Mein Vater hat endlich Einsicht gezeigt und möchte/muss nun in Rente gehen. Er ist 63, hatte eben eine Stenteinsetzung am Herzen, da er verkalkte Arterien hatte, Bluthochdruck, ist Marcumarpatient und soll die Arbeit aufgeben. Da er selber keine Ahnung von der Bürokratie hat, wollte ich das ganze für ihn machen. Natürlich mit Einwilligung. Derzeit versuchen wir zuerst Reha zu beantragen.
Da ich mich selber aber noch nie damit befasst habe, weiß ich nicht, wo ich hin muss und was ich brauche. Außer das ich evtl. eine Vollmacht von ihm benötige. Könnt ihr mir da helfen?
Was muss ich wo haben und hin gehen?
Rente für Vater beantragen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Außer das ich evtl. eine Vollmacht von ihm benötige.Da Ihr Vater wohl noch in der Lage sein dürfte, einen Rentenantrag zu unterschreiben, wird das kaum nötig sein.
Da ich mich selber aber noch nie damit befasst habe, weiß ich nicht, wo ich hin muss und was ich brauche. Rentenanträge gibt es bei er deutschen Rentenversicherung, die im Netz leicht zu finden ist.
-- Editiert von muemmel am 24.11.2019 17:21
Zielführender wäre es möglicherweise, dass sich der Vater zunächst einmal (weiterhin) arbeitsunfähig schreiben lässt und eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt. Formulare für eine solche Maßnahme können auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund heruntergeladen werden.
Hintergrund ist, dass das Krankengeld/Überbrückungsgeld sowie gegebenenfalls das ALG I höher ausfallen wird als eine Altersrente. Im Übrigen erhöht sich mit den genannten Bezügen die spätere Altersrente noch und eventuelle Abschläge aufgrund vorzeitigen Bezuges der Rente reduzieren sich wiederum.
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Eine Reha dient zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Ihr Vater will aber in Rente! Die Reha könnte sich als kontraproduktiv erweisen.
Wenn ihr Vater einen Rentenantrag stellt und seine Rentenkasse macht von "Reha vor Rente" Gebrauch, dann ist es etwas anderes.
Hat ihr Vater aufgrund seiner Erkrankungen einen Grad der Behinderung, wenn ja, ab einen GdB von 50 könnte eine Rente wg. Schwerbehinderung erhalten.
Bevor sie einen Antrag stellen, wäre eine Beratung bei einer Rentenstelle sinnvoll. Gibt es in jeder Stadt.
@Loni
Hier steht wohl eine Altersrente im Raum, nicht eine Erwerbsminderungsrente.
Wenn der Vater vor kurzem im Krankenhaus war, kann man sich an den Sozialdienst im Krankenhaus wenden. Dort kennt man sich aus und weiß, ob es z.B. möglich ist, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Wenn der Vater einen GdB von 50 hat, kann er mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei Altersrente beziehen.
Bevor man irgendwelche "Schnellschüsse" macht, sollte man sich bei der Rentenberatungsstelle beraten lassen.
Zitat@Loni :
Hier steht wohl eine Altersrente im Raum, nicht eine Erwerbsminderungsrente.
Danke, habe das Alter übersehen.
Besonders langjährig Versicherte können auch ohne eine Schwerbehinderung mit 63 Jahren plus x Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings verweise ich auf meine Antwort #2.
Mein Rat:
0. Alle Formulare kann dein Vater selbst unterschreiben.
1. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zum Hausarzt.
Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung /Krankenschein---erhält er ganz bestimmt. Länger als ein paar Tage!
2. Diesen *Krankenschein* an den AG schicken oder dort abgeben. Auch die Verlängerungen ---> Wichtig!
3. Erstmal etwas erholen.
4. Eine Reha-Maßnahme beantragen--- bei der DRV.
5. bei der örtlichen Rentenstelle der DRV einen Termin zur Rentenberatung machen. Noch keinen Antrag stellen.
Alles hat Zeit, muss also nicht innerhalb weniger Tage über die Bühne.
6 Wochen insgesamt zahlt zunächst sein AG den Lohn bei Krankheit.
Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Max 78 Wochen lang...
Dein Vater ist noch beschäftigt bei der Firma.
Gute Besserung.
Außerdem sollte sich aus der jährlich zugehenden Renteninformation des Rentenversicherungsträgers ablesen lassen können, ob überhaupt der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente zeitnah möglich ist. Sollte diese Information nicht mehr vorliegen, so kann diese auch beim Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Aber nochmals: Je später der Vater in Rente geht, desto höher fällt diese aus. Er sollte sich insoweit um Krankengeld/Übergangsgeld sowie ALG I nach § 145 SGB III bemühen.
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