Rückforderung Kinderzuschlag von 2011 verjährt??

13. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Monika_82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Kinderzuschlag von 2011 verjährt??

Hallo zusammen,

ich habe eine Zahlungsaufforderung vom Hauptzollamt bekommen,
nach der ich 2500 Euro Kinderzuschlag von 2011 zurückzahlen muss.
Ist das nicht schon längst verjährt?

Das ganze ist eine längere Geschichte, nur so viel:
Ich bin inzwischen geschieden, mein Exmann hat sich früher um alle Finanzen gekümmert
(ja ich weiss, wie blöd ich damals war, ich habe ihm eben vertraut...)
und auch den Antrag auf Kinderzuschlag ect. gestellt.
Tja, wir waren wohl doch nicht berechtigt und so haben sie das Geld zurückgefordert (bereits Ende 2011).
Und wohl auch immer wieder Mahnungen geschickt.
Die letzte Zahlungserinnerung wohl im März 2018.

Von alledem wusste ich aber bis vor kurzem nichts.
Inzwischen bin ich geschieden, lebe mit den gemeinsamen Kindern alleine
und alles wäre schön, würden nicht ständig irgendwelchen ominösen Rechnungen, Mahnungen usw.
aus den Ehezeiten bei mir ankommen.

Lange Rede kurzer Sinn,
mein Ex hat den Kinderzuschlag damals irgendwie durchgekriegt
und nun soll ICH ihn zurückzahlen. Klar, Ich war auch Kindergeldberechtigt, alles lief über Mein Konto.

Kann ich das ganze wegen Verjährung irgendwie stoppen
oder zumindest die Hälfte an meinen Ex-Mann abtreten??

Vielen vielen Dank schon mal an alle, die diesen Text überhaupt bis zum Ende durchgelesen haben,
bin für jeden Tipp dankbar.

Beste Grüße
Moni

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Monika_82):
und alles wäre schön, würden nicht ständig irgendwelchen ominösen Rechnungen, Mahnungen usw.
aus den Ehezeiten bei mir ankommen

Da müsste man prüfen in wie weit man da überhaupt zur Zahlung verpflichtet wäre. Die Geldeintreiber sind da manchmal etwas zu kreativ.



Zitat (von Monika_82):
so haben sie das Geld zurückgefordert (bereits Ende 2011).

In Form eines Bescheides?



Zitat (von Monika_82):
Ist das nicht schon längst verjährt?

Kommt darauf an, man müsste da wohl mal Akteneinsicht nehmen um das zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monika_82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

kann Ich als Privatperson auch Akteneinsicht beantragen oder kann das nur ein Anwalt machen??

Der UrsprungsBescheid ist vom März 2015
Im Februar 2020 gab es dann die erste Vollstreckungsankündigung, die allerdings coronabedingt ausgesetzt/aufgeschoben wurde.

Ob dazu noch mehr kam, kann ich leider nicht beantworten,
mein Ex-Mann schweigt sich dazu aus....

Allerbeste Grüüüüße


-- Editiert von Monika_82 am 15.03.2021 11:59

0x Hilfreiche Antwort

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