Guten Abend,
aufgrund von Liquiditätsengpässen meiner Kapitalgesellschaft (GmbH) konnte ich mir von Januar bis Juli 2018 kein Gehalt auszahlen und war somit auf Sozialleistungen des JCs für Selbstständige angewiesen. Mein Unternehmen generierte weiterhin Umsätze, jedoch entstanden natürlich auch Kosten, die vom JC auch als "notwendige Betriebsausgaben" bewertet wurden. Binnen des Bewilligungszeitraums machte das Unternehmen jedoch aus Sicht des JC's "Gewinn", obwohl dieser Überschuss bilanztechnisch für einen Dienstleister rückgestellt (reserviert) wurde. Diese Betriebsausgabe wurde vom JC jedoch auch als "notwendig" bewertet, jedoch konnte die Zahlung an den Dienstleister erst im Folgemonat nach Eingang der Rechnung getätigt werden. Da der Zeitpunkt außerhalb des Bewilligungszeitraums liegt, wird er vom JC nicht berücksichtigt und somit fordert das JC nun einen Großteil der Sozialleistungen zurück.
Selbst wenn ich mir den "Gewinn" (der ja keiner ist, denn ein Geschäftsjahr beträgt nun mal nicht 6, sondern 12 Monate) hätte auszahlen wollen wäre dies aus sämtlichen Gründen nicht möglich gewesen:
1. Ich hätte damit gegen den Dienstleistervertrag verstoßen und hätte Insolvenz anmelden müssen. Ggf. hätte ich sogar mit einer Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung rechnen müssen.
2. Das Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person. Obwohl ich alleiniger Inhaber bin, gibt es andere Mechanismen in Kapitalgesellschaften, die eine Ausschüttung an Gesellschafter verhindern können (bspw. hat das Unternehmen Verbindlichkeiten!)
3. Selbst wenn 1. und 3. außer acht gelassen werden: Das JC rechnet bei der Kalkulation der Rückerstattung damit, dass ich mir den vollen Betrag auszahle. Selbstverständlich würden Arbeitgeberkosten und Lohnsteuer abgezogen werden, wenn ich mir ein Gehalt zahlen würde. Alternativ Gewinnsteuer, bei Gewinnausschüttung.
Mir ist völlig schleierhaft, wie das JobCenter für Selbstständige so Welt- bzw. Wirtschaftsfremd agieren kann. Auch auf gesellschaftlicher Ebene ist die Forderung nicht nur sinnlos, sondern auch kontraproduktiv: Wenn ich aufgrund der Anforderungen des JCs mein Unternehmen in die Insolvenz zwingen muss, vernichte ich damit ja auch jegliche zukünftige Aussicht auf eine Gehaltszahlung an mich selbst, was letztendlich wiederum dazu führt dass ich zukünftig stärker auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. Von der empfunden Sinnlosigkeit und Ungerechtigkeit abgesehen, wüsste ich nun gerne, welche juristischen Argumentationen mir bei einem Widerspruch helfen würden. Für konstruktive Ratschläge wäre ich aufrichtig dankbar.
Rückerstattung von Sozialleistungen des JobCenters aufgrund von Umsatz aus Kapitalgesellschaft
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Du vermengst hier einiges, welches nichts miteinander zu tun hat.
Die Sozialbehörde ist nicht dazu da, eine Kapitalgesellschaft am Leben zu halten. Sie ist dazu da, Menschen in Not eben das Existenzminimum zu garantieren. Sie ist nicht dazu da, das Überleben einer Kapitalgesellschaft sicher zu stellen. Deshalb gibt es da auch andere Regeln. Eine davon ist das Zuflussprinzip. Wenn also Geld zufließt, dann ist das zunächst für den privaten Lebensunterhalt zu verwenden und nicht zur Firmensanierung.
Daran ändert auch der Hinweis auf Insolvenz oder Strafanzeige gar nichts.
Ein Insovenzfall liegt vor, wenn man entweder zahlungsunfähig ist, oder die Fortbestandsprognose negativ ist, wobei dann eine Überschuldungsbilanz zu erstellen ist.
Wenn eineKapitalgesellschaft nicht einmal die 800 € für einen Geschäftsführer aufbringen kann (das ist der durchschnittliche Schnitt für ALG II Empfänger), dann ist sie im Prinzip zahlungsunfähig. Und dieses Geld dient nicht der Firmensanierung, abgesehen davon, dass so keine Firmensanierung durchgeführt werden kann.
wirdwerden
Mir nicht.ZitatMir ist völlig schleierhaft, wie das JobCenter für Selbstständige so Welt- bzw. Wirtschaftsfremd agieren kann. :
@wirdwerden hats gut erklärt.
Aber Widerspruch mit allen gesellschafts-und wirtschaftspolitischen Aspekten ist nicht verboten.
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