Rückforderung Hartz4 - neue Richterin untätig

6. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2021 20:52:45
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Hartz4 - neue Richterin untätig

Seit Juno 2020 habe ich nichts mehr vom Gericht gehört. 2019 war in der 2. Instanz ein klarer Richter zuständig. Dieser hatte beim Termin beschlossen, dass ich die geforderten Kontoauszüge noch in der Berufung einreichen kann um zu belegen, dass sich mein Kontostand in dem strittigen Zeitraum nicht auffällig erhöht hat wie unterstellt. Dies habe ich mit Fax vom 01.09.2019 getan. Somit war die Sache eigentlich schon da komplett erledigt. Also vor über 1 Jahr !! Dann gabs aber Dez./Jan. einen sinnlosen Richterwechsel und die neue Richterin warf alles über den Haufen was der Richter zuvor verfügt hat und ist untätig. Was kann ich tun? Ich will nicht in die Revision. Ein Befangenheitsantrag hat nicht geholfen, weil die Richter u. A. wohl jahrelang "nachdenken" dürfen. Ich finde einfach keinen guten Anwalt :(

-- Editiert von Sommerabend am 06.11.2020 22:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Sommerabend):
Was kann ich tun?


Auf die Entscheidung warten. Warum drängeln?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sommerabend):
Dies habe ich mit Fax vom 01.09.2019 getan.

Nö.
Gefordert war die Vorlage der Kontoauszüge und nicht unbeglaubigt Kopien ...



Zitat (von Sommerabend):
und die neue Richterin warf alles über den Haufen was der Richter zuvor verfügt hat

Und was genau hat sie da getan?



Zitat (von Sommerabend):
Ich will nicht in die Revision.

Naja, erst mal muss man ja das aktuelle Verfahren zu Ende bekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sommerabend:

Zitat:
Dieser hatte beim Termin beschlossen,


War das ein Erörterungstermin, oder eine mündliche Verhandlung (waren die ehrenamtlichen Richter auch dabei?)? Was heißt "beschlossen"? Gab es tatsächlich einen förmlichen Beschluss, oder hat der Richter einfach nur darauf hingewiesen, dass er der Meinung ist, dass .....?

Zitat:
Dann gabs aber Dez./Jan. einen sinnlosen Richterwechsel und die neue Richterin warf alles über den Haufen was der Richter zuvor verfügt hat und ist untätig.


Zuständigkeitswechsel auch in laufenden Verfahren kommen immer wieder vor. Die erscheinen sicherlich häufig sinnlos und unnötig. Die Gründe dafür liegen zumeist ganz einfach in Veränderungen des Geschäftsverteilungsplanes oder auch mal im Weggang von bisher zuständigen Richtern bzw. der Neueinstellung weiterer Richter, die dann ja auch irgendwelche laufenden Verfahren übernehmen müssen.

In der 2. Instanz, also beim Landessozialgericht, besteht der zuständige Senat darüber hinaus nicht nur aus einem Richter, sondern aus 3 Berufsrichtern + 2 ehrenamtlichen Richtern, die dann irgendwann mehrheitlich entscheiden. Es entscheidet also nicht 1 Richter alleine.

Ich schließe mich aber der Frage von @Harry an: Was hat die Richterin getan, womit sie alles über den Haufen geworfen hat?

Wenn Du der Meinung bist, das Gericht sei untätig und das Verfahren würde unnötig in die Länge gezogen, steht es Dir frei eine Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG in Verb. mit § 202 SGG zu erheben. Die führt durchaus häufiger mal zu dem Ergebnis, dass plötzlich alles recht zügig geht.

Vorliegend scheint es allerdings um eine Rückforderung des Jobcenters zu gehen und dann verstehe ich die Eile nicht so richtig. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, das heißt, derzeit musst Du auf die Rückforderung keine Zahlungen leisten. Mit einem Urteil kann sich das ggf. zu Deinem Nachteil ändern. Von daher hast Du doch eigentlich alle Zeit der Welt.

Zitat:
Ich finde einfach keinen guten Anwalt


Wenn Du ohne Anwalt bereits in der zweiten Instanz gelandet bist und die Sache - nach Deiner Schilderung - eigentlich entscheidungsreif ist, dann stellt sich schon auch die Frage, ob die Einschaltung eines Anwalts zum jetzigen Zeitpunkt noch Sinn macht. Der wird vermutlich auch nicht mehr viel bewegen können, außer die Sache erstmal weiter zu verzögern, weil er sich auch erstmal einarbeiten muss und ggf. plötzlich ganz andere Dinge vorträgt, als bisher vorgetragen wurden. Damit müsste sich dann die Gegenseite und das Gericht auch erst wieder auseinandersetzen.

Einen Anwalt brauchst Du allerdings zwingend, wenn es tatsächlich ins Revisionsverfahren gehen sollte. Aus welcher Ecke Deutschlands kommst Du? Vielleicht kann jemand einen Anwalt empfehlen.

Gruß,

Axel

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