Rückerstattung von Sozialleistungen - Mietkaution

22. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
boru1993
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung von Sozialleistungen - Mietkaution

Hallo zusammen,

meine Eltern sind letztes Jahr nach ca. 23 Jahren aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Nun haben meine Eltern ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, in dem geschrieben steht, dass die Mietkaution, die im Oktober 1999 übernommen wurde, mit der Maßgabe, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution an das Sozialamt zurück zu zahlen ist.

Seit ca. 2006 erhalten meine Eltern keine Sozialleistungen mehr, da beide seit dieser Zeit einer Beschäftigung nachgehen.

Nun stellt sich die Frage, ob das rechtens ist. Verjährt eine Sozialleistung nicht normalerweise nach mehreren Jahren oder kann das Sozialamt das Geld zurückfordern?

Leider kenne ich mich diesbezüglich nicht aus und habe auch im Internet nichts konkretes gefunden. Ich hoffe, dass Ihr mir hier weiterhelfen könnt.

Vielen Dank und liebe Grüße!

-- Editiert von Moderator topic am 24.02.2022 16:29

-- Thema wurde verschoben am 24.02.2022 16:29

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von boru1993):
Verjährt eine Sozialleistung nicht normalerweise nach mehreren Jahren
Nein. Die Forderung zur Rückzahlung entstand ja erst mit dem Auszug der Eltern letztes Jahr.

Zitat (von boru1993):
kann das Sozialamt das Geld zurückfordern?
Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von boru1993):
Nun haben meine Eltern ein Schreiben vom Sozialamt erhalten,
Was genau steht dort drin? Bitte den wichtigen Wortlaut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anwalt4you
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von boru1993):
Verjährt eine Sozialleistung nicht normalerweise nach mehreren Jahren oder kann das Sozialamt das Geld zurückfordern?


Nein, die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietkaution kann nicht verjähren. Mietkautionen werden vom Sozialamt generell nur als eine Art Kredit ausgegeben und müssen immer zurückgezahlt werden, im
Gegensatz zu den Leistungen, die man zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Anwalt4you):
und müssen immer zurückgezahlt werden,
Hast du dazu bitte eine Rechtsgrundlage?
Zitat (von Anwalt4you):
als eine Art Kredit
Sagen wir doch einfach: Als Darlehen nach soz.-hilferechtlichen Richtlinien.

Die Kaution wurde in 1999 gewährt. Da galt das BSHG.
Dass man ab 2006 gar nicht mehr im Leistungsbezug war, hat das Sozialamt seitdem NICHT berücksichtigt?
Dass man in 2021 ausgezogen ist, hat das Sozialamt von wem erfahren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anwalt4you):
und müssen immer zurückgezahlt werden

Das ist schlicht falsch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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