Rente wegen voller Erwerbsminderung

27. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
josef88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich recheriere Stellver. für meinen Vater.
Es geht um folgendes, mein Vater hat heute seine jährliche Renteninformation bekommen, bei seiner Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Rente zurzeit 1020€.
Frage: Mein Vater ist 58 Jahre alt, wenn er demnächst die volle Erwerbsminderungsrente beantragen würde bzw. erhalten würde, müsste er mit Abschläge rechnen?
Wenn ja, sind diese Abschläge schon auf der Renteninformation abgezogen oder werden die noch abgezogen?

Ich freue mich über jede Antwort.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da er erst 58 ist, muss er mit Abzügen rechnen. Ob diese bereits in die Auskunft einbezogen sind, das ergibt sich aus dem "Vorspann" zum Bescheid. Meinen eigenen Bescheid verstehe ich so, dass es noch zu Abzügen kommt, sofern die EM Rente bewilligt wird, ehe jemand 63 Jahre alt ist, und dieser nicht schwerbehindert ist mit mindestens 50 % und 35 Rentenjahre auf dem Buckel hat.

Wie wärs mit ner Beratung bei der RVA?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
josef88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
Mein Vater ist 70% Schwerbehindert, aus welchen Vorspann?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
josef88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Er hat 42 Rentenjahre

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bei mir ist immer so ein "Einleitungsblatt" bei der jährlichen Auskunft dabei. Außerdem sollte der Betroffene mal zwei Broschüren bei der Rentenversicherung anfordern:

1. "Die richtige Altersrente für Sie"

2. "Erwerbsminderungsrecht: Das Netz für alle Fälle."

Ich sehe gerade, diese Broschüren haben die Nummern 200 und 201.

Am geschicktesten für ihn wäre es natürlich, er könnte die nächsten Jahre (bis zum 63. Geburtstag) anderweitig überbrücken.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 27.08.2011 17:00

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#5
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

josef88

quote]Am geschicktesten für ihn wäre es natürlich, er könnte die nächsten Jahre (bis zum 63. Geburtstag) anderweitig überbrücken.

Das sind allerdings noch fast 5 Jahre, die zu überbrücken wären. Und das bei GdB 70.

Ja, dass ist die einzige Möglichkeit, Abschläge zu vermeiden. Abschläge: pro Monat 0,3%, pro Jahr 3,6%.

Gruß sternchen08

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charly599
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo josef88,

die gleiche Frage habe ich vergangene Woche bei der DRV gestellt. Die nette Dame sagte mir, dass bei dem ausgewiesenen Betragt auf der Renteninformation schon abgezogen sind also bei deinem Vater sind es die 10,8 %.Abgezogen werden müssen jedoch noch die KK-Beiträge und die 1.9% für die Pflegeversicherung.
Wäre dein Vater bei der AOK würden ihm somit insgesamt 921,57 € von den 1020,00 € verbleiben.(Für AOK ist im Moment ein Beitragssatz von 15.5 % aufzuwenden)

Also 15,5 % von 2010 € = 158,10 € geteilt durch 2 (die KK Beiträge werden zur Häfte von der DRV getragen)bleiben für den Vater 79,05 €
dazu die 1.9 % Pflegevrs. = 19,38 € eribt einen Gesamtabzug von 98,43 €.



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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn er auf eine Teil-EM-Rente ginge, dann würde sich der Abschlag auch nur auf diesen Teil beziehen. Volle "Aufstockung" der Rente bekäme er dann mit 63 Jahren für den ergänzenden Teil ohne Abzüge. Noch etwas: die Rentenkasse bewertet teilweise anders als das Versorgungsamt. Eine Behinderung von 70 % heißt nicht, dass er zwingend auch volle Erwerbsminderungsrente bekommt.

Arbeitet der Vater denn noch? Ich zeige mal so einen typischen Weg auf: Teil-EM-Rente plus Teilzeitarbeit. Evtl. anschliessend zwei Jahre Arbeitslosigkeit (auch in dieser Zeit wird für ihn eingezahlt, er erhöht seinen REntenanspruch also noch. Und dann mit 63 in die Altersrente für Behinderte ohne Abzüge.

wirdwerden

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#8
 Von 
josef88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
Mein Vater ist seit dem 01.08.10 Arbeitslos,er war vom 06.08.10 bis zum 26.08.11 krankgeschrieben.
Er hatte in dieser Zeit 2 Op.
1. Op Künstliches Knie
2. Op Schulter
Am 27.08.11 hat er sich wieder Arbeitslos gemeldet!
Was wäre für ihn jetzt am sinnvollsten?
Wie ich hier gelesen habe sind die Abschläge für die volle Erwerbsminderungsrente schon auf der Renteninformation abgezogen?

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#9
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@josef 88

Sag mal bitte, welche Leistung Dein Vater von der Agentur für Arbeit bekommt. Bekommt er überhaupt Geld?

Evtl. wird es dazu kommen, dass er Erwerbsminderungsrente beantragen wird. Wurde so etwas angesprochen? Ist er bei der Krankenkasse ausgesteuert worden?

Nachdem, was du hier schreibst, ist es etwas schwierig,Stellung zu nehmen.


Gruß sternchen08

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#10
 Von 
josef88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Mein Vater bekommt momentan Arbeitslosengeld 1.
Die Erwerbsminderungsrente wurde noch nicht angesprochen.
Die Krankenkasse hat Ihn wieder als gesund eingestuft.



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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieder gesund. Bist Du Dir sicher, dass eine volle EM-Rente überhaupt durchgeht?

wirdwerden

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