Hallo
Im Freundeskreis ist folgender Fall aufgetreten. Die Rente wurde zu spät beantragt. Normalerweise muß man die Rente 3 Monate vor dem Rentenbeginn einreichen. Dies Person hat sie aber erst eine Woche vor dem Rentenbeginn eingereicht.
Gehen dadurch drei Monate Rente verloren oder wird diese nachgezahlt?
Rentenantrag zu spät
29. Mai 2020
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Frage vom 29. Mai 2020 | 20:20
Von
Status: Praktikant (922 Beiträge, 224x hilfreich)
Rentenantrag zu spät
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#1
Antwort vom 30. Mai 2020 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Normalerweise muß man die Rente 3 Monate vor dem Rentenbeginn einreichen. Nein, man muss das durchaus nicht. Nur wird der Antrag dann halt möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet.
Gehen dadurch drei Monate Rente verloren Nein.
oder wird diese nachgezahlt? Na sicher doch.
-- Editiert von muemmel am 30.05.2020 13:47
#2
Antwort vom 30. Mai 2020 | 16:25
Von
Status: Praktikant (922 Beiträge, 224x hilfreich)
Jetzt interessiert mich noch Folgendes:
Was wäre, wenn die Rente 1 Woche zu spät beantragt wird.
Also mal angenommen, der Rentenanwärter soll die Rente mit dem 65. Lebensjahr bekommen. Er reicht den Antrag aber erst 5 Woche nach seinem Geburtstag ein. Wie viele Rentenzahlungen gehen ihm verloren?
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#3
Antwort vom 30. Mai 2020 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
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