Rentenbescheid Widerspruch fehlende Rentenmonate und Grundrente

29. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
dk4816
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenbescheid Widerspruch fehlende Rentenmonate und Grundrente

Hallo,

ich habe einen Altersrentenantrag gestellt und erhielt vor Kurzem den Rentenbescheid.
Dabei stellte ich fest, dass die Tätigkeit, bei der ich in den 2 Monaten vor Renteneintritt im Rahmen eines Minijobs in einem Haushalt gearbeitet habe nicht im Versicherungsverlauf des Rentenbescheides aufgelistet ist.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber stellte sich heraus, dass dieser etwas spät die Meldung bei der Minijobzentrale gemacht hat für die o.g. 2 Monate und diese deshalb zum Zeitpunkt der Erstellung des Rentenbescheides noch nicht gemeldet waren (er hat die Tätigkeit aber definitiv gemeldet).

Ich möchte nun bezüglich des Rentenbescheides einen Widerspruch im Rahmen der einmonatigen Widerspruchsfrist schreiben und um Korrektur des Rentenbescheides unter Berücksichtigung der oben genannten 2 Arbeitsmonate bitten. Denn genau diese 2 Monate brauche ich als Zeiten, um die Mindestzeit für die neue Grundrente zu erreichen.

Kann ich im Widerspruch Folgendes rechtsgültig fordern und sozusagen eine bedingte Rücknahme meines Rentenantrages wie folgt wünschen?: Ich bitte um Berücksichtigung der 2 geleisteten Arbeitsmonate bei ihrer Rentenberechnung sowie im Rentenverlauf. Sollten diese 2 Arbeitsmonate aus welchem Grund auch immer jedoch dennoch nicht zur Erreichung der benötigten Mindestzeit für den Erhalt der Grundrente führen möchte ich hiermit meinen Rentenantrag zurückziehen, um die 2 fehlenden Grundrentenmonate durch weiteres Arbeiten noch zu erreichen.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung



-- Editiert von User am 29. Februar 2024 22:23

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 46x hilfreich)
Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#2
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 53x hilfreich)

Nur eine Anmerkung: Erfüllung der Grundrentenzeiten bedeutet noch lange nicht, dass man einen Grundrentenzuschlag bekommt.

Ein Widerspruch wegen der fehlenden Monate könnte Sinn machen, im Übrigen kann ich mich der Empfehlung meines Vorredners nur anschließen.

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#3
 Von 
dk4816
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Nur eine Anmerkung: Erfüllung der Grundrentenzeiten bedeutet noch lange nicht, dass man einen Grundrentenzuschlag bekommt.


Hallo und Danke für die Antwort. Ja das war mir bereits bewusst, dass die Erfüllung der Grundrentenzeiten nicht zwangsläufig auch zu einem Grundrentenzuschlag führt. Allerdings führt die Erfüllung der Grundrentenzeit von mindestens 33 Jahren definitiv dazu, dass wenn man zusätzlich zur Rente Grundsicherung erhält, 200 Euro der Rente nicht auf die Grundsicherungsleistung angerechnet werden. Auch dann wenn man keinen Grundrentenzuschlag bekommt. Und darum geht es mir, da ich so oder so zusätzlich zur Rente Grundsicherung bekommen werde (meine Rente beträgt nur ca. 700 Euro). Grundsicherung nach SGB XII bekomme ich schon seit Jahren.
Mir ging es bei meiner Frage vor allem darum, ob man einen "bedingte" Rücknahme des Rentenantrages wie in meinem vorherigen Post geschildert fordern kann im Widerspruch. Also nur dann Rücknahme des Antrages, wenn nach Zuerkennung der 2 nachgemeldeten Monaten wider erwarten trotzdem nicht die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sein sollten. Denn es könnte ja theoretisch (obwohl ich das nicht annehme) sein, dass die 2 Monate zwar im Rentenverlauf aufgenommen werden, diese jedoch dennoch nicht als Grundrentenmonate zählen.

-- Editiert von User am 1. März 2024 13:56

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#4
 Von 
dk4816
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Ein Widerspruch wegen der fehlenden Monate könnte Sinn machen, im Übrigen kann ich mich der Empfehlung meines Vorredners nur anschließen.


Mal eine recht allgemeine Frage, kann es irgendwelche rechtlichen Nachteile haben, wenn ich aus Sicherheitsgründen 3 identische Exemplare des Widerspruches als 3 eigene Einschreiben an die Rentenversicherung zeitgleich schicke? Ich möchte nämlich nicht dass der Widerspruch an einem auf dem eventuell auf dem Postweg verlorenen Brief scheitert. Persönlich abgeben geht leider nicht, da ich in Düsseldorf wohne und es die Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
kann es irgendwelche rechtlichen Nachteile haben,
Nö, du kannst sicher sein, dass deine 3 Schreiben beim Adressaten ankommen. Ob die in der Poststelle der DRV mit dem Kopf schütteln und milde lächeln, ist für dich kein rechtlicher Nachteil.

Zitat (von dk4816):
Ich möchte nun bezüglich des Rentenbescheides einen Widerspruch im Rahmen der einmonatigen Widerspruchsfrist schreiben und um Korrektur des Rentenbescheides unter Berücksichtigung der oben genannten 2 Arbeitsmonate bitten.
Du musst nicht einmal um Korrektur bitten.
Es genügt, dem Rentenbescheid zu widersprechen, weil 2 Monate offensichtlich nicht berücksichtigt wurden. Dann sieht ein DRV-Mensch, was zu tun ist.
Die DRV kann deinen Rentenantrag nicht zurücknehmen.
Die DRV kann den Rentenbescheid ändern.

Dann kommt im günstigen Fall recht schnell ein Widerspruchsbescheid und ein geänderter Rentenbescheid.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
dk4816
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du musst nicht einmal um Korrektur bitten.
Es genügt, dem Rentenbescheid zu widersprechen, weil 2 Monate offensichtlich nicht berücksichtigt wurden. Dann sieht ein DRV-Mensch, was zu tun ist.
Die DRV kann deinen Rentenantrag nicht zurücknehmen.
Die DRV kann den Rentenbescheid ändern.


Danke für die Antwort. Ich wollte es aber so gestalten, dass im Widerspruch steht, dass falls nach Anerkennung der 2 fehlenden Arbeitsmonate aus welchen Gründen auch immer trotzdem nicht die 33 Jahre erreicht sind an Grundrentenzeiten (denn es könnte ja theoretisch sein, dass die Arbeitsmonate zwar im Rentenverlauf aufgenommen werden aber dennoch nicht als Grundrentenmonate zählen), ich meinen Rentenantrag hiermit zurückziehe, um fehlende Monate noch durch Arbeit nachzuholen und erst dann in Rente zu gehen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
Ich wollte es aber so gestalten,
Ja, dann gestalte deinen Widerspruch so, wie du es magst. :smile:
Die DRV hat zu prüfen, ob dein Widerspruch zulässig und begründet ist und hat dann zu bescheiden.

Zitat (von dk4816):
ich meinen Rentenantrag hiermit zurückziehe,
Ich meine, auch das geht nicht. Dein Antrag ist gestellt, ist geprüft, die Rente ist per Bescheid bewilligt.

Aber die DRV kann und wird nach Vorlage deines Widerspruchs prüfen, ob die *zu spät eingegangenen Nachweise* noch zu berücksichtigen sind.
Wenn ja, wird die DRV das tun und entspr. bescheiden, d.h. dem Widerspruch abhelfen.
Wenn nicht, wird sie das im ablehnenden W-Bescheid begründen. Dann steht dir der Klageweg frei.

p.s. ICH würde kurze, klare Sätze in den Widerspruch schreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
dk4816
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, auch das geht nicht. Dein Antrag ist gestellt, ist geprüft, die Rente ist per Bescheid bewilligt.

Auf der Internetseite der DRV steht jedoch, dass ein Rentenantrag per Widerspruch auch wieder zurückgenommen werden kann. Es darf halt nur noch nicht die Widerspruchsfrist für den Rentenbescheid abgelaufen sein.
Siehe hierzu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0101.pdf?__blob=publicationFile&v=14

-- Editiert von User am 4. März 2024 13:48

-- Editiert von User am 4. März 2024 13:50

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Oh, sorry, das war mir neu.
Aber wenn du das alles weißt, warum fragst du noch hier? Du kannst also deinen Widerspruch so gestalten, wie dir das sinnvoll erscheint.
zB. dass du deinen Antrag vom xx Datum zurücknimmst...weil dir 2 Monate Einkommensnachweis zum Grundrentenanspruch wegen *Verspätung* fehlen.

Also alles rein, was irgendeinen Bezug zu Altersrente und unberücksichtigtem Einkommen hat.
Man darf auch mehrere Seiten Erklärung dazu schreiben.

Stimmt, dein Rentenbescheid ist noch nicht bindend (das wird er erst nach der Monatsfrist)

Viel Glück!


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
dk4816
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oh, sorry, das war mir neu.
Aber wenn du das alles weißt, warum fragst du noch hier? Du kannst also deinen Widerspruch so gestalten, wie dir das sinnvoll erscheint.
zB. dass du deinen Antrag vom xx Datum zurücknimmst...weil dir 2 Monate Einkommensnachweis zum Grundrentenanspruch wegen *Verspätung* fehlen.

Also alles rein, was irgendeinen Bezug zu Altersrente und unberücksichtigtem Einkommen hat.
Man darf auch mehrere Seiten Erklärung dazu schreiben.

Stimmt, dein Rentenbescheid ist noch nicht bindend (das wird er erst nach der Monatsfrist)

Viel Glück!

Danke für die Antwort.
Ich möchte halt nichts falsch machen, ich denke schon, dass ich viel weiß und mich durch viel gelesen habe. Einmal hab ich einen Rechtsanwalt mit dem Wissen übertrumpft bei einer bestimmten Frage zum Them Rente. Das Ding ist, dass ich in dem Widerspruch geschrieben hab, dass nur falls die 2 Monate aus irgendeinem Grund nicht in meinen Rentenverlauf aufgenommen werden können oder falls nach Aufnahme in den Rentenverlauf die 2 Monate dennoch nicht zu Grundrentenzeiten zählen ich hiermit meinen Rentenantrag zurückziehen möchte. Also nur unter bestimmten Bedingungen soll mein Rentenantrag zurückgezogen werden und ich weiß halt nicht ob solche Konstrukte in denen Bedingungen aufgeführt werden unter denen erst die Rücknahme gelten soll gültig sind. (Wobei man natürlich nicht erst durch einen Rentenantrag einen Anspruch auf Aufnahme von geleisteten Arbeitsmonaten in den Rentenverlauf hat, sondern sein ganzes Leben lang sowieso.). Ich hab den Widerspruch jedenfalls mit Nennung dieser Bedingungen verfasst und auch schon abgeschickt, denn ich muss auf die Frist achten.

-- Editiert von User am 5. März 2024 17:00

-- Editiert von User am 5. März 2024 17:08

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
Ich hab den Widerspruch jedenfalls mit Nennung dieser Bedingungen verfasst und auch schon abgeschickt, denn ich muss auf die Frist achten.
Ach so, schon alles auf dem Weg?

Dann bleibt dir---> abwarten, was der W-Bescheid enthält. Der müsste nun innerhalb 3 Monaten zu dir kommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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