Rentenbescheid

10. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.12.2021 07:29:46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenbescheid

Ich gehe zum 1.3.22 in Rente und habe den Rentenantrag am 14.9.21 per Post gestellt. So früh deshalb, weil ich weder einen Auflösungsvertrag beim Arbeitgeber unterschreiben darf, noch die Zusatzrente beantragen kann, solange ich keinen Rentenbescheid vorweisen kann. Ist es üblich, dass auch in solchen Fällen die Bearbeitung so lange dauert? Ich möchte nicht nerven, aber wissen wäre schon ganz schön.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34050 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von risch):
Ist es üblich, dass auch in solchen Fällen die Bearbeitung so lange dauert?
In welchen Fällen ? Du bist bis zum 28.2.22 ein AN. Der Rentenbescheid kommt auf jeden Fall zum Renteneintritt.
Zitat (von risch):
weil ich weder einen Auflösungsvertrag beim Arbeitgeber unterschreiben darf
Warum würdest du das denn wollen? Vermutlich ist ein Aufhebungsvertrag gemeint? Dein Beschäftigungsverhältnis endet vermutlich mit deinem Eintritt ins Rentenalter ---automatisch---. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag.

Die Zusatzrente kannst du erst nach Erhalt des Rentenbescheides beantragen. Diese wird dann ab 1.3. gezahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124137 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von risch):
weil ich weder einen Auflösungsvertrag beim Arbeitgeber unterschreiben darf,

Den darf man jederzeit unterschreiben, wo sollte da ein Verbot herkommen?



Zitat (von risch):
st es üblich, dass auch in solchen Fällen die Bearbeitung so lange dauert

Ja.
Da kommt keine Gute Fee und und zaubert mehr Mitarbeiter wenn solche Anträge reinkommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Es funktioniert doch anders. Die Rente kann erst berechnet werden, wenn absehbar ist, wie viele Beiträge zum Zeitpunkt der Verrentung eingezahlt sind. Das geht dann, wenn keine ungeklärten Zeiten da sind, auch relativ schnell. Nach meiner Erinnerung etwa einen Monat vorher auf Antrag ist das möglich. Dann kommt der Bescheid auch zügig. Aber jetzt kann doch noch keine abschließende Berechnung erfolgen.

Es gibt natürlich Aussteigerprogramme, bei denen die Zahlung der Abfindung eben von dem Rentenbescheid abhängig ist. Dann muss man den Vertrag später abschließen. Auch die Zusatzrente kann dann erst später beantragt werden. Ich sehe eigentlich da überhaupt kein Problem. Denn man verliert ja dadurch keine Ansprüche.

wirdwerden

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