Rente wegen voller Erwerbsminderung/ Lebensunterhalt

18. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rente wegen voller Erwerbsminderung/ Lebensunterhalt

Hallo alle zusammen,
Ich habe folgendes riesengrosses Problem:
Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung (Psyche).
Meine Lebensumstände:
Ich habe zwei Kinder und lebe im Eigenheim meines Freundes.
Einnahmen:
Unterhaltsvorschuss für meine Kinder, Kindergeld sowie die Rente. (Knapp 270€)
Komplettes Einkommen pro Monat:
1020€.
Ich zahle monatlich die Hälfte der NK (Strom und Gas) sowie alle Lebensmittel für aus eigener Tasche ohne Unterstützung meines Freundes.
Ich habe bereits einen Antrag auf Wohngeld bzw Sozialhilfe gestellt, dieser wurde abgelehnt da ich nicht zur Miete wohne und mein Freund "für mich und meine Kinder aufkommen muss" Zitat.
Dieses ist aber nicht der Fall..
Ich kann diese Situation nicht mehr lange halten, da ich am absoluten Minimum bin.
Ich überlege bereits auf die Rente zu verzichten und ALG2 zu beantragen (mich dem Arbeitsmarkt 3st zur Verfügung zu stellen) was ich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation ohnehin nicht lange durchhalten könnte.
Und selbst wenn, ich habe keine Betreuung für meine Kinder nach der Schule.
Was kann ich unternehmen, welchen Antrag stellen und welche Unterlagen vorlegen, das ich Unterstützung erhalte?
Kann mir jemand helfen?

-- Editiert von User am 18. September 2022 10:45

-- Editiert von Moderator topic am 18. September 2022 13:49

-- Thema wurde verschoben am 18. September 2022 13:49

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28 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3547 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
ch überlege bereits auf die Rente zu verzichten und ALG2 zu beantragen (mich dem Arbeitsmarkt 3st zur Verfügung zu stellen) was ich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation ohnehin nicht lange durchhalten könnte.

Da wird ihnen das Jobcenter einen Strich durch ihre Rechnung machen, wenn sie auf Geld verzichten. Sie können neben der EMR einen Minijob annehmen und etwas dazu verdienen, evtl. tut ihnen stundenweise Arbeit gut.
Zitat (von Lila123123mitglied):
Ich habe zwei Kinder und lebe im Eigenheim meines Freundes.

Ihr Freund verdient offenbar so viel, dass es für sie keine staatlichen Zahlungen gibt. Es ist vollkommen legitim, dass er für sie mit aufkommen muss.
Alternative, wenn ihnen der derzeitige Zustand nicht gefällt, eine eigene Wohnung suchen.
Passt ihrem Freund nicht, dass er für sie finanziell aufkommen muss? Wenn ja, wäre eine eigene Wohnung für sie und Kinder vermutlich besser.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Ich habe zwei Kinder und lebe im Eigenheim meines Freundes.
Seit wann lebt ihr denn dort zusammen? Was heißt Freund? Ist es dein Lebensgefährte?
Warum hast du denn keinen Mietvertrag mit deinem Freund gemacht? Warum habt ihr auch keinen sog. KBV=Kostenbeteiligungsvertrag gemacht?

Oder: Wenn du dich nicht mehr finanziell an den Kosten beteiligst, wird dein Freund die Beziehung evtl. beenden und dich und die Kinder zum Auszug auffordern? Kündigen kann er schlecht, denn ihr habt ja keinen Mietvertrag.

Die Behörde verweist jetzt zu Recht auf die Vorrangigkeit von Unterhalt durch den Lebensgefährten, falls er einer ist.
Das würde auch das JC beim ALG2-Antrag so sehen.
Zitat (von Lila123123mitglied):
Ich zahle monatlich die Hälfte der NK (Strom und Gas) sowie alle Lebensmittel für aus eigener Tasche ohne Unterstützung meines Freundes.
Wieviel ist denn das?
--------------------------
übrigens ---Eine Sache für das Unterforum Sozialrecht.
Die Moderation verschiebt den Beitrag vermutlich ins richtige...
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3547 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum hast du denn keinen Mietvertrag mit deinem Freund gemacht?

Dann muss der Freund diese Mieteinnahmen auch versteuern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Dann muss der Freund diese Mieteinnahmen auch versteuern.
Ja, schon. Was aber hat das mit Grundsicherung nach SGB XII zu tun?
Ob der Freund viel oder wenig verdient, wissen wir nicht.--- Offenbar leben sie zusammen und auch länger als ein Jahr...bilden vermutlich eine HG.

uU könnten alle 4 Personen Leistungen beanspruchen---wegen Bedürftigkeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
da ich nicht zur Miete wohne

Richtig, man wohnt nicht zur Miete und zahlt auch keine Miete, insofern gibt es da auch keine Unterstützung.



Zitat (von Lila123123mitglied):
und mein Freund "für mich und meine Kinder aufkommen muss"

Ja, das nennt sich Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft.
Und offenbar kommt der Freund ja bereits für Dich und Deine Kinder auf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, das nennt sich Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft.
Und offenbar kommt der Freund ja bereits für Dich und Deine Kinder auf ...


Inwiefern kommt er für mich auf?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, man wohnt nicht zur Miete und zahlt auch keine Miete, insofern gibt es da auch keine Unterstützung.


Es gibt noch weitere "Lebenserhaltungskosten" als die Miete :sad:
Ich zahle die kompletten Lebensmittel für alle 4 Personen.


-- Editiert von User am 18. September 2022 23:38

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Inwiefern kommt er für mich auf?

Da man selber keine Miete zahlt, wird das wohl der Freund machen?



Zitat (von Lila123123mitglied):
Es gibt noch weitere "Lebenserhaltungskosten" als die Miete

Der Satz und die Berechnung ist gesetzlich festgelegt.
Wenn das Einkommen / die partnerschaftliche Verpflichtung das abdeckt, dann gibt es nichts.

Hier
[link=https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/81170/grundsicherungsrechner?dscc=ok[/link]
kann man mal unverbindlich ausrechnen, ob man Ansprüche hätte.



Zitat (von Lila123123mitglied):
Antrag auf Wohngeld bzw Sozialhilfe gestellt,

Was hat man denn nun beantragt?



Zitat (von Lila123123mitglied):
dieser wurde abgelehnt

Mit einem Bescheid?
Von wann ist dieser?
Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3547 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Ich zahle die kompletten Lebensmittel für alle 4 Personen.
Dazu noch einen Teil der NB.
Da alles teurer wurde, muss halt ihr Freund nun mehr Kosten übernehmen.
Vermutlich machen sie auch den ganzen Haushalt, somit hat ihr Freund, aus meiner Sicht eine günstige Haushaltshilfe. Ihm bleiben die halben NK, falls das Haus bereits abgezahlt ist, nur Kosten für den Erhalt, sowie Versicherungen und seine persönlichen Ausgaben.
Was bleibt ihm am Monatsende und was bleibt ihnen?
Derzeit muss ihr Freund für sie aufkommen. Ziehen sie mit ihren Kindern aus, bekommen sie staatliche Unterstützung.
Die finanzieren mit dem Kindergeld ihren Freund mit.


-- Editiert von User am 19. September 2022 07:57

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, wenn da statt einer Person vier Personen in dem Haus wohnen, dann entstehen ja auch erhebliche Mehrkosten, nicht nur die Nebenkosten, sondern auch an Strom, Abnutzung u.s.w. Wir haben hier doch zwei Problemkreise. Der eine ist, ob hier ein Anspruch von Lila auf aufstockende Unterstützung durch eine Sozialbehörde besteht, da müsste sauber unter Einbeziehung aller Einnahmen gerechnet werden. Die Zahlen haben wir hier nicht.

Das zweite Problem ist ein privates, nämlich, wie die Einnahmen verwendet werden. Ich kann den Mann auch irgendwo verstehen, wenn denn 3/4 der Kosten durch Frau und Kinder verursacht werden, dass er die Verursacher an den Mehrkosten auch entsprechend beteiligt. Sorry, aber das Schema "böser Bube, arme Frau," das ist mir zu platt.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Es gibt noch weitere "Lebenserhaltungskosten" als die Miete . Ich zahle die kompletten Lebensmittel für alle 4 Personen.
Daraus kann man entnehmen, dass dein Freund und du und deine 2 Kinder zusammen in einem Haushalt wohnen.

Ob du bedürftig im Sinne des SGB XII bist , hängt also davon ab, in welchem Verhältnis und seit wann du mit deinem Freund in dem Haus zusammenlebst und wirtschaftest.

zB. Wenn du alle Lebensmittel für 4 Personen bezahlst--- wer bezahlt denn die übrigen Kosten?
Was hast du mit deinem Freund vereinbart? Wenn das nicht schriftlich und nachvollziehbar ist, lehnen alle Stellen eine Unterstützung ab.
Dann käme immer nur dein Freund als Zahlungsverantwortlicher in Frage. Denn er ist nicht dein Vermieter, sondern vermutlich dein Partner/Lebensgefährte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da man selber keine Miete zahlt, wird das wohl der Freund machen?


Er hat Eigentum (wie oben geschrieben) und ich zahle 50% der NK.
Den Kühlschrank fülle ebenfalls ich.

-- Editiert von User am 19. September 2022 21:11

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#13
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Satz und die Berechnung ist gesetzlich festgelegt.
Wenn das Einkommen / die partnerschaftliche Verpflichtung das abdeckt, dann gibt es nichts.


Er unterstützt mich und meine Kinder aber in keinster Weise!
Ich habe dieses sogar mit seiner Unterschrift vorlegt.

Ich wollte Sozialhilfe beantragen.
Mir wurde gesagt, das Wohngeld vorrangig ist.
Und da ich keinen Mietvertrag habe, sondern lediglich einen Nachweis über die regelmäßigen NK Zahlungen, wurde mir das Wohngeld abgelehnt.
Kein Wohngeld = kein Anspruch auf Sozialhilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Er hat Eigentum (wie oben geschrieben)

Er verzichtet auf die Miete, schenkt sie euch quasi und zahlt somit im übertragenen Sinne euren Mietanteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Daraus kann man entnehmen, dass dein Freund und du und deine 2 Kinder zusammen in einem Haushalt wohnen.

●Richtig.

Ob du bedürftig im Sinne des SGB XII bist , hängt also davon ab, in welchem Verhältnis und seit wann du mit deinem Freund in dem Haus zusammenlebst und wirtschaftest.

●Ich lebe mit meinen Kindern seit 2 Jahren bei ihm.

zB. Wenn du alle Lebensmittel für 4 Personen bezahlst--- wer bezahlt denn die übrigen Kosten?

●NK jeder 50%
Abwasser/Müll ect Jeder 50%

Was hast du mit deinem Freund vereinbart? Wenn das nicht schriftlich und nachvollziehbar ist, lehnen alle Stellen eine Unterstützung ab.

●Vereinbarung mündlich:
Ich zahle monatlich einen Betrag auf ein von Ihm angelegtes NK Konto für Telefon, Strom und Gas.
Ausserdem zahle ich alle Lebensmittel komplett alleine und dafür muss ich ihm keine "Miete" bezahlen.

●Die jährlichen Abrechnungen Müll, Wasser ect. trägt jeder bei Fälligkeit zu 50%.

Dann käme immer nur dein Freund als Zahlungsverantwortlicher in Frage. Denn er ist nicht dein Vermieter, sondern vermutlich dein Partner/Lebensgefährte.

●Richtig mein Lebensgefährte.


-- Editiert von User am 19. September 2022 22:12

-- Editiert von User am 19. September 2022 22:13

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Er unterstützt mich und meine Kinder aber in keinster Weise!

Selbstverständlich tut er das.
Er schenkt euch die Miete.
Er schenkt euch 25% der Nebenkosten.



Zitat (von Lila123123mitglied):
Kein Wohngeld = kein Anspruch auf Sozialhilfe.

Keine Ahnung wo man den Unfug her hat.
Wenn es kein Wohngeld gibt, weil man die Bedingungen nicht erfüllt, dann ist es nicht mehr vorrangig, dann ist die Sozialhilfe an der Reihe.



Zitat (von Lila123123mitglied):
Richtig mein Lebensgefährte.

Dann gibt es also eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft.
Bedeutet, das er mit seinem Einkommen anteilig mit in die Berechnung einfließt.
Wenn dann noch was übrig bleiben sollte, würde das Amt einspringen.
Ob der Lebensgefährte nun seinen Pflichten nachkommen mag oder nicht, ist dabei völlig irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, wenn da statt einer Person vier Personen in dem Haus wohnen, dann entstehen ja auch erhebliche Mehrkosten, nicht nur die Nebenkosten, sondern auch an Strom, Abnutzung u.s.w.

● Jeder trägt die NK zu 50% + Müll, Wasser ect.

Wir haben hier doch zwei Problemkreise. Der eine ist, ob hier ein Anspruch von Lila auf aufstockende Unterstützung durch eine Sozialbehörde besteht, da müsste sauber unter Einbeziehung aller Einnahmen gerechnet werden. Die Zahlen haben wir hier nicht.
● Welche Zahlen brauchst Du genau?

Das zweite Problem ist ein privates, nämlich, wie die Einnahmen verwendet werden. Ich kann den Mann auch irgendwo verstehen, wenn denn 3/4 der Kosten durch Frau und Kinder verursacht werden, dass er die Verursacher an den Mehrkosten auch entsprechend beteiligt.

● Genauso argumentiert er auch...
Deswegen muss ich alle Lebensmittel alleine tragen.

Sorry, aber das Schema "böser Bube, arme Frau," das ist mir zu platt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Keine Ahnung wo man den Unfug her hat.
Wenn es kein Wohngeld gibt, weil man die Bedingungen nicht erfüllt, dann ist es nicht mehr vorrangig, dann ist die Sozialhilfe an der Reihe.


● Diesen Unfug habe ich vom Sozialamt persönlich als ich dort vorgesprochen habe!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann gibt es also eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft.
Bedeutet, das er mit seinem Einkommen anteilig mit in die Berechnung einfließt.
Wenn dann noch was übrig bleiben sollte, würde das Amt einspringen.
Ob der Lebensgefährte nun seinen Pflichten nachkommen mag oder nicht, ist dabei völlig irrelevant.


● Er würde mich aber trotzdem niemals finanziell unterstützen oder entlasten.
Dieses habe ich in Form eines von ihm unterschrieben Textes beim Sozialamt vorlegt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Diesen Unfug habe ich vom Sozialamt persönlich als ich dort vorgesprochen habe!

Hab ich mir schon fast gedacht.



Zitat (von Lila123123mitglied):
Dieses habe ich in Form eines von ihm unterschrieben Textes beim Sozialamt vorlegt.

Das interessiert zu 0,0.
Wenn er Pflichten hat, muss er denn notfalls von Dir auf Leistung der Pflichten verklagt werden.
Der Steuerzahler wird jedenfalls nicht dafür aufkommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er verzichtet auf die Miete, schenkt sie euch quasi und zahlt somit im übertragenen Sinne euren Mietanteil.


● Leider ändert das absolut nichts an der Tatsache, daß ich es ohne Unterstützung vom Amt nicht mehr schaffe.
(Ich muss niemanden erklären was alles teurer geworden ist)
Aktuell lebe ich mit meinen kompletten "Einnahmen" sogar unter denen eines Harz4 oder Sozialhilfeempfängers!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lila123123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hab ich mir schon fast gedacht


● Ich bin nicht sicher, ob ich mich richtig ausgedrückt habe..
Ich habe noch überhaupt keinen Antrag auf Sozialhilfe gestellt!
Ich hatte diesbezüglich einen persönlichen Termin.
Dort wurde mir mitgeteilt, daß Wohngeld vorrangig wäre und wer kein Wohngeld erhält, hätte auch keinerlei Anspruch auf unterstützende Sozialhilfe.
Dennoch habe ich mit allen mit mir zu Verfügung stehenden Unterlagen einen Antrag auf Wohngeld gestellt.
Dieser wurde abgelehnt.
Mir wurde Nahe gelegt, keinen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen da ich ohnehin keine Chancen hätte aus eben genannten Gründen.
Mein Antrag würde abgelehnt werden (...)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Ich habe noch überhaupt keinen Antrag auf Sozialhilfe gestellt!

Das las sich bisher anders.

Also entsprechenden Antrag stellen und dann abwarten wie die reagieren, was die wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Lila123123mitglied):
Dort wurde mir mitgeteilt, daß Wohngeld vorrangig wäre und wer kein Wohngeld erhält, hätte auch keinerlei Anspruch auf unterstützende Sozialhilfe.
Da hast du leider etwas falsch verstanden.
1. Wohngeld kannst du nicht erhalten, weil du gar keinen Mietvertrag hast und auch nicht Eigentümer der Wohnung bist. Wohngeld scheidet für dich also sowieso aus.
2. Ob dein LG (als Eigentümer) Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuss für alle 4 im Haus hätte, hängt vom gemeinsamen Einkommen ab.
3. Aber Sozialhilfe hat trotzdem Nachrang. Und es gäbe NICHT Wohngeld für den LG + Sozialhilfe für dich+die Kinder.

Unterstützung von anderen (hier dein LG) als auch von anderen Behörden (zB Wohngeld, Rente, UHV, KiG usw) sind ---vorrangig vor Sozialhilfe oder ALG2. Sagt das Gesetz.

Wie ihr die Kosten untereinander teilt, ist den Behörden egal. Wenn du deinen Anteil nicht mehr leisten kannst, ist dein LG mit mehr dran. LG/Partner haben sich gegenseitig unterstützen. Sagt das Gesetz.

Nur, wenn der LG das nicht kann, könnte das Sozialamt bzw das JC mit Leistungen ergänzen. Dazu müsste der LG aber offenlegen, welches Einkommen/Vermögen er hat.

Wenn man also zu viert mit dem gemeinsamen Einkommen den *Bedarf für 4* nicht decken kann, würde das Sozialamt/JC ergänzend leisten.

Ein grober Überblick: Der Bedarf für 4 wäre ab 2023 (falls das *Bürgergeldgesetz* so wie geplant kommt):

du und dein Partner je 451,- --->902,-
beide Kinder (6-13) je 348,---->696,-
Wohnkosten gesamt ---> x€
Bedarf gesamt 1.598,- + x€

Einkommen: 1.020,- + X des LG.

Bedarf minus Einkommen---> evtl. ergänzende Sozialleistung

Du kannst zunächst grob überschlagen, ob ihr zu viert Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe hättet. Ob die Antragstellung Sinn macht. Ob dein LG damit einverstanden wäre.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da hast du leider etwas falsch verstanden.

Nö, das die Ämter reihenweise Unfug erzählen ist ja wahrlich nichts neues ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
das die Ämter reihenweise Unfug erzählen ist ja wahrlich nichts neues ...
Was haben sie denn hier speziell erzählt? Warst du dabei? Ist ein Missverständnis hier nicht möglich? Hast du mal #22 gelesen?

Fakt ist:
1. Wohngeld ist vorrangig vor Sozialhilfe.
2. Wer Wohngeld erhält, kann keine Sozialhilfe erhalten.
3. Wer kein Wohngeld erhält, kann aber Sozialhilfe/Alg2 erhalten, wenn der Anspruch besteht.

Das Missverständnis dürfte hier bei der TE gelegen haben. Sie hat trotzdem Wohngeld beantragt und zu Recht die Ablehnung erhalten.

Zitat (von Harry van Sell):
man wohnt nicht zur Miete und zahlt auch keine Miete, insofern gibt es da auch keine Unterstützung.
Das ist so pauschal falsch. Es gäbe für die TE+Kinder kein Wohngeld und vom Sozialamt keine KDU.
Da aber die Voraussetzungen in beiden Fällen/bei beiden Ämtern für die TE nicht gegeben sind, gibt es nichts.
Also möglichst #22 nachlesen, statt Unfug zu verbreiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was haben sie denn hier speziell erzählt?

Das kann man oben nachlesen.



Zitat (von Anami):
Sie hat trotzdem Wohngeld beantragt

Trotzdem? Was meinst Du mit "trotzdem"?



Zitat (von Anami):
Es gäbe für die TE+Kinder kein Wohngeld und vom Sozialamt keine KDU.

Nichts anders steht dort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nichts anders steht dort.
So ist es aber nicht unbedingt. Deshalb ist es so pauschal falsch gewesen.

Für den LG als Eigentümer des Hauses und 4köpfige Familie gäbe es uU Wohngeld/hier Lastenzuschuss. Den Antrag müsste der LG stellen.
Oder: Für alle 4 gäbe es uU ergänzende Sozialleistungen vom Sozialamt bzw. JC. Das müsste für alle 4 beantragt werden.

Ich gehe davon aus, dass das Sozialamt der TE das mit dem--- SH-Antrag kannst du dir sparen--- gesagt hat, nachdem sie die Situation geschildert hat...denn die Fakten sind:
2 Jahre mit Kindern und Partner im gemeinsamen Haushalt, eigenes TE-Einkommen und bisherige Zahlung lt. KBV genüge bald nicht mehr.

Obwohl das Sozialamt ihr in der persönlichen Vorsprache erklärt hat, ...wie das ist... hat sie trotzdem (weil falsch verstanden) den WoG-Antrag gestellt.
Obwohl die TE in allen verfügbaren Unterlagen keinen Mietvertrag vorweisen konnte, hat sie trotzdem den Wohngeldantrag gestellt. Der abgelehnt werden musste.

Sie kann nun trotz der Aussagen des Sozialamtes einen Antrag für sich+Kinder auf Sozialhilfe stellen (nach deinem Vorschlag)... dieser wird auch abgelehnt werden.
Wegen des Nachrangs der Sozialhilfe. Vorrangig ist ihr Partner zu Unterhalt verpflichtet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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