Hallo,
ich habe mir vor ca. 6 Jahren einen Gewerbeschein machen lassen, als wir umzogen in eine andere Stadt musste ich mir einen neuen machen lassen. Ich habe von Januar 2003 - Januar 2004 Promotion (Verkostungen) gemacht und zwar weniger als 15 Stunden pro Woche und Gewinn < 350 Euro/Monat. Jetzt hat mich die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben und will prüfen, ob ich pflichtversichert bin. Habe alles anständig ausgefüllt und zurückgeschickt. Jetzt wollen sie noch eine Bescheinigung, dass ich keine selbständige Tätigkeit mehr habe. Aber wie soll ich das Bescheinigen? Ich habe ja keinen AG. Außerdem verlangen sie eine Kopie des Einkommensteuerausgleiches aus den Jahren 2003 und 2004. Bin ich verpflichtet, dies denen mitzuteilen? Ich hatte mir den Gewerbeschein machen lassen, damit ich, falls ich mal Promotion machen möchte, nicht dann das gerenne habe. Aber wie gesagt, ich habe nur im o. g. Jahr mal Promotion gemacht, und auch nicht jeden Monat.Ansonsten bin ich im Erziehungsurlaub, da ich einen festen AG habe, der aber aus einem ganz anderen Bereich kommt. Diese Promotion-Möglichkeit soll eher als Nebenjob laufen.
Grüsse
gaga
Rentenpflichtversicherung bei Selbständigkeit?
18. April 2007
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Frage vom 18. April 2007 | 10:30
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
Rentenpflichtversicherung bei Selbständigkeit?
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