Rentner wandert aus (außerhalb EU)

30. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Rentner wandert aus (außerhalb EU)

Ein Rentner wandert nach Asien aus, meldet sich in Deutschland ab.

Damit ist er nicht mehr krankenversichert, etc, muss aber auch keine Sozialbeiträge, Steuern etc. mehr zahlen!?

Stimmt das so?

Was ist wenn er Jahre später wieder nach Deutschland zurück kehrt, ist er dann wieder krankenversichert?

Das müsste doch vergleichbar sein wie in TV Serien zu sehende Auswanderer, oftmals HARTZ IVer, die oft gescheitert wieder nach D zurück kehren und in den alten Versorgungsstatus zurückfallen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Stimmt das so?
Ja.
Zitat (von alewie):
ist er dann wieder krankenversichert?
Nicht unbedingt. Er muss sich evtl. selbst krankenversichern. Es kommt auf seinen Status an.

TV-Serien sind selten mit dem wahren Leben vergleichbar.
Welchen Versorgungsstatus meinst du?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn er sich als Rentner, und Deutscher, wieder in Deutschland niederlässt, anmeldet. Dann wird doch seine Rente wieder wie vor der Auswanderung behandelt (Rente, abzügl. KV, PV, Steuer)?

Demnach kann es sich ja für den Renter lohnen abzunmelden, wenn er z.B. für ein Jahr auswandert. Er zahlt keine Soz. Beiträge und keine Steuer, muss nur sehen wie er sich vor Ort versichert.

TV Serien (GoodBy Deutschland) - HARTZ IVer wandert nach Südamerika aus (mit 500 Euro, war vorher noch nie da, spricht auch keine Fremdsprache). Scheitert. Kommt zurück nach D. Und bekommt wieder HARZT IV, incl. KV, etc.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Demnach kann es sich ja für den Renter lohnen abzunmelden, wenn er z.B. für ein Jahr auswandert. Er zahlt keine Soz. Beiträge und keine Steuer, muss nur sehen wie er sich vor Ort versichert.
"nur"

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Auswandern---- ich dachte, das macht man für länger.
Wer sich als Rentner für 1 Jahr oder so aus Deutschland abmeldet, wandert doch nicht aus.
Wenn es dem Rentner dort doch nicht passt oder die Gesundheitsversorgung doch nicht so ist wie versprochen oder die ständige Hitze doch nicht das gelbe vons Ei ist...kann er zurückkommen, und erhält hier wieder seine Rente mit den üblichen Abzügen auf sein inländisches Konto. Muss evtl. erst wieder ne Wohnung suchen usw.
Hartz 4- gibts natürlich nicht ins Ausland überwiesen. Altersrente schon. Sie muss dort aber ausreichen. Dort gibts keine Altersgrusi....

Beispiel Thailand.
http://www.leben-in-thailand.de/rentner-in-thailand.shtml
Beispiel Indien:
http//www.focus.de/finanzen/wenn-traeume-wahr-werden/rente-im-ausland-ein-verregneter-deutscher-winter-nein-danke-da-bin-ich-froh-dass-ich-weg-bin_id_8264007.html

Ob er hier überhaupt Steuern zahlt, weiß nur er.
Dort muss er wohnen, leben, sich versichern, mindestens das.
Er muss hinfliegen und zurückfliegen. Er muss dort Aufenthaltspapiere kaufen.
Ob er sparen kann, ist reine Mathematik.

Warum googelst du das nicht selber? ;)
Und was hat das mit hier und dort gescheiterten Hartz-4-Auswanderern zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was hat das mit hier und dort gescheiterten Hartz-4-Auswanderern zu tun?
Darüber sinniere ich auch noch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Gedanke war folgender:

Der Rentner hat, wenn er z.B. 1500,-- Rente von der DR und 500,-- Betriebsrente hat, ca. 250,-- Abzüge PLUS Steuerabzug. Das könnte netto1600,-- bedeuten.

Damit könnte er in Asien gut leben (machen x-tausende Rentner ja auch). Dort müsste er "nur" KV zahlen, dort gibt es viele gute Modelle. Er könnet grundsätzlich von 2.000 Rente ausgehen (wenn er seine REnte komplett bekommt, ohne irgendwelche Abzüge in D).

Er hat aber wohl, so Eure Infos, die "Sicherheit", jederzeit wieder zurück nach D zu können, um sein altes Leben, mit vielen Abzügen, zu leben.
Demnach muss er sich keine Sorgen machen.

(Editiert - hetzen Sie doch bitte woanders gegen Sozialleistungsempfänger!)

-- Editiert von Moderator am 30.03.2019 20:57

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Die Grundüberlegung war - hat der Rentner Probleme wenn er wieder zurück kehrt?




Viele Auswanderer kehren wegen Problemen zurück - und nicht immer löst die Rückkehr die Probleme ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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