Rente für langjährig Versicherte 45 Jahre- gibt es das nicht mehr?

25. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)
Rente für langjährig Versicherte 45 Jahre- gibt es das nicht mehr?

Hallo zusammen,
folgendes: In A`s Rentenauskunft steht Regelaltersrente ohne Abzüge 2033. ( A wäre dann 67 Jahre)

Gearbeitet hat A ab 1982 mit gezahlten Pflichtbeiträgen- was auch bei der Rentenversicherung gelistet ist.

Normalerweise müßte A noch 3 Jahre arbeiten, damit er die 45 Jahre voll hat...

Nun sieht es laut Bescheid so aus, als ob der Eintritt erst mit 67 Jahren wäre.

Ist das nun abgeschafft, das man nach 45 Jahren Arbeitszeit nicht mehr mit 65 Jahren ohne Abzüge in die Regelaltersrente gehen kann?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo,

doch. Bei einer/einem langjährig Versicherten des Baujahrs 1966 kann die Rente ab 2031 kürzungsfrei bezogen werden. Rentenrechner s. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

MfG
EuleKK

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50210 Beiträge, 17578x hilfreich)

Zitat (von September1):
Ist das nun abgeschafft, das man nach 45 Jahren Arbeitszeit nicht mehr mit 65 Jahren ohne Abzüge in die Regelaltersrente gehen kann?

Nein, das ist nicht abgeschafft.

Zitat (von September1):
Nun sieht es laut Bescheid so aus, als ob der Eintritt erst mit 67 Jahren wäre.

Im Bescheid sind nicht alle Varianten des Renteneintritts aufgeführt. Das heißt nicht, dass es die anderen Varianten nicht mehr gibt.

Die Im Bescheid genannte Rentenhöhe für den Renteneintritt mit 67 gilt jedoch nicht für den Renteneintritt mit 65. Bei 65 Beitragsjahren erfolgt zwar keine Kürzung der Rente, jedoch sollte A berücksichtigen, dass ihm gegenüber einem Renteneintritt mit 67 zwei Beitragsjahre fehlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)

Danke, A ist Bj. 65.
Dann richtet sich der Bescheid nicht für die Zukunft aus..sondern es wäre der IST Zustand?

Die gehen also nicht davon aus, daß A die 45 Jahre zusammen bekommt.

Der Rechner sagt A leider auch, das er erst mit 2033 in Rente gehen kann. Hier kann A ja nicht angeben, von wann, bis wann er arbeitet oder übersehe ich was?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 33x hilfreich)

Das was bisher nur vorliegen kann ist kein Bescheid, sondern nur eine Rentenmitteilung. Dort wird m.E. der Rentenbeginn für langjährig Versicherte nicht ausgeworfen.

Wenn ich beim Link zum Rentenbeginnrechner als Geb.-Datum xx.xx.1965 eingebe, erscheint im untersten Kasten die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Rentenbeginn xx.xx.2032

MfG
EurleKK

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)

Bei mir ist unten angekreuzt :
Regelaltersrente bei erreichen der Regelaltersgrenze 01.01.2033

Bei langjährig Versicherte ist kein weisser Kreis.

In vier Jahren müsste dann, so hoffe ich, in der Rentenmitteilung ein anderes Datum stehen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 33x hilfreich)

Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/RentenBeginnUndHoehenRechner/Rentenbeginn/rentenbeginnrechner_form.html?resourceId=fd80eb35-41ae-49ec-a76d-fae25f0fb182&input_=26d0ef0f-0f0e-4a04-b1db-4e7dbbba7228&pageLocale=de&emailText=&Geburtsdatum=01.01.1965&Schwerbehindert=Nein&Schwerbehindert.GROUP=1&Bergbau=Nein&Bergbau.GROUP=1&submit=Berechnen

bei regulärem Rentenbeginn gibt es hier drei Möglichkeiten:
1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Rentenbeginn: 01.01.2030
2. Altersrente für langjährig Versicherte: Rentenbeginn: 01.01.2032
3. Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze: 01.01.2032

MfG
ratte1

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.874 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.567 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.