Rentenversicherung zahlt seit Monaten kein Geld aus und reagiert nicht vor welchem Gericht klagen?

25. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenversicherung zahlt seit Monaten kein Geld aus und reagiert nicht vor welchem Gericht klagen?

Welches Gericht ist zuständig wenn die deutsche Rentenversicherung plötzlich die Zahlungen eingestellt hat?

Kurzer Fall:
vor knapp 2 Wochen hat meine Mutter festgestellt, dass seit mehr mehreren Monaten ihre Rente von der der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr ausgezahlt wird.
Sie ist seit 10/2019 und 2019 und 2020 sind die Zahlungen ganz normal geleistet worden.
Jetzt hat sie vor etwa 2 Wochen gemerkt dass schon mehrere Monate keine Rente mehr gezahlt wurde.

Der Rentenversicherung wurde natürlich ein Schreiben geschickt und die Auszahlung gefordert jeweils per Fax, Brief und per Onlinenachrichtensystem.

Die Frist läuft am Montag ab und bisher gab es keine Reaktion.

Jetzt die Frage vor welchem Gericht muss man nun das Verfahren einleiten und einen einstwilligen Rechtschutz beantragen damit die Rente ausgezahlt wird?

Hinweis: die Adresse und Kontodaten haben sich nicht geändert es gab auch kein Schreiben der DRV.

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Die Rentenversicherung hat an jedem größeren Ort/Stadt eine Filiale welche Auskünfte erteilt.
Dort sollte man sich einen Termin geben lassen und die Sache klären.
Allerdings auch eigenartig wenn der Mutter nicht auffällt, dass ihre Rentenzahlungen nicht erfolgen. Es fehlt offenbar auch 2021?
Durch Covid kann die vorgegebene Zeit evtl. nicht eingehalten werden.

Zitat (von go588687-7):
Jetzt die Frage vor welchem Gericht muss man nun das Verfahren einleiten und einen einstwilligen Rechtschutz beantragen damit die Rente ausgezahlt wird?


Es wird nur ein Rechtsschutz der Mutter in Frage kommen, am ehesten m.M. nach Sozialrecht.
Warum gleich klagen, evtl.. kann ein RA alles klären.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum gleich klagen, evtl.. kann ein RA alles klären.


Weil eine Klage Bewegung rein bringt und dann alles viel schneller geht.


Zitat (von Loni12):
Allerdings auch eigenartig wenn der Mutter nicht auffällt, dass ihre Rentenzahlungen nicht erfolgen. Es fehlt offenbar auch 2021?


Sie hat nicht mehr ins Onlinebanking geschaut und die Rente ist ja nur ein Teil des Einkommens erst jetzt ist eben aufgefallen dass ca. 4000 Euro weniger auf dem Konto sind als sein sollte.

Was denn Termin vor Ort angeht ja Termine gibt es in 4-5 Wochen dazu kommt dass die Stellen hier in der Gegend völlig inkompetent sind das wurde bei allen drei Stellen schon bei der Antragsstellung damals gemerkt, da braucht es jetzt einen offiziellen Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
dass seit mehr mehreren Monaten ihre Rente von der der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr ausgezahlt wird.
Muss die Mutter evtl. jährlich eine sog. Lebensbescheinigung vorlegen?
Seit Oktober 2019 ist sie Rentnerin?
Wie viele Monate fehlen?
Wann wurde die letzte Rente gezahlt?
Was für eine Rente ist es denn? Altersrente, EM-Rente, Witwenrente... oder was?

Zitat (von go588687-7):
da braucht es jetzt einen offiziellen Weg.
Eine Klage wäre vor dem zuständigen Sozialgericht zu führen. Du meinst, das ginge schneller? Auch mit einem Antrag auf ER würde das Gericht nicht einfach die Auszahlung entscheiden.
Zitat (von go588687-7):
Die Frist läuft am Montag ab und bisher gab es keine Reaktion.
Dann könnte man noch das Monatsende März abwarten, ob kommentarlos nachgezahlt wird.
Eine 14tägige Frist für die *Fehlersuche* ist für die DRV vermutlich etwas knapp.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Weil eine Klage Bewegung rein bringt und dann alles viel schneller geht.

Sozialgerichte sind überlastet, da dürfte "schneller" ein Wunsch bleiben.
So viele Monate fiel nicht auf, dass Rente fehlt und nun soll alles innerhalb weniger Wochen erledigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Jetzt die Frage vor welchem Gericht muss man nun das Verfahren einleiten

Vor dem Sozialgeicht.



Zitat (von go588687-7):
und einen einstwilligen Rechtschutz beantragen damit die Rente ausgezahlt wird?

In Ermangelung einer Eilbedürftigkeit, wird es da wohl keinen "einstwilligen Rechtschutz" geben.



Zitat (von go588687-7):
a braucht es jetzt einen offiziellen Weg.

Der sollte dann als erstes zum Rechtsanwalt führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seit Oktober 2019 ist sie Rentnerin?

korrekt
Zitat (von Anami):
Muss die Mutter evtl. jährlich eine sog. Lebensbescheinigung vorlegen?

bisher nicht die DRV hat hat vor etwa einem Jahr das letzte mal Post geschickt, die Bescheinigung für die Steuer.
Übrigens die EK-Erklärung liegt ja schon seit einem Monat beim Finanzamt nach deren eigenen Bescheinigung ist für jeden Monat Rente bezahlt worden.

Zitat (von Anami):
Wie viele Monate fehlen?

Ist im Moment noch nicht ganz klar da die Kontoauszüge noch nicht da sind aber vom fehlenden Betrag her sind es 6/7 Monate.

Zitat (von Anami):
Was für eine Rente ist es denn?

die ganz normale Altersrente

Zitat (von Loni12):
So viele Monate fiel nicht auf, dass Rente fehlt und nun soll alles innerhalb weniger Wochen erledigt werden.

Ja und was macht eine Firma der auffällt dass du ihr Geld schuldest?
ja genau sie schickt eine Mahnung passiert auf die nichts kommt der Mahnbescheid oder Klage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir noch nicht alles wissen. Denn wieso benötigte man ganze drei (!) Beratungsstellen? Eigentlich sind die Mitarbeiter dort doch relativ fit. Nur, das alles ist vor zwei Wochen aufgefallen. Zwei Wochen ist absolut keine Bearbeitungszeit, in der man in einem Großunternehmen (sei es nun öffentlich-rechtlich oder privat) eine Antwort erwarten kann. Allein vom Posteingang bis zum Eingang beim Sachbearbeiter dauert es in der Regel doch etliche Tage. Und dann hat der SB doch nicht nur einen Fall auf dem Tisch. Jedenfalls sind die Fristen, die die Gerichte in so Fällen einräumen deutlich länger.

Wenn die Rentenversicherung aber die Bescheinigung fürs Finanzamt ausgestellt hat, dann ist Geld auch irgendwohin geflossen. Aber, die Versicherung wird Auskunft erteilen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Ja und was macht eine Firma der auffällt dass du ihr Geld schuldest?
ja genau sie schickt eine Mahnung passiert auf die nichts kommt der Mahnbescheid oder Klage.


Auf die erste Mahnung kommt erst mal die zweite.
Wie ww schrieb benötigt alles seine Zeit. Aufgrund von Corona fehlen außerdem viele Mitarbeiter.

Und das alle Beratungsstellen inkompetent sind, ist wenig glaubwürdig.

Auf dem Rentenausweis steht, welche Auszahlungsstelle für ihre Mutter zuständig ist.





-- Editiert von Loni12 am 26.03.2022 10:40

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von go588687-7):
Ist im Moment noch nicht ganz klar da die Kontoauszüge noch nicht da sind aber vom fehlenden Betrag her sind es 6/7 Monate.

Dann ist die bisherige Mahnung eher sinnlos. Man kann nur mahnen was genau fehlt.
Zitat (von go588687-7):
Sie hat nicht mehr ins Onlinebanking geschaut u

Haben sie darauf keinen Zugriff oder können sie zusammen mit ihrer Mutter das Konto anschauen?
Beim Online Banking gibt es eine Suchfunktion, dann könnte man sofort sehen, welche Rentenzahlungen eingingen. Nachdem alle Renten dem FA gemeldet wurden, wäre auch eine andere Ursache für fehlendes Geld möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Sie hat nicht mehr ins Onlinebanking geschaut
Zitat (von go588687-7):
Ist im Moment noch nicht ganz klar da die Kontoauszüge noch nicht da sind
Wie? Ich kenne zwar nur sehr wenige Online-Banking-Systeme. Im Allgemeinen kann man beim Online-Banking aber selbst alle Kontoauszüge des angefragten Zeitraums öffnen und innerhalb kürzester Zeit feststellen, ob und wann eine Zahlung fehlte. Auf was wartet deine Mutter?
Zitat (von go588687-7):
aber vom fehlenden Betrag her sind es 6/7 Monate.
Auch seltsam. Wenn die normale Altersrente seit 10/2019 gezahlt wird, weiß man doch die Summe. Geringfügige Änderungen in der Summe können sich durch die *Anpassung* zum Juli eines Jahres ergeben. Das kann bei deiner Mutter bisher nur 2x gewesen sein.
Zitat (von go588687-7):
nach deren eigenen Bescheinigung ist für jeden Monat Rente bezahlt worden.
Gut möglich.

Wer noch nicht mal weiß, was genau ihm fehlt und für welchen Zeitraum, wird mit Mahnung, Fristsetzung oder Klage nicht zu schnellem Erfolg kommen.

Ich meine, euer Irrtum wird sich *zu Hause* aufklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was haben wir? Einen Fehlbetrag auf einem Konto, man weiß nicht, wo der herkommt, man vermutet, es ist eine fehlende Rentenzahlung. Ehe man hier irgend jemanden verklagt, sollte man vielleicht mal in die eigenen Unterlagen Ordnung bringen.

Wie sollte denn der Antrag beim Sozialgericht aussehen? Kann doch überhaupt nicht sauber formuliert werden. "Auf dem Konto fehlt Geld und das muss die Rente sein" das langt nun wirklich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auf die erste Mahnung kommt erst mal die zweite.


Falsch.
Wenn bei uns die Mahnfrist am 30.03.2022 24:00 Uhr ausgelaufen ist und am 31.03.2022 ist morgens kein Geld da, dann ist der Mahnbescheid bis 12:00 Uhr am 31.03.2022 beantragt.
Zumindest wenn der Kunde sich sonst nicht meldet, sonst findet man immer eine Lösung klar aber wir wollen das Geld für erbrachte Leistung und fangen keine Brieffreundschaften an.

Genauso ist es mit der DRV es gibt einen rechtskräftigen Bescheid nachdem die den Betrag X zahlen müssen, das machen sie nicht also hat das jetzt dann Konsequenzen.

Zitat (von Anami):
Wie? Ich kenne zwar nur sehr wenige Online-Banking-Systeme. Im Allgemeinen kann man beim Online-Banking aber selbst alle Kontoauszüge des angefragten Zeitraums öffnen und innerhalb kürzester Zeit feststellen, ob und wann eine Zahlung fehlte.


Tja meine Mutter ist so bescheuert ein Konto bei ultra-Schrottbank a.k.a. Postbank zu haben, da siehst du deine Buchungen der letzten 90 Tage und das wars dann.
Also müssen ältere Auszüge angefragt werden, weil per Papier kommen sie nicht und gespeichert sind sie auch nirgendwo, das ist nochmal so ein Ding hat mit der DRV nichts zu tun.

Zitat (von wirdwerden):
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir noch nicht alles wissen. Denn wieso benötigte man ganze drei (!) Beratungsstellen?


Ganz einfach weil keiner der drei Sachbearbeiter irgendeine Ahnung hatte!
Die ursprünglich frage was man noch braucht um bestimmte Beitragszeiten noch anerkennen zu lassen zu können um auf die 540 Monate zu kommen, keiner hatte irgendeine Ahnung die große Kunst war jeweils nochmal die Beitragszeiten aus zu drucken die ja sowieso im Onlineportal einsehbar sind.

Am Ende hatten wir genug und haben dann den Antrag auf Basis der 420 Beitragsmonate gestellt und dann eben einen kleinen Abzug in Kauf genommen, der Antrag wurde dann bearbeitet.
Aber auch da haben sie es nicht geschafft den Antrag rechtzeitig vor Rentenbeginn zu bearbeiten obwohl der Antrag im Frühjahr am ersten Tag an dem die Antragstellung möglich war über deren Onlineportal gestellt wurde.
Totaler Saftladen der Verein.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn die Rentenversicherung aber die Bescheinigung fürs Finanzamt ausgestellt hat, dann ist Geld auch irgendwohin geflossen. Aber, die Versicherung wird Auskunft erteilen.


Aber definitiv aufs Konto meiner Mutter und das Konto wurde nie geändert.

Zitat (von wirdwerden):
Was haben wir? Einen Fehlbetrag auf einem Konto, man weiß nicht, wo der herkommt, man vermutet, es ist eine fehlende Rentenzahlung.


Das ist keine Vermutung sondern Tatsache! Dezember, Januar und Februar sind ja im Onlinebanking einsehbar alle anderen Gelder sind ganz normal überwiesen worden aber die Rente der DRV fehlt.

Zitat (von wirdwerden):
Wie sollte denn der Antrag beim Sozialgericht aussehen?

Na der eine Antrag ist natürlich dass die Rente nächste Woche ausgezahlt wird und der zweite Teil dass der fehlende Rest bezahlt wird.
Logisch oder?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Logisch oder?

Logisch wäre eher, dass man erfolgreiche Anträge stellt bzw. zumindest welche mit relevanten Erfolgsaussichten..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Logisch ist erst einmal, dass man eine genaue Rechnung aufmacht. Logisch ist weiterhin, dass man eine angemessene Frist einräumt. Ich meine, dass sind im Minimum drei Monate. So, und dann sieht man weiter. Und logisch ist außerdem, dass man seinen eigenen Krempel zumindest einmal im Monat überprüft. Und nicht nach xy Monaten ankommt, und der anderen Seite nicht mal eine angemessene Frist zum überprüfen lässt.

Das sieht das Gericht auch so.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Logisch ist erst einmal, dass man eine genaue Rechnung aufmacht. Logisch ist weiterhin, dass man eine angemessene Frist einräumt. Ich meine, dass sind im Minimum drei Monate. So, und dann sieht man weiter.


Du glaubst doch selbst nicht was du schreibst oder?
Sollen Leute drei Monate auf ihre Rente warten müssen obwohl ein bestandskräftiger Bescheid da ist? und was machen die so lange? von Luft und Liebe leben?

Und zwei Wochen sind eine übliche Frist die wird sonst auch nirgendwo beanstandet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
und was machen die so lange?

Wenn man es sich leisten kann: das selbe wie Deine Mutter, nämlich nichts.



Zitat (von go588687-7):
von Luft und Liebe leben?

Bei Deiner Mutter hats gereicht.



Zitat (von go588687-7):
Und zwei Wochen sind eine übliche Frist

Fristen haben unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles angemessen zu sein.
In der Regel sind das 14 Tage, das ist korrekt.
Dummerweise gibt es hier Faktoren, die hier dagegen sprechen, das 14 Tage als angemessen gelten.


Da man allerdings Meinungen die nicht der eigenen Denkrichtung entsprechen abgeneigt zu sein scheint, erspare ich mir hier weitere Ausführungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
dann ist der Mahnbescheid bis 12:00 Uhr am 31.03.2022 beantragt.
Ist möglich/erlaubt/zulässig. Aber sinnlos.
Zitat (von go588687-7):
aber wir wollen das Geld für erbrachte Leistung
LOL.
Zitat (von go588687-7):
das machen sie nicht also hat das jetzt dann Konsequenzen.
Da erzittert die gesamte DRV. Welche Stelle zahlt aus?
Zitat (von go588687-7):
Also müssen ältere Auszüge angefragt werden
Hmm, eigentlich liegen die KA 12 Monate als pdf dort rum. Hat man damals evtl. die sparsamste Variante gewählt?
Egal: Bevor man nicht selbst genau sieht, was wann nicht als Gutschrift aufs Konto kam, sollte man die gewetzten Schwerter im Keller lassen.
Zitat (von go588687-7):
Dezember, Januar und Februar
Das sind die 90Tage=3 Monate--- Da hat man schon mal etwa die Hälfte gefunden. Die anderen Monate wird die Postbank schon finden. Und am 31.3. ist evtl. abends Geld für die erbrachte Märzleistung da.
Zitat (von go588687-7):
Logisch oder?
Nur zu. Man kann sich vor Gericht nicht genug blamieren. Oben hat deine Mutter erst nach Monaten gemerkt, dass Rente fehlt. Also war nix mit hungern. Zukünftig wird sie oder du wohl öfter kontrollieren, ob die Rente da ist.
Man kann Schrottbanken auch wechseln oder den Service aktualisieren.
Geht eigentlich alles ohne solch albernes Gehabe, wie du es hier präsentierst.
Zitat (von go588687-7):
Und zwei Wochen sind eine übliche Frist die wird sonst auch nirgendwo beanstandet.
Unsinn.

Deine Mutter tut mir leid. ****

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Falsch.
Wenn bei uns die Mahnfrist am 30.03.2022 24:00 Uhr ausgelaufen ist und am 31.03.2022 ist morgens kein Geld da, dann ist der Mahnbescheid bis 12:00 Uhr am 31.03.2022 beantragt.

Was bei ihnen ist, muss woanders nicht so sein.
Und die Frist welche sie der DRV setzten war eindeutig zu kurz.
Noch steht gar nicht fest welche Monate insgesamt fehlen.
Erst müssen sie ihre Hausaufgaben machen, dann teilen sie ihre Forderung der Rentenstelle mit, allerdings mit einer angemessenen Frist und nicht nur 14 Tage.
Die Rente fehlt angeblich einige Monate, dass fiel weder ihnen noch ihrer Mutter auf und nun sollen sich andere an ihre kurzen Fristen halten.
In einer Behörde dieser Größenordnung läuft es anders.
Sie vermuten, dass Rentenzahlungen fehlen, wissen tun sie es erst, wenn die Kontoauszüge vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie vermuten, dass Rentenzahlungen fehlen, wissen tun sie es erst, wenn die Kontoauszüge vorliegen.

Es ist ja noch nicht einmal sicher, ob die Versicherung nicht doch ausgezahlt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ich meine, dass sind im Minimum drei Monate.


Drei Monate für die Auszahlung einer längst bewilligten Rente? Never ever. Das muss erheblich schneller gehen.

Zitat:
und was machen die so lange? von Luft und Liebe leben?


Grundsätzlich würde ich eine 14-Tages-Frist durchaus für angemessen und ausreichend halten, wenn es denn so wäre, dass Deine Mutter für Ihren Lebensunterhalt zwingend auf die Rente angewiesen ist. Und das scheint hier ja wohl nicht der Fall zu sein, denn sonst wäre das sehr viel früher aufgefallen.

Mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wird das insoweit aufgrund der fehlenden finanziellen Notlage mit Sicherheit nichts werden, wobei eine "normale" Leistungsklage auch schon ihren Zweck erfüllen dürfte.

Ich würde allerdings definitiv der DRV nochmal einen Nachfrist setzen und für den Fall des erneuten Fristablaufs die Klage ankündigen.

Des Weiteren ist es es für ein gerichtliches Verfahren unbedingt erforderlich, genau beziffern und nachweisen zu können, über welchen Zeitraum die Rente nicht gezahlt worden ist. Wenn Du vor Gericht genauso argumentierst wie hier, wird die Klage mit ziemlicher Sicherheit keinen Erfolg haben.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Axel, ausnahmsweise mal nicht einer Meinung. Hier geht es doch um einen relativ komplizierten Sachverhalt, ganz ohne Not. Wäre ein Notfall da, so würde ich anders schreiben.

Man soll die Unterlagen einreichen, die erforderlich sind, um das zu überprüfen. Das wäre mein Einstieg. Denn, Altersrente wird nicht so einfach mal so eingestellt. Aber, man weiß doch gar nichts, das ist das Problem. Das muss die Rentenkasse rausfinden, klar. Aber das geht ganz gewiss nicht in ein paar Tagen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier geht es doch um einen relativ komplizierten Sachverhalt, ganz ohne Not.


Was soll an dem Sachverhalt kompliziert sein???

Eine bereits bewilligte Rente ist nicht ausbezahlt worden entweder haben die nicht ausbezahlt oder an die falsche Person.
Beides ist deren Problem denn die Kontodaten usw wurden nicht geändert.

Außerdem geht es auch darum dass jetzt dann wieder die Rente bezahlt wird und das geht garantiert per einstwilligen Rechtsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Eine bereits bewilligte Rente ist nicht ausbezahlt worden

Bereits das steht ja noch nicht einmal fest.



Zitat (von go588687-7):
Außerdem geht es auch darum dass jetzt dann wieder die Rente bezahlt wird und das geht garantiert per einstwilligen Rechtsschutz.

Viel Glück ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Sie hat nicht mehr ins Onlinebanking geschaut und die Rente ist ja nur ein Teil des Einkommens erst jetzt ist eben aufgefallen dass ca. 4000 Euro weniger auf dem Konto sind als sein sollte.


Vielleicht liegt ja hier der Hund begraben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Außerdem geht es auch darum dass jetzt dann wieder die Rente bezahlt wird und das geht garantiert per einstwilligen Rechtsschutz.


Wenn Du Dich da mal nicht täuschst. Ein erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt neben dem Anspruch an sich auch eine besondere Eilbedürftikeit voraus. Und da bin ich sehr gespannt, wie Du die begründen willst, nachdem zuvor monatelang nicht aufgefallen ist, dass die Rente nicht ausgezahlt wurde.

Zitat:
Hier geht es doch um einen relativ komplizierten Sachverhalt


Ich sehe nicht, was an dem Sachverhalt kompliziert sein soll. Das der TE, oder besser, seine Mutter, erstmal anhand eigener Unterlagen feststellen und dann auch nachweisen muss, dass und seit wann die Rente nicht auf dem Konto eingegangen ist, versteht sich von selbst. Wenn das aber anhand eigener Kontoauszüge nachvollzogen worden ist, gibt es hier keinen komplizierten Sachverhalt mehr. Eine Rente wurde bewilligt, nicht aufgehoben, rund zweieinhalb Jahre lang regelmäßig gezahlt und dann plötzlich nicht mehr. Wie es zu der Zahlungsunterbrechung gekommen ist, muss die Rentnerin überhaupt nicht interessieren. Sie hat Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Rente. Daran ist überhaupt nichts kompliziertes. Und es bedarf sicher auch keiner drei Monate festzustellen, ob die Rente ausgezahlt worden ist und wenn ja, auf welches Konto.

Das der TE ein etwas verzerrtes Bild von der Arbeitsweise der Sozialgerichte und dem richtigen prozessualen Vorgehen zu haben scheint und auch nicht wirklich die unterschiedlichen Rechtsschutzmöglichekiten auseinanderhalten kann, da sind wir uns wieder einig.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Sie hat Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Rente.

Eventuell ... oder auch nicht.
Auch ein Punkt der zu prüfen wäre - aber da würde dann unter Umstanden die Versicherung Auskunft zu erteilen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Harry, zur Versicherung will man ja nicht gehen für eine Auskunft. Denn dort könnte durch eine einfache Abklärung zumindest die Ursache gefunden werden. Außerdem, es sind noch nicht mal zwei Wochen vergangen, seit man das Fehlen des Geldes festgestellt hat.

Raum für Empörung und Verurteilung wegen Unfähigkeit sehe ich hier (noch) nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Harry, zur Versicherung will man ja nicht gehen für eine Auskunft.

Ja, dann muss man halt mit den sich eventuell daraus ergebenden negativen Konsequenzen leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go588687-7
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Ein erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt neben dem Anspruch an sich auch eine besondere Eilbedürftikeit voraus. Und da bin ich sehr gespannt, wie Du die begründen willst, nachdem zuvor monatelang nicht aufgefallen ist, dass die Rente nicht ausgezahlt wurde.


Ja und jetzt es ist aufgefallen und es ist nötig dass die Rente wieder gezahlt wird ganz einfach.
Du kannst mir nicht erzählen dass man mit einem bestandskräftigen Rentenbescheid wenn die DRV Mist baut ewig lange warten müssen sollte um wieder an neues Geld zu kommen.

Dass die bisherigen Monate vielleicht nicht im einstweiligen Verfahren gehen kann gut sein ist auch nicht so wichtig aber wichtig ist das jetzt zum Monatsende wieder Geld kommt.

Muss die Rente eigentlich verzinst werden wenn die wegen ihrem Fehler nicht gezahlt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go588687-7):
Du kannst mir nicht erzählen dass man mit einem bestandskräftigen Rentenbescheid wenn die DRV Mist baut ewig lange warten müssen sollte

Nö.
Aber zum Glück hat er das ja auch nicht.



Zitat (von go588687-7):
aber wichtig ist das jetzt zum Monatsende wieder Geld kommt.

Das wird wohl nicht klappen ...



Zitat (von go588687-7):
Muss die Rente eigentlich verzinst werden wenn die wegen ihrem Fehler nicht gezahlt haben?

Klar.


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