Rente wegen Erwerbsminderung und ALG2

26. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)
Rente wegen Erwerbsminderung und ALG2

Hallo,
seit heute hat sich das Leben von mir und meiner Lebensgefährtin geändert.

Meine Lebensgefährtin kann aus gesundheitlichen Gründen keinen Job nachgehen und hat Rente beantragt und heute haben wir den Bescheid bekommen, das sie Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt.

Vorher hat sie von ALG2 gelebt, ist auch Antragsstellerin. Ich bin ebenfalls ALG2 Empfänger, leben als BG zusammen.

Nun wollten wir einen Termin beim Jobcenter haben, mussten diese Hotline anrufen Zwecks Termin. Da sagte die Dame allerdings, für uns würde sich garnichts ändern, alles bleibt beim Alten, nur sie bräuchten eben den bescheid zur Kopie.

Nun bin ich etwas verwirrt. Das Jobcenter hat meiner Lebensgefährtin aufgefordert, Rente einzureichen, da ihr keine Leistungen mehr zustehen.

Was ist nun richtig? Und vor allem, welche Rechte und Pflichten haben wir nun? Muss sich meine Lebensgefährtin auch beim Grundsicherungsamt melden, wegen Grundsicherung und wegen Wohngeld?

Wir sind ehrlich gesagt überfordert und würde mich über Klarheit freuen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hallo,
Deine Freundin muss in der Tat zum Sozialamt.
Wenn die Rente auf Zeit, ist meistens so bei EU Rente dann heißt das Hilfe zum Leben. Ist die Rente unbegrenzt dann ist das Grundsicherung. Vom Geld her tut dich da nix für euch. Wenn es für euch finanziell Wohngeld besser ist dann gibt's das andere nicht. Entweder oder.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@GregOr:

quote:<hr size=1 noshade>Deine Freundin muss in der Tat zum Sozialamt. Wenn die Rente auf Zeit, ist meistens so bei EU Rente dann heißt das Hilfe zum Leben. <hr size=1 noshade>


Das ist so nicht ganz korrekt. Wenn die Rente zeitlich befristet ist, erhält die Frau Sozialgeld nach dem SGB II, als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen TE (§ 19 Abs. 1 SGB II ).

@racerwhv:

Zunächst einmal muss dem Jobcenter die Bewilligung der Rente selbstverständlich mitgeteilt und der Rentenbescheid vorgelegt werden.

Ist die Rente Deiner Frau zeitlich befristet, erhält Sie Sozialgeld nach dem SGB II. Es bleibt also das Jobcenter zuständig und einen Änderungsbescheid werdet Ihr lediglich deshalb erhalten, weil eben die Regelleistung in Sozialgeld umgewandelt wird, was aber nichts an der Leistungshöhe ändert.

Ist die Rente zeitlich unbefristet, muss Deine Frau Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Bis das diese bewilligt ist, muss das Jobcenter zunächst weiter zahlen.

An der Höhe der Gesamtleistungen wird sich auch dann nichts ändern. Allerdings werden dann die Kosten der Unterkunft jeweils zur Hälfte vom Jobcenter und vom Sozialamt übernommen. Auch Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie Änderungen der Miethöhe müssen dann zukünftig sowohl dem Jobcenter, als auch dem Sozialamt gemeldet werden. Nachzahlungen werden ebenfalls jeweils zur Hälfte übernommen, Guthaben jeweils zur Hälfte vereinnahmt. Problematisch wird's bei Guthaben aus der Strom-Jahresrechnung, welches auf die Grundsicherung als Einkommen angerechnet wird.

Andererseits übernimmt das Sozialamt zusätzlich zum Regelbedarf die Beiträge zu Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. In Eurem Fall wohl ebenfalls zur Hälfte.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

In der Tat Alex,
Den wichtigsten Abschnitt mit der BG habe ich überlesen!


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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Selbstverständlich lege ich dem Amt sämtliche Unterlagen vor. Keine Frage.

Aber schon mal gut zu wissen, wohin die Reise geht.

Vielen lieben Dank

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