Rentenberechnung SV-Jahresmeldungen

20. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 10x hilfreich)
Rentenberechnung SV-Jahresmeldungen

NOCH bin Ailtersrentner, bekomme aber schon eine Weile die jährlichen Bescheide der Rentenkasse zur künftigen Rente. Bald ist es so weit ...
Enthalten sind dort ja auch lückenlos die über die Jahre vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge etc.
Mir wurde grad ganz schlecht ...
Wenn die Rentenversicherung bereits diese Einzahlungen/Zeiten gespeichert hat - wie dringend nötig ist dann das "lebenslange Aufheben der SV-Jahresmeldungen" --- ich habe die nämlich irgendwann in 2021 komplett entsorgt. Jetzt erst gelesen "auf keinen Fall wegschmeißen, sonst Fehler in der Rentenberechnung".

Genügen die erhaltenen (vielen Seiten inklusive "wann war mal wieviele Tage krank", "wann hat man Ansprüche wegen Kindererziehung erworben" ...) Tabellen der Rentenkasse doch nicht?
(Auch die Steuerbescheide der Finanzämter habe ich alle lückenlos augehoben.Aber nicht mehr die SV-Meldungen.)
Ansonsten - müsste man vom Arbeitgeber demütig Kopien der alten Bescheide erbitten und hat der die auch?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31896 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
NOCH bin Ailtersrentner,
Darf ich übersetzen? Noch bin ich kein Altersrentner
Zitat (von Brit2):
bekomme aber schon eine Weile die jährlichen Bescheide der Rentenkasse zur künftigen Rente.
Ich vermute, das sind die Renteninformationen. Darin findet sich KEIN einziger jemals vom AG bezahlter Beitrag.
Zitat (von Brit2):
Jetzt erst gelesen "auf keinen Fall wegschmeißen, sonst Fehler in der Rentenberechnung".
Da hast du falsch gelesen. Lies nochmal nach. Dann verfliegt deine Übelkeit.
Zitat (von Brit2):
lebenslange Aufheben der SV-Jahresmeldungen"
Übersetzt du bitte, was damit gemeint ist?

Die *vielen Seiten* zeigen deinen sog. Versicherungsverlauf und daraus geht hervor, welche Rentenansprüche DU in den Jahren erworben hast.
Solche *vielen Seiten* erhält man auf Anforderung oder (ab 55) alle 3 Jahre, dann jeweils aktualisiert.
Zitat (von Brit2):
Ansonsten - müsste man vom Arbeitgeber demütig Kopien der alten Bescheide erbitten und hat der die auch?
Nein. Muss man absolut nicht tun.

Erste Hilfe:
-Man lese nach, was zu den Fehlern steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
wie dringend nötig ist dann das "lebenslange Aufheben der SV-Jahresmeldungen"

Mit etwas Pech fehlen dann halt notwendige Beweise wenn es Übermittlungs- / Meldefehler gab



Zitat (von Brit2):
müsste man vom Arbeitgeber demütig Kopien der alten Bescheide erbitten

Ja, das wäre dann ratsam wenn es Fehler gibt



Zitat (von Brit2):
und hat der die auch?

Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber selbst wenn er sie hätte, müsste er sie nicht aushändigen, er müsste noch nicht einmal danach suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Man ist noch kein Rentner, man bekommt die Versicherungsläufe regelmäßig zugesendet. Nach meiner Erinnerung war da immer der komplette Rentenverlauf drinne. Anders ausgedrückt, der aktuelle nimmt immer den bisherigen Verlauf auf. Davon ausgehend, dass die bisherigen Unterlagen überprüft worden sind, ist es also völlig einerlei, ob man die alle wo auch immer archiviert hat.

Überprüfe den letzten Bescheid, den Du bekommen hast. Da Du Dich sehr unsicher fühlst, vereinbare einen Termin mit der Rentenversicherung. Nach meiner Erfahrung helfen die wirklich sehr gut weiter, erledigen den Papierkram für Dich und beraten Dich gut.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Davon ausgehend, dass die bisherigen Unterlagen überprüft worden sind,

Erfahrungsgemäß machen das 99% der Leute nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Ich kenne es so und hatte erst kürzlich ein Schreiben der Rentenkasse gesehen. Nach ca 25 Jahren erhält man den bisherigen Versicherungsverlauf zugeschickt. Es wird gebeten, die Verläufe zu kontrollieren und falls Zeiten fehlen, gab es einige Formulare, um die Änderungen einzutragen.
Am Ende des Schreiben stand der Satz, sollte die Rentenkasse keine Änderungen erhalten, werden die gen. Zahlen nach 6 Monaten verbindlich übernommen.
Und so etwas könnte kurz vor Renteneintritt nochmals erfolgen.
Wichtige Unterlagen sollte man immer aufheben, dazu gehören auch Hinweise der Rentenkasse, da früher alles händisch eingetragen werden wurde, waren Fehler möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31896 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Bald ist es so weit ...
Doch nicht noch 2 Jahre? Wegen der Pandemie, wo vieles sehr langsam bearbeitet wird, kann man seinen Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn stellen. Einen Fahrplan für Baldrentner gibts hier, den hast du vermutlich schon gelesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor-der-Rente/Wie-beantrage-ich-meine-Rente/wie-beantrage-ich-meine-rente_node.html

Auf Anfrage macht die DRV sogar sog. Probeberechnungen zur Rente. Daraus könnten sich Vorteile gegenüber einer *normalen Altersrente* gibt (zb. Rente für langjährig Versicherte, Altersrente für Frauen, vorgezogene Rente mit/ohne Abschlag).

Sogar, wenn der Rentenbescheid dann endlich da ist und man irgendwas entdeckt, was evtl. falsch sein könnte, kann man bei der RV nachfragen oder auch Widerspruch erheben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ich kenne es so und hatte erst kürzlich ein Schreiben der Rentenkasse gesehen. Nach ca 25 Jahren erhält man den bisherigen Versicherungsverlauf zugeschickt. Es wird gebeten, die Verläufe zu kontrollieren und falls Zeiten fehlen, gab es einige Formulare, um die Änderungen einzutragen.
Am Ende des Schreiben stand der Satz, sollte die Rentenkasse keine Änderungen erhalten, werden die gen. Zahlen nach 6 Monaten verbindlich übernommen.
Und so etwas könnte kurz vor Renteneintritt nochmals erfolgen.
Wichtige Unterlagen sollte man immer aufheben, dazu gehören auch Hinweise der Rentenkasse, da früher alles händisch eingetragen werden wurde, waren Fehler möglich.


So sah ich das auch immer und bin halt JETZT irritiert. Nein, irgendwelche Unstimmigkeiten sind mir nie aufgefallen. Also war ich davon überzeugt "sie haben ja alles da" - und hab die üblichen SV-Jahresmeldungen vom Arbeitgeber entsorgt ... Ich habe nur noch (aus Sentimentalität?) das alte DDR-SV-Buch mit den damals gezalten Beiträgen und Krankmeldungen/Geburten ... und die SV-Jahresmeldungen der letzten 2 Jahre (weil ich nicht wieder zum Scredder kam - Dank Corna) ...
Mich hat halt erschrocken JETZT zu lesen "man muss alles lebenslang aufheben".
Übernächstes Jahr gehe ich in Rente ...

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31896 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
man muss alles lebenslang aufheben"
Das war und ist ganz einfach Quatsch.

Schon längst:
Zitat (von Anami):
Da hast du falsch gelesen. Lies nochmal nach. Dann verfliegt deine Übelkeit.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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