Rente bei einer Hausfrau, die zudem noch längere Zeit im Ausland gelebt hat

31. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
hg6806
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 15x hilfreich)
Rente bei einer Hausfrau, die zudem noch längere Zeit im Ausland gelebt hat

Guten Tag,

folgender Fall würde mich interessieren.

Frau hat in Deutschland eine Ausbildung gemacht, erfolgreich abgeschlossen und noch weitere 3 Jahre gearbeitet.
Ist dann in die USA gezogen, hat geheiratet und 4 Kinder groß gezogen.
Dann wieder nach Deutschland zurück, geschieden, fängt wieder an zu arbeiten und wird dies für wahrscheinlich etwas mehr als 10 Jahr bis zur Rente tun.

Wie wird hier die Rente berechnet?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kindererziehungszeiten, die im Ausland absolviert werden, werden nach meiner Kenntnis bei der deutschen Rente nicht anerkannt. Zumindest nicht, wenn das ausserhalb der EU geschah. Bleiben also die in Deutschland erworbenen Anwartschaften aus Lehre + Arbeit vor der Auswanderung und die jetzt erworbenen Anwartschaften. Ob auch Zeiten angerechnet werden, in denen man in Deutschland ohne Erwerb war, darüber gibt die Rentenkasse Auskunft.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von hg6806):
Frau hat in Deutschland eine Ausbildung gemacht, erfolgreich abgeschlossen und noch weitere 3 Jahre gearbeitet.
Dann dürfte die Ausbildungszeit und die 3 Jahre Berufstätigkeit für die RV zählen.
Zitat (von hg6806):
fängt wieder an zu arbeiten und wird dies für wahrscheinlich etwas mehr als 10 Jahr bis zur Rente tun.
Das müsste ein sv-pflichtiger Job sein oder sie zahlt freiwillig RV-Beiträge ein.

Diese Zeiten (ca 16 Jahre?) wären für die Rentenberechnung relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Diese Zeiten (ca 16 Jahre?) wären für die Rentenberechnung relevant. Unterstellt man durchschnittlichen Verdienst und damit 16 Entgeltpunkte, sind das aktuell übrigens 576 Euro Bruttorente.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hg6806
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 15x hilfreich)

OK, danke allen für die Infos! Hat mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

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