Hallo,
ich bin im Krankengeldbezug und wurde von der Krankenversicherung aufgefordert einen Antrag auf Reha bei meiner Rentenversicherung zu stellen. Die RV hat den Reha Antrag bewilligt und bereits eine Klinik für mich ausgesucht die für mich nicht in Frage kommt. Ich habe daher von meinem Wahlrecht gebrauch gemacht und selbst eine Klinik ausgesucht.
Nun hat mich die RV angeschrieben, dass ich die Erlaubnis der KV benötige, dass der Beginn der Reha ( aufgrund der neuen Klinikwahl) verschoben werden kann. Ist das Rechtens? Im Brief stand keine Rechtsgrundlage.
Ich habe Angst, dass die KV die Verzögerung des Rehabeginns ablehnt und ich in eine Reha Klinik muss in die nicht für mich geeignet ist.
Falls es soweit kommt, dass ich einen Widerspruch einlegen muss, hat dieser dann eine aufschiebende Wirkung, so dass sich die Reha hinauszuzögert?
-- Editiert von go577857-59 am 08.11.2021 16:33
Rentenversicherung lässt Krankenkasse über Klinik Wahlrecht entscheiden
8. November 2021
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Frage vom 8. November 2021 | 16:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenversicherung lässt Krankenkasse über Klinik Wahlrecht entscheiden
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