Hallo!
Also es geht um den Anspruch auf Lastenzuschuss einer Rentnerin (ca. 905,00 €/Netto), welche ein 2-Familienhaus besitzt und bewohnt. In der einen Haushälfte vermietet die Retnerin an Ihre Tochter 2 Räume zu ca. 400 €. Die Tochter ist im ALG II Bezug.
A) muss die Rentnerin die Tochter mit angeben?
B) Sind nur Kosten ab Antragstellung zuschussfähig oder auch aus dem laufenden Jahr?
C) Ist der Zuschuss nur von den Ausgaben abhängig oder auch von der Fläche?
D) Müssen erst Ausgaben anfallen oder wird auch anhand der Fläche ein Betrag zum z.b. Erhalt des Hauses bezuschusst?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG Joanna89
Rentnerin mit Wohnhaus beantragt Lastenzuschuss - 1 Mieterin ist erw. Kind und im ALG II Bezug
18. Dezember 2019
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Frage vom 18. Dezember 2019 | 15:02
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentnerin mit Wohnhaus beantragt Lastenzuschuss - 1 Mieterin ist erw. Kind und im ALG II Bezug
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2019 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
A) Die Rentnerin beantragt nur für sich. Nur für ihre Wohnung.
B) Ab dem Monat der Antragstellung
C) Der Zuschuss ist vom Einkommen abhängig.
D) Hat ein Wohnungseigentümer zu geringes Einkommen, dann kann er Lastenzuschuss erhalten. Also ist das Einkommen das Kriterium.
Hier wäre das Einkommen die Rente + Miete.
Die Rentnerin muss natürlich auch ihre Ausgaben für ihr Haus/Haushälfte angeben.
https://www.wohngeld.org/service/nordrhein-westfalen/wohngeldantrag_lastenzuschuss.pdf
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