Rente mit 63 und freiwillige Krankenversicherung

26. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
Rente mit 63 und freiwillige Krankenversicherung

Hallo.

Meine Mutter möchte mit Abzügen mit 63 in Rente gehen. Ihr eigentliches Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 66 Jahren und 4 Monaten. Sie ist aktuell krankenversichert bei der AOK Plus und diese hat ihr nun einen Antrag auf freiwillige Versicherung zukommen lassen. Bei der Errechnung der Rente mit 63 wurde seitens der Rentenversicherung nicht darauf aufmerksam gemacht.

Meine Mutter war knapp 20 Jahren familienversichert und hat nach der Scheidung 2007 erst wieder angefangen sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Weiter bei dem Arbeitgeber zu arbeiten ist keine Option, da sie mental und auch körperlich nicht mehr in der Lage ist, de Job auszuführen.

Eine Umschulung oder Ähnliches fällt weg. Bürgergeld und Hartz4 Anspruch hat sie nicht. Sie möchte sich auch nicht umstellen und sich irgendwo neu bewerben, da sie einfach nicht mehr in der Lage ist, das durchzustehen.

Sie besitzt 2 Häuser und muss diese nun von einer mit Abzügen von Krankenkassenbeiträgen ca. 800€ unterhalten. Zudem zahle ich als Mieter 500€ Miete.

Das Geld reicht vorn und hinten nicht, wodurch ich die Frage stellen möchte, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Krankenkassenbeiträge weiterhin von XY bezahlt werden.

Danke erstmal

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Weiter bei dem Arbeitgeber zu arbeiten ist keine Option, da sie mental und auch körperlich nicht mehr in der Lage ist, de Job auszuführen.

Eine Umschulung oder Ähnliches fällt weg. Bürgergeld und Hartz4 Anspruch hat sie nicht. Sie möchte sich auch nicht umstellen und sich irgendwo neu bewerben, da sie einfach nicht mehr in der Lage ist, das durchzustehen.


Es ist immer schwierig, wenn so gut wie alle bestehenden Optionen abgeschmettert werden.

Zitat (von Loiro):
Das Geld reicht vorn und hinten nicht, wodurch ich die Frage stellen möchte, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Krankenkassenbeiträge weiterhin von XY bezahlt werden.


Wer soll denn XY sein?

Wenn sie weder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, noch Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hat, sieht es mit der Kostenübernahme schlecht aus.

Ich wüsste zumindest nicht, dass es da Möglichkeiten gibt.

Eins der beiden Häuser zu verkaufen lehnt sie vermutlich auch ab?

-- Editiert von User am 27. April 2023 08:13

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass Deine Mutter Anspruch auf die Pflichtversicherung hat.

Oder hat Deine Mutter während ihrer Berufstätigkeit ab 2007 ein so hohes Einkommen erzielt, dass sie da schon freiwillig versichert war?

Wenn nein, dann sollte man die Krankenkasse fragen, wie sie denn zu der Auffassung kommt, Deine Mutter müsse sich freiwillig versichern.

Zitat (von Loiro):
Das Geld reicht vorn und hinten nicht,


Der Unterschied zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung ist, dass auf den Überschuss aus der Vermietung Beiträge anfallen.

Wenn jetzt also plötzlich das Geld vorne und hinten nicht reicht, dann hat sich die Mutter bei ihrer Finanzplanung offenbar völlig verkalkuliert.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Weiter bei dem Arbeitgeber zu arbeiten ist keine Option, da sie mental und auch körperlich nicht mehr in der Lage ist, de Job auszuführen.

Eine Umschulung oder Ähnliches fällt weg. Bürgergeld und Hartz4 Anspruch hat sie nicht. Sie möchte sich auch nicht umstellen und sich irgendwo neu bewerben, da sie einfach nicht mehr in der Lage ist, das durchzustehen.
Sie will also nicht mehr arbeiten, Ansprüche auf Sozialleistungen hat sie auch nicht.

Zitat (von Loiro):
Das Geld reicht vorn und hinten nicht, wodurch ich die Frage stellen möchte, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Krankenkassenbeiträge weiterhin von XY bezahlt werden.
Wer soll denn XY sein?

Zitat (von Loiro):
Sie besitzt 2 Häuser und muss diese nun von einer mit Abzügen von Krankenkassenbeiträgen ca. 800€ unterhalten. Zudem zahle ich als Mieter 500€ Miete.
Dann sollte sie einfach ein Haus verkaufen.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Sie besitzt 2 Häuser und muss diese nun von einer mit Abzügen von Krankenkassenbeiträgen ca. 800€ unterhalten


Man kann ein Haus auch vermieten.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich vermute mal, das Formular der Krankenkasse bezieht sich auf das "Plus" und nicht auf die Grundversicherung. Ich war bei meiner Verrentung auch freiwillig in der GKV versichert, da war der Übergang völlig problemlos. Nur, ihren Anteil (die Rentenkasse zahlt ja auch einen Anteil, so wie vor Verrentung der Arbeitgeber), den wird sie tragen müssen. Ob sie bei zwei Häusern und Mieteinnahmen ein Fall für Wohngeld/Lastenausgleich ist, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
das Formular der Krankenkasse bezieht sich auf das "Plus"


Ich gehe davon aus , dass mit "AOK Plus" die AOK gemeint ist, die diesen Namen trägt, also die für Sachsen und Thüringen zuständige AOK.

Zitat (von Loiro):
Sie besitzt 2 Häuser und muss diese nun von einer mit Abzügen von Krankenkassenbeiträgen ca. 800€ unterhalten.


Wenn sie 800€ als Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung zahlen soll, dann hat sie ein so hohes Einkommen, dass ich nicht verstehe, warum sie dann mit dem Geld nicht auskommt. Dass sie bei vorzeitigem Rentenbeginn erhebliche Einkommenseinbußen hat, war ihr doch hoffentlich klar. Sie scheint aber immer noch ein Einkommen von ca. 5.000€ pro Monat zu haben, da sich ein Beitrag von 800€ ansonsten nicht erklären lässt.

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn sie 800€ als Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung zahlen soll, dann hat sie ein so hohes Einkommen, dass ich nicht verstehe, warum sie dann mit dem Geld nicht auskommt.


Ich verstehe das so, dass sie nach Abzug des Krankenkassenbeitrags noch 800,00 Euro zur Verfügung hätte (und davon eben zwei Häuser unterhalten muss).

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich verstehe das so, dass sie nach Abzug des Krankenkassenbeitrags noch 800,00 Euro zur Verfügung hätte (und davon eben zwei Häuser unterhalten muss).


Es mag sein, dass das so zu verstehen ist. In dem Fall würde sie aber nur den Mindestbeitrag von ca. 165€ pro Monat zahlen, wovon auch noch ein großer Anteil durch die Rentenversicherung gezahlt wird.

Dass bei einem Eigentümer von 2 Häusern wegen 50€ monatlich, die man nicht in seiner Planung hatte, das Geld vorne und hinten nicht reicht, zeugt nicht gerade von vorausschauender Planung. Selbst wenn der gesamte selbst zu tragende KK-Beitrag in der Planung fehlte, sind das auch max. 100€ pro Monat.

Also stimmt entweder die Sachverhaltsdarstellung nicht oder es gab grobe Fehlvorstellungen darüber, wieviel Geld einem denn bei vorzeitiger Rente zur Verfügung steht.

-- Editiert von User am 27. April 2023 12:48

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dass bei einem Eigentümer von 2 Häusern wegen 50€ monatlich, die man nicht in seiner Planung hatte, das Geld vorne und hinten nicht reicht, zeugt nicht gerade von vorausschauender Planung.


Ja, durchaus.

Deswegen wurde hier ja auch u.a. von mir angeregt, evtl. ein Haus zu verkaufen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
muss diese nun von einer mit Abzügen von Krankenkassenbeiträgen ca. 800€ unterhalten.
Wie viel will die AOK denn für die frw. KV als Rentnerin haben?

Der Mindestbeitrag liegt bei mtl. ca 214,- für KV und PV. Für Personen ohne Einkommen bzw. Minijobber.
Deine Miete von 500,- an deine Mutter ist ihr Einkommen.
Wenn sie ihr Einkommen aus Vermietung/Verpachtung bei der AOK angegeben hat, berechnen sie eben mehr.

Wenn deine Mutter nicht mehr kann, kann sie ja erstmal arbeitsunfähig werden und Kräfte sammeln.
Jeder weitere Beschäftigungsmonat verringert die Abzüge, wenn auch nur gering.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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