Rentnerin 67 günstige, aber zu große Wohnung - Nebenkostenabrechnung

18. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
JrCash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentnerin 67 günstige, aber zu große Wohnung - Nebenkostenabrechnung

Guten Tag zusammen,

ich hoffe, hier Hilfe zu bekommen, da ich leider nicht mehr weiter weiß.

Ich bin 68 Jahre alt und Rentnerin. Da meine Rente jedoch zu gering ist, erhalte ich vom Sozialamt eine Aufstockung. Ich lebe bereits seit über 26 Jahren in meiner Wohnung, die 80 m² groß ist. Meine Grundmiete beläuft sich auf 470 €. Mit den Nebenkosten komme ich auf knapp 670 €.

Für das Jahr 2023 habe ich eine Nachzahlung in Höhe von 760 € erhalten. Da ich nicht die finanziellen Mittel habe, hatte ich auf staatliche Unterstützung gehofft. Leider wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung, meine Kosten für die Unterkunft seien sozial rechtlich unangemessen hoch und ich wurde aufgefordert, die Kosten zu senken. Man möchte, dass ich einen Untermieter einziehen lasse, mir sprichwörtlich einen Partner suche, oder eine kleinere Wohnung. Ich leide an einer koronaren Herzkrankheit und für mich ist ein Umzug einfach nicht zumutbar. Die Kosten kann ich ebenso nicht tragen. Zudem muss ich sagen, habe ich mich nach Wohnungen umgeschaut und dies sogar nachgewiesen, allerdings sind selbst 50 m² große Wohnungen teurer, als meine jetzige. Ich habe dies schon mehrmals mitgeteilt und man scheint mich einfach nicht verstehen zu wollen. Ich kann sogar nachweisen, dass ich lediglich im Wohnzimmer und im Schlafzimmer die Heizung nutzte und das dritte kleine Zimmer überhaupt nicht heize. Das verrückte ist, das wohl die Umzugskosten und alles weitere getragen werden, was in die tausende geht und auch die kleinere Wohnung wird teurer, als meine jetzige. Das kann alles nicht wahr sein, dass dort nur blind auf die Quadratmeter geschaut wird, ohne die Kosten zu berücksichtigen.

Ich weiß einfach nicht, was ich tun kann, denn die Nebenkosten kann ich nicht tragen und mein Antrag wurde abgelehnt. Kann man mir wirklich zumuten, die Wohnung zu verlassen, nach über 26 Jahren umzuziehen, die Hälfte meiner Möbel zu entsorgen und das in meinem Alter und meinem gesundheitlichen Zustand?

Ich wäre Ihnen ausgesprochen dankbar, wenn Sie mir hier einen Rat geben könnten, da mich diese ganze Situation sehr belastet.

-- Editiert von User am 18. Mai 2024 08:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von JrCash):
und ich wurde aufgefordert, die Kosten zu senken.
Ja, so ist es. Das schreibt das Amt an alle, die so betroffen sind.
Zitat (von JrCash):
Man möchte,
Es MÖCHTE also nicht, dass du das auch unbedingt tust. Das Amt macht dir lediglich Vorschläge und Beispiele, wie Kostensenkung gehen könnte.

--->Irgendwo in dieser Kostensenkungsaufforderung steht auch, was das Sozialamt ab wann tun wird... in Zukunft.---> Dieser Satz ist wichtig für Ratschläge.

Zitat (von JrCash):
Ich habe dies schon mehrmals mitgeteilt und man scheint mich einfach nicht verstehen zu wollen.
Doch, du kannst davon ausgehen, dass man dich versteht. Schon beim 1. Mal hat das Amt das verstanden.

Zitat (von JrCash):
Das kann alles nicht wahr sein,
Es wird nicht nur auf die m² geschaut. Es geht vor allem um die Kosten.

Meine Fragen dazu:
1. WAS steht dort in der Kostensenkungsaufforderung, bis wann deine KDU von 670,- bezahlt werden??
2. WANN genau hast du die Abrechnung 2023 erhalten?
3. WIE setzt sich die 760,- Nachzahlung zusammen?
2. WANN hat der Vermieter dich gemahnt?
3. SEIT WANN suchst du nach anderen Wohnungen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13115 Beiträge, 4456x hilfreich)

Zitat:
Leider wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung, meine Kosten für die Unterkunft seien sozial rechtlich unangemessen hoch


Schriftlich in Form eines Bescheides? Dagegen kann und sollte schriftlich/nachweislich innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch erhoben werden.

Zitat:
ich wurde aufgefordert, die Kosten zu senken.


Wann war diese Kostensenkungsaufforderun? Jetzt, nach Vorlage der Nebenkostenabrechnung? Dann wäre die Nachzahlung auf jeden Fall noch zu übernehmen.

Weitere Fragen (auch ergänzend zu @Anami):

Seit wann erhälst Du ergänzende Grundsicherung?
Wie hoch sind in Deinem Wohnort die maximal angemessenen Unterkunftskosten (Kaltmiete und Nebenkosten) für eine Person? Das sollte in der Kostensenkungsaufforderung stehen.
Wie genau setzen sich die Gesamtkosten von 670 Euro zusammen? Wurde die bisher in voller Höhe übernommen?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JrCash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für eure Bemühungen sowie eure Antworten!

Die Nebenkostenabrechnung habe ich vor etwa anderthalb Monaten erhalten und sofort beim Sozialamt eingereicht. Dieser setzt sich aus den Kosten für Warmwasser, kaltwasser und Stellplatz zusammen. Alles andere, wie beispielsweise mein Stellplatz, Hausmeister Kosten etc. werden in der Abrechnung nicht berücksichtigt, allerdings sind diese in der Warmmiete enthalten. Hier geht es jedoch lediglich um die Kosten für Heizung und Wasser.

Die Grundsicherung erhalte ich seit meinem Renteneintritt, also knapp über zwei Jahre. Im vergangenen Jahr wurden die Nachzahlung der Nebenkosten in vollem Umfang übernommen. Die Forderung zur Senkung der Kosten wird mir von Anfang an schriftlich mitgeteilt. Ich kann leider nicht genau sagen, wie der Mietspiegel in meiner Gegend ist (PLZ 74243), allerdings sollte die Warmmiete bei 480 € liegen, was unrealistisch ist. Selbst kleine Wohnungen mit 50 oder 60 m² kosten zum Teil gleich, oder sogar mehr.

Kann man mir einen Umzug zumuten und würden alle Kosten übernommen werden? Ich habe leider keine Familie, bin alleine und so ein Umzug kostet doch einen Haufen Geld. Die Kaution für die neue Wohnung müsste hinterlegt werden, alte Sachen müssten entsorgt werden. Wenn ihr mir bitte noch die Frage beantworten könntet, wie es bezüglich meiner Krankheit aussieht? Sicher wird das kein Grund sein, die Wohnung behalten zu dürfen, allerdings habe ich hier meine Ärzte, wohne seit über 26 Jahren hier. Das bricht mir das Herz, umziehen zu müssen.

Ich danke euch allen nochmals für eure Bemühungen und freue mich über jede Antwort!

Schöne Pfingsten zusammen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2508 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von JrCash):
Selbst kleine Wohnungen mit 50 oder 60 m²

Kleine Wohnung mit 50 bzw 60 qm? Wie kommst du darauf, dass der Steuerzahler eine so große Wohnung für dich allein finanzieren soll? Es gab Zeiten da haben wir zu dritt in 57 qm gewohnt.

Zitat (von JrCash):
Das bricht mir das Herz, umziehen zu müssen.

Niemand zwingt dich umziehen zu müssen. "Luxus" muss man sich halt leisten können.

Zitat (von JrCash):
Kann man mir einen Umzug zumuten

Natürlich. Und mal ehrlich es haben nicht wenige ein Herzleiden und ziehen trotzdem um um die Lebenshaltungskosten zu reduzieren. Wie manche auf die Idee kommen, dass andere die eigene Wunschvorstellung finanzieren sollen wird mir ein Rätsel bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5340 Beiträge, 656x hilfreich)

Fehlt immer noch die Angabe, inwieweit das Amt sich an den Wohnkosten bisher beteiligt hat und WANN genau die Aufforderung kam, die Kosten zu senken.

Die Frage ist ja ob und inwieweit das Amt die Heizkosten mittragen muss und inwieweit das durch die Bezuschussung schon geschehen ist.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die Energiekosten weltkrisenbedingt erheblich angestiegen sind und (wahrscheinlich) mit den Vorjahreskosten nicht zu vergleichen. Allerdings haben (ich meine mich erinnern zu können) Bezieher von Transferleistungen doch eine Einmalzahlung (Klimabonus?) erhalten, den könnte man doch zur Begleichung nutzen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von JrCash):
Hier geht es jedoch lediglich um die Kosten für Heizung und Wasser.
1.Und diese beiden Posten ergaben 760,- Nachzahlung?
2. Wie hoch ist denn deine monatliche Vorauszahlung für Heizung und Wasser?
3. Wie wird bei dir geheizt?
4. Wie hoch war die NK-Nachzahlung letztes Jahr?
5. Ab wann will das Amt nicht mehr 670,- Warmmiete zahlen?
6. Was meint dein Vermieter dazu, dass noch 760,- Nachzahlung fehlen?

Einfach diese UND die noch offenen Fragen mal der Reihe nach beantworten.
Einfach den Umzug jetzt mal vergessen

Zitat (von JrCash):
Kann man mir einen Umzug zumuten und würden alle Kosten übernommen werden?
Um Umzug, Krankheit usw. und teure Wohnungen geht es noch lange nicht.
Zitat (von JrCash):
Das bricht mir das Herz, umziehen zu müssen.
Das fordert KEINER. Jetzt musst du nicht lamentieren.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wie kommst du darauf, dass der Steuerzahler eine so große Wohnung für dich allein finanzieren soll?
Sorry, das soll das Amt doch nicht. Lass doch den Steuerzahler mal stecken. Der finanziert noch ganz andere Dinge...und noch früherer haben sie zu 10. neben dem Stall gewohnt... :augenroll:
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Natürlich.
Nö. Niemand muss umziehen. Was soll das? Evtl. zahlt das Amt nicht mehr alle KDU...
Und erstmal gehts um die Nachzahlung, wo doch in einigen Räumen gar nicht geheizt wird.
DAS ist vorrangig zu klären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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