Rente nicht beantragt - Finanzieller Nachteil?

11. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2024 22:58:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rente nicht beantragt - Finanzieller Nachteil?

Folgender Fall:

- Jahrgang 1958
- Am 01.10.2022 waren die 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung erreicht (vorzeitige Altersrente, besonders langjährig Versicherte)
- Rente wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt. Wurde weitergearbeitet bis jetzt.
- Grund damals: Bei Bezug von Rente + Gehalt zeitgleich gibt es Abzüge (Hinzuverdienstgrenze)
- Rentenberatung wurde Ende 2022 in Anspruch genommen
- Rentenberatung wurde April 2024 wieder in Anspruch genommen
- Erfahren dass die Hinzuverdienstgrenze vor fast 1,5 Jahren geändert wurde / entfällt
- Angenommen die Rente läge bei 2.200€ netto. Hat die Person nun knapp 1,5 Jahre * 2,2k also etwa 40.000€ verloren?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3239 Beiträge, 1073x hilfreich)

Ja, das kann man durchaus so zusammenfassen.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1836 Beiträge, 234x hilfreich)

Zitat (von arnonym1):
Rente wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt.


Rente wird immer erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt - die Monate vorher sind also verfallen.

Die Erfahrung hat meine Mutter vor etlichen Jahren auch machen müssen, allerdings mit einem Bruchteil des Verlustes, den du hast.

Zitat (von arnonym1):
- Rentenberatung wurde Ende 2022 in Anspruch genommen
- Rentenberatung wurde April 2024 wieder in Anspruch genommen


Und bei der Rentenberatung wurdest du darauf nicht hingewiesen?

-- Editiert von User am 12. April 2024 09:45

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2024 22:58:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn jemand der Person erzählt hätte, dass ein Schaden von 40.000€ entsteht, hätte Sie bestimmt direkt die Rente beantragt. Es kann ja auch davon ausgegangen worden sein, dass wenn man weiter arbeitet 6% pro Jahr an zusätzlicher Rente erhält. Dem ist scheinbar auch nicht so.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3239 Beiträge, 1073x hilfreich)

Zitat (von arnonym1):
Wenn jemand der Person erzählt hätte, dass ein Schaden von 40.000€ entsteht, hätte Sie bestimmt direkt die Rente beantragt.
Ein Rentenberater sollte grundsätzlich natürlich den Istzustand darstellen. Ob man die DRV trotzdem in die Haftung für die eventuell unvollständige Beratung nehmen könnte, weil die Gesetzesänderung zu diesem Zeitpunkt schon relativ sicher feststand und darüber hätte beraten werden müssen, halte ich zumindest für überprüfbar. Genauso könnte man aber auch argumentieren, dass dieses Thema Millionen Menschen betroffen hat und auch entsprechend zugänglich gemacht wurde. Muss man mit einem Rechtsanwalt zusammen einschätzen.

Zitat (von arnonym1):
Es kann ja auch davon ausgegangen worden sein, dass wenn man weiter arbeitet 6% pro Jahr an zusätzlicher Rente erhält. Dem ist scheinbar auch nicht so.
Hä?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von arnonym1):
Wenn jemand der Person erzählt hätte, dass ein Schaden von 40.000€ entsteht,

Es ist ein Schaden entstanden, allerdings beträgt der nicht 40.000€. Schließlich muss man bedenken, dass bei gleichzeitigem Bezug von Gehalt und Rente vergleichsweise hohe Steuern anfallen. Außerdem sind es bei Antragstellung im April 2024 "nur" 15 Monate, also 33.000€

Daneben fallen die zukünftigen Rentenansprüche durch die nicht erfolgte Beantragung höher aus. Je nach genauen persönlichen Verhältnissen dürfte der tatsächliche Schaden aber immer noch bei 20.000€ liegen.

Zitat (von arnonym1):
Es kann ja auch davon ausgegangen worden sein, dass wenn man weiter arbeitet 6% pro Jahr an zusätzlicher Rente erhält. Dem ist scheinbar auch nicht so.

Doch, jedoch bezieht sich das auf die Regelaltersgrenze, also nur soweit der Fragesteller über das 66. Lebensjahr hinaus weiter arbeitet oder gearbeitet hat.

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#6
 Von 
guest-12328.05.2024 22:58:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Hä?


"Wird die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat. Dies ergibt pro Jahr eine Erhöhung der späteren Rente um sechs Prozent."

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenbeginn/Rentenbeginn_Liste.html#

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#7
 Von 
guest-12328.05.2024 22:58:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Doch, jedoch bezieht sich das auf die Regelaltersgrenze, also nur soweit der Fragesteller über das 66. Lebensjahr hinaus weiter arbeitet oder gearbeitet hat.


Und genau das ist ja das Problem. Die 45 Jahre Beitragszeit waren mit dem Alter von 63 Jahren erreicht.
Die 0,5% pro Monat / 6% pro Jahr gibt es scheinbar aber erst ab 66 Jahren. Und genau um diese Spanne von 63 bis 66 Jahren geht es.

-- Editiert von User am 12. April 2024 12:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von arnonym1):
Die 45 Jahre Beitragszeit waren mit dem Alter von 63 Jahren erreicht.

Derjenige hätte also mit dem 64. Lebensjahr in Rente gehen können.

Zitat (von arnonym1):
Die 0,5% pro Monat / 6% pro Jahr gibt es scheinbar aber erst ab 66 Jahren.

Ja, das ist für den Jahrgang 1958 so, weil sich die Regelaltersgrenze nicht durch den vorzeitigen Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte ändert.

Wäre man bereits mit 63 Jahren in Rente gegangen, so wäre übrigens die Rentenkürzung für den vorzeitigen Renteneintritt auch auf das 66. Lebensjahr berechnet worden, obwohl man schon mit 64 den vollen Rentenanspruch gehabt hätte.

Zitat (von arnonym1):
Erfahren dass die Hinzuverdienstgrenze vor fast 1,5 Jahren geändert wurde / entfällt

Diese Gesetzesänderung ging allerdings zum Jahreswechsel 2022/23 durch alle Medien, so dass das eigentlich nur an einem vorbei gegangen sein kann, wenn man sich gar nicht oder nur wenig für Nachrichten interessiert.

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