Guten Tag,
Viktor soll einen Gedundheitsfragebogen bei der Agentur für Arbeit abgeben nachdem er seinem Berater mitgeteilt hat, dass er höchstens 5 Stunden Täglich arbeiten kann. Und das auch nur bei nicht anspruchsvoller Arbeit(körperlich).
Nun hat er alles warheitsgemäß ausgefüllt und fragt sich ob die Möglichkeit besteht das der Arzt sagt "Viktor ist arbeitsunfähig und nicht vermittelbar" und folglich kein Geld mehr gezahlt wird.
Viktor ist der festen überzeugung, dass jeder vernünftige Arzt genau dies erkennen wird.
Die 5 Stunden sind seine persönliche einschätzung. Die wahrscheinlichkeit dass er sich bei jedem neuen Job bereits nach wenigen Tagen oder noch am selben Krankmeldet ist nahezu sicher.
Eine Probezeit zu überstehen ist daher nahezu unmöglich.
Schmerztabletten weigert er sich zu nehmen (zuletzt Oxicodon). Dosis muss sehr hoch sein dabei sind die nebenwirkungen unerträglich.
Außerdem hat er keine Lust auf eine Oxicodon abhängigkeit denn wenn er wie der Arzt sagt die Tabletten bei bedarf nimmt wäre das jeden Tag..
Folglich entschied er sich bei starken schmerzen in Zukunft immer seine Gesundheit an erste Stelle zu setzte und sich daher dann immer Krankmelden.
Aktuell bezieht er alg1 mit aufstockung durch alg2.
In wenigen wochen nur alg2 da die Zeit beim Alg1 ausläuft.
Fragebogen geht also jetzt an die Afa dann aber wohl direkt weiter an das Jobbcenter.
-- Editiert von User am 6. Mai 2023 19:31
-- Editiert von User am 6. Mai 2023 19:31
Riskiert man bei Abgabe des Gesundheitsfragebogens/Arbeitsamt ein Leistungsstop?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Ja.
Und das was Viktor schildert klingt auch sehr stark nach arbeitsunfähig.
Zitat. :
Ja.
Und das was Viktor schildert klingt auch sehr stark nach arbeitsunfähig.
Gibt es für solche Fälle andere Leistungen die Viktor dann beantragen kann? Oder ist er folglich obdachlos?!
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ZitatGibt es für solche Fälle andere Leistungen die Viktor dann beantragen kann? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich Victor erschließen, wenn er die entsprechenden, uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, die er so abgeschlossen hat.
ZitatOder ist er folglich obdachlos?! :
Hat Victor noch mehr solche absurden und wirren Theorien auf Lager?
ZitatIn wenigen wochen nur alg2 :
Nö, denn ALG II wurde ja bekanntermaßen abgeschafft
Zitatob die Möglichkeit besteht das der Arzt sagt "Viktor ist arbeitsunfähig und nicht vermittelbar" und folglich kein Geld mehr gezahlt wird. :
Ja, die Möglichkeit besteht immer ...
ZitatDie 5 Stunden sind seine persönliche einschätzung. :
Ist mir ein Rätsel wo er den Optimismus hernimmt, wenn er sich doch andauern krankmeldet?
ZitatGibt es für solche Fälle andere Leistungen die Viktor dann beantragen kann? Oder ist er folglich obdachlos?! :
Wenn Victor in den letzten 5 Jahren für 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet hat, kann er Erwerbsminderungsrente beantragen. Da wird dann sein Restleistungsvermögen durch eine Reha oder Gutachter überprüft, dann bestätigen sich seine 5 Stunden oder auch nicht.
Oxicodon kann evtl.durch andere Medikamente ersetzt werden. War Victor schon mal zur Reha?
Für Erwerbsunfähige gibt es eine Sozialleistung, die "Grundsicherung für Erwerbsunfähige" heißt. Mit 5 h Erwerbsfähigkeit fällt man da allerdings noch nicht rein.
Nein, ganz ohne Geld muss in D eigentlich niemand sein.ZitatNun hat er alles warheitsgemäß ausgefüllt und fragt sich ob die Möglichkeit besteht das der Arzt sagt "Viktor ist arbeitsunfähig und nicht vermittelbar" und folglich kein Geld mehr gezahlt wird. :
Es wird ein vernünftiger Amtsarzt sein, der im Auftrag der Arbeitsagentur gutachterlich tätig wird. Der wird feststellen, wie leistungsfähig V. noch ist. Bis das festgestellt ist, wird V. weiterhin Leistungen erhalten. Und danach auch.
Das Jobcenter wird nach Ende des ALG weiterhin Bürgergeld leisten und das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung abwarten. Das einfachste ohne jede Untersuchung wäre, dass V. sich eine Teilzeitbeschäftigung/Minijob mit passenden Arbeitszeiten sucht. Aber nun ist die Ansage an die Agentur gemacht, nun ist der weitere Ablauf abzuwarten.
Ja. Das JC gehört auch zur Agentur f. Arbeit. Von dort wird V. nun weiterhin betreut.ZitatFragebogen geht also jetzt an die Afa dann aber wohl direkt weiter an das Jobbcenter. :
Wer arbeitsunfähig ist, wird nicht obdachlos. Wie kommt V. denn darauf?ZitatGibt es für solche Fälle andere Leistungen die Viktor dann beantragen kann? Oder ist er folglich obdachlos?! :
Wer arbeitsunfähig ist, ist zunächst *krank* mit ärztlicher Bescheinigung.
Wer eingeschränkt leistungsfähig ist (zB 3-6 Std., nur dit+dat), kann eingeschränkt erwerbstätig/arbeitsfähig sein.
Wer weniger als 3 Std. tgl. leistungsfähig ist, gilt als erwerbsgemindert. Das könnte zeitlich begrenzt werden, zB auf 6 Monate.
Für V. gelten das SGB II oder SGB XII.
Ohne Sozialleistungen würde V. nicht sein, folglich auch nicht ohne Wohnung. Die evtl. zuständig werdenden Behörden würden auch Unterkunftskosten leisten.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung käme für V. wahrscheinlich nicht in Frage, denn gerade eben noch war er VZ-Student im 3. Semester. Wollte wegen Krankheit in TZ-Studium wechseln.
Das gilt, falls V. der TE der beiden vorigen Threads ist.
Danke für die Zahlreichen Antworten.
ZitatEine Rente wegen Erwerbsminderung käme für V. wahrscheinlich nicht in Frage, denn gerade eben noch war er VZ-Student im 3. Semester. Wollte wegen Krankheit in TZ-Studium wechseln. :
Das gilt, falls V. der TE der beiden vorigen Threads ist.
Das verstehe ich nicht so genau... Sagen wir V. wird vom Amtsarzt gesagt er könne vorerst(2Jahre) keine 3 Stunden am Tag arbeiten.
V. hat Anspruch, auf seinem letzten Renten Bescheid stand ein Betrag von ca. 300€ bei Voller Erwerbsminderung.
In diesem Fall kann er auf jeden Fall mit Solzialhilfe aufstocken?
Wenn V. 50% erhällt also vom AArzt wurde Bescheinigt er könne 3-6 stnd. Arbeiten. Wird dann mit Bürgergeld bis zum entsprechenden Regelsatz aufgestockt?
ZitatWer weniger als 3 Std. tgl. leistungsfähig ist, gilt als erwerbsgemindert. Das könnte zeitlich begrenzt werden, zB auf 6 Monate. :
V. hat bisher nichts konkretes dazu gelesen aber immer wieder gehört es wird auf 2 bzw 3 Jahre festgelegt. Können es auch weniger als 6 Monate sein?
ZitatV. hat Anspruch, auf seinem letzten Renten Bescheid stand ein Betrag von ca. 300€ bei Voller Erwerbsminderung. :
Es ist kein Rentenbescheid sondern eine Renteninformation. Die EMR bekäme er, wenn er in den letzten 5 Jahren für 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet hat. Ist das nicht der Fall, gibt es keine.
Das ist alles immer noch nur Fischen im Trüben.
V. sollte den G-Fragebogen abgeben. Ein Leistungsstop ist nicht zu befürchten. Wohnungslosigkeit auch nicht.
Es ergeben sich erst nach dem Untersuchungsergebnis die weiteren Zuständigkeiten.
- Entweder bleibt das JC zuständig (V. ist erwerbsfähig, aber eingeschränkt leistungsfähig)---> Bürgergeld
- Oder das Sozialamt wird zuständig (V. ist nicht erwerbsfähig, erhält volle +dauerhafte EM-Rente).---> Sozialhilfe
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Den 1.Zeitraum legt der Amtsarzt nach der 1.Untersuchung fest.Zitataber immer wieder gehört es wird auf 2 bzw 3 Jahre festgelegt. :
Weniger als 6 Monate? Ja, geht auch, zB. 0
Was genau steht dort und heißt das BESCHEID?ZitatV. hat Anspruch, auf seinem letzten Renten Bescheid stand ein Betrag von ca. 300€ bei Voller Erwerbsminderung. :
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