Hallo zusammen,
meine Eltern sind letztes Jahr nach ca. 23 Jahren aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Nun haben meine Eltern ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, in dem geschrieben steht, dass die Mietkaution, die im Oktober 1999 übernommen wurde, mit der Maßgabe, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution an das Sozialamt zurück zu zahlen ist.
Seit ca. 2006 erhalten meine Eltern keine Sozialleistungen mehr, da beide seit dieser Zeit einer Beschäftigung nachgehen.
Nun stellt sich die Frage, ob das rechtens ist. Verjährt eine Sozialleistung nicht normalerweise nach mehreren Jahren oder kann das Sozialamt das Geld zurückfordern?
Leider kenne ich mich diesbezüglich nicht aus und habe auch im Internet nichts konkretes gefunden. Ich hoffe, dass Ihr mir hier weiterhelfen könnt.
Vielen Dank und liebe Grüße!
-- Editiert von Moderator topic am 24.02.2022 16:29
-- Thema wurde verschoben am 24.02.2022 16:29
Rückerstattung von Sozialleistungen - Mietkaution
22. Februar 2022
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Frage vom 22. Februar 2022 | 09:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung von Sozialleistungen - Mietkaution
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#1
Antwort vom 22. Februar 2022 | 09:48
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Nein. Die Forderung zur Rückzahlung entstand ja erst mit dem Auszug der Eltern letztes Jahr.ZitatVerjährt eine Sozialleistung nicht normalerweise nach mehreren Jahren :
Ja.Zitatkann das Sozialamt das Geld zurückfordern? :
#2
Antwort vom 22. Februar 2022 | 11:34
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Was genau steht dort drin? Bitte den wichtigen Wortlaut.ZitatNun haben meine Eltern ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Februar 2022 | 14:34
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatVerjährt eine Sozialleistung nicht normalerweise nach mehreren Jahren oder kann das Sozialamt das Geld zurückfordern? :
Nein, die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietkaution kann nicht verjähren. Mietkautionen werden vom Sozialamt generell nur als eine Art Kredit ausgegeben und müssen immer zurückgezahlt werden, im
Gegensatz zu den Leistungen, die man zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhält.
#4
Antwort vom 24. Februar 2022 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Hast du dazu bitte eine Rechtsgrundlage?Zitatund müssen immer zurückgezahlt werden, :
Sagen wir doch einfach: Als Darlehen nach soz.-hilferechtlichen Richtlinien.Zitatals eine Art Kredit :
Die Kaution wurde in 1999 gewährt. Da galt das BSHG.
Dass man ab 2006 gar nicht mehr im Leistungsbezug war, hat das Sozialamt seitdem NICHT berücksichtigt?
Dass man in 2021 ausgezogen ist, hat das Sozialamt von wem erfahren?
#5
Antwort vom 24. Februar 2022 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatund müssen immer zurückgezahlt werden :
Das ist schlicht falsch ...
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