Rückforderung Pflegegeld

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.12.2019 10:22:33
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Pflegegeld

Hallo,

folgender Sachverhalt: mein Vater hat Pflegestufe 2 und erhielt Pflegegeld. Im Juni 2018 war er für vier Wochen in Kurzzeitpflege, ab Juli dann in vollstationärer Dauerpflege. Beides in enger Koordination mit der Krankenkasse. Diese bestätigte mir auch, dass wir alle Daten rechtzeitig korrekt übermittelt haben.

Dennoch hat die Pflegekasse wohl für den Monat Kurzzeitpflege das volle Pflegegeld anstelle von 50% und auch im Juli noch Leistungen erbracht, die nicht berechtigt waren.

Die Bankgeschäfte meines Vaters habe ich erst danach übernommen, ich kann es nicht nachvollziehen.

Nun haben wir eine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten. Ist das rechtens?

Ich kann laut dem Schreiben der Krankenkasse Widerspruch einlegen und möchte nun wissen, ob ich das tun sollte?

Danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von ETW123):

Dennoch hat die Pflegekasse wohl für den Monat Kurzzeitpflege das volle Pflegegeld anstelle von 50% und auch im Juli noch Leistungen erbracht, die nicht berechtigt waren.
...
Ich kann laut dem Schreiben der Krankenkasse Widerspruch einlegen und möchte nun wissen, ob ich das tun sollte?


Keine Aussicht auf Erfolg. Du schreibst selber, ... die nicht berechtigt waren.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von ETW123):

folgender Sachverhalt: mein Vater hat Pflegestufe 2 und erhielt Pflegegeld. Im Juni 2018 war er für vier Wochen in Kurzzeitpflege, ab Juli dann in vollstationärer Dauerpflege. Beides in enger Koordination mit der Krankenkasse. Diese bestätigte mir auch, dass wir alle Daten rechtzeitig korrekt übermittelt haben.


Meinst du "Pflegestufe 2" (nach altem Recht bis 2016) oder "Pflegegrad 2" (Recht ab 2017)? Da liegen nämlich Welten dazwischen. Ich gehe mal davon aus, du meinst Pflegegrad 2. Würde ich aus dem Kontext so interpretieren.

Mal über einen Antrag auif Erhöhung Pflegegrad nachgedacht? Wenn nach wie vor stationäre Dauerpflege notwendig ist, können die Kriterien für die Pflegegrad 4 vorliegen. Da gibt es dann mehr Geld.

-- Editiert von Spejbl am 13.03.2019 16:59

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