studienzeiten). Ist dann nicht die Wahrscheinlichkeit größer, dass diese Zeit der "Ausbildungssuche" später nicht anerkannt wird ? Und zwar größer als die Gefahr, dass Mister X die Zeiten von "Arbeitslosigkeit" nicht anerkannt wird ? Anders ausgedrückt – macht es für Mister X Sinn, darauf zu bestehen, dass die Zeit der "Ausbildungssuche" in "Arbeitslosigkeit" geändert wird ?
@mastermaster
in dem von mir genannten forum hat man dir doch geraten, dich an die gkv zu wenden. kann man dir dort nicht eine bestätigung geben? die sozialabgaben kamen ja dann vom arb.amt...
sunbee
@Sunbee:
Sorry , ich vergaß zu erwähnen: Weder die RV noch das Arbeitsamt noch die GKV haben irgendwelche Unterlagen über diesen Zeitraum.
@mastermaster
wie begründen die das?
sunbee
Der RVT (Rentenversicherungsträger) bekommt jährlich von der Krankenkasse die Daten übermittelt (Beschäftigungen oder Alo Zeiten, von denen auch tatsächlich Beiträge abgeführt wurden)dieses System gibt es seit 1972 im Westen und ab 1991 im Osten.
Wenn keine Meldung erfolgte und jemand behauptet in seinem Antrag auf Kontenklärung eine Beitragszeit, dann fordert der RVT dafür Nachweise an.
Nachweis = kein normaler Mensch zweifelt mehr an dem Sachverhalt.
Da die Definition so eng gestrickt ist, zählen nur klar definierte Unterlagen als Nachweis. Dieses sind Gehaltsstreifen oder Bestätigungen von der Krankenkasse.
Alle anderen Sachverhalte: ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beiträge gezahlt wurden > 50 %, dann wird diese Zeit als glaubhaft gemacht ins Rentenkonto gespeichert. Das hat keine größeren Nachteile, da die Zeit ja im Konto ist.
Wenn man die Sachverhalte gar nicht belegen kann, dann wird auch nichts ins Konto geschrieben.
Der RVT ermittelt selbst bei den Krankenkassen und Arbeitsämtern, indem er selbst dort nachfragt.
Wenn diese keine Unterlagen mehr haben (Aufbewahrungsfrist = 10 Jahre), dann sollte der Versicherte schauen, ob er irgendetwas hat, was die Zeit belegt (vor allem: sind Beiträge gezahlt worden?).
Die Zeit der Alo wurde bei Mr. X als "Anrechnungszeit" gespeichert.
Das hat folgendes zur Folge: Die Rente errechnet sich aus allen Beitragszeiten geteilt durch das Durchschnittsgehalt des jeweiligen Jahres (steht in den Anlagen zum SGB VI). Daraus ergeben sich sog. Entgeltpunkte. Diese werden dann den Monaten des Arbeitslebens (vereinfacht gesagt) gegenüber gestellt. Es ergibt sich dann ein bestimmter Wert. Dieser "Durchschnittswert" wird in der Höhe begrenzt. Für Mr. X seine Zeit der Alo wird der Durchschnittswert auf 80% des Wertes gekürzt und für jeden Monat der Alo gibt es dann eine gewisse Anzahl an Punkten.
Da nur Zeiten der Schulausbildung und Hochschulausbildung betroffen sind von der Nichtanrechnung, gibt es also für die Alo Zeiten diese Punkte.
Meine Empfehlung:
einfach mal in eine Auskunfts und Beratungsstelle gehen. Dort gibt es kostenlos ! Rat auf alle Fragen bezüglich Kontenklärung, Rente oder Rehabilitation...
@Sunbee1:
Begründung ? Ehrlich gesagt keine. Der Wortlaut:
"Sehr geehrter ...,
wir haben geprüft, ob und welche der angegebenen Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können.
Als Anrechnungszeiten werden anerkannt:
... (Ausbldungssuche)."
Mister X war damals direkt nach seiner Schulzeit arbeitslos gemeldet, hatte jedoch noch keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Einerseits weil er noch keine Beiträge zur RV geleistet hatte, andererseits weil seine Eltern ihn unterstützen mußten.
Nach der Arbeitslosigkeit hatte er auch keine Ausbildung begonnen, sondern als "Unlernter" gearbeitet.
Im übrigen hat auch das Arbeitsamt laut eigener Aussage keine Unterlagen mehr über diese Zeit.
@mastermaster
schwierig. heißt ja, er hat unterhalt seitens der eltern erhalten und sicher davon keine sozialversicherung gezahlt?
fehlt die nicht nachzuweisende zeit um den rentenantrag einzureichen/ zu bearbeiten?
sunbee
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
19 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten