Hallo, meine Eltern wollen mir ein Haus mit Wohnungsrecht übertragen. Angenommen, vor Ablauf der 10 Jahre sind diese nun im Pflegeheim auf Unterstützung angewiesen. Wird das Sozialamt das Haus zurück fordern oder die Mehrkosten von mir bis Ablauf der 10 Jahre verlangen, oder unbegrenzt, wenn der Fall vor Ablauf der 10 Jahre eingetreten ist. Macht es dann Sinn, bis Ablauf der 10 Jahre die Eltern direkt zu unterstützen, sodass vor Ablauf der 10 Jahre keine Verarmung eintritt? Ab dem 11. Jahre, wäre bei Verarmung dann keine Rückforderung mehr möglich und die Unterstützung alleinig abhängig von meinem Einkommen, oder? Gruß, Basti
Rückforderung Schenkung Haus
3. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2022 | 14:08
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Schenkung Haus
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Februar 2022 | 19:02
Von
Status: Unbeschreiblich (36520 Beiträge, 6163x hilfreich)
Mal hier was zum Thema:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-schenkungen-durch-das-sozialamt_181019.html
Grundsätzlich macht es Sinn, seine Angehörigen zu unterstützen, wenn sie selbst nicht alles aus eigenem Einkommen/Vermögen leisten können.ZitatMacht es dann Sinn, bis Ablauf der 10 Jahre die Eltern direkt zu unterstützen, :
Durchaus auch länger als 10 Jahre, wenn es nötig ist und man das kann.
War die Überlegung von vorgestern (du willst eine Wohnung für deine Eltern mieten?) doch nicht gut?

https://www.123recht.de/Forum-__f594380.html
#2
Antwort vom 3. Februar 2022 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (128226 Beiträge, 40955x hilfreich)
ZitatWird das Sozialamt das Haus zurück fordern oder die Mehrkosten von mir bis Ablauf der 10 Jahre verlangen, :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatMacht es dann Sinn, bis Ablauf der 10 Jahre die Eltern direkt zu unterstützen, sodass vor Ablauf der 10 Jahre keine Verarmung eintritt? :
Müsste man mal durchrechnen...
ZitatAb dem 11. Jahre, wäre bei Verarmung dann keine Rückforderung mehr möglich und die Unterstützung alleinig abhängig von meinem Einkommen, oder? :
Ja, durchaus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Februar 2022 | 19:21
Von
Status: Richter (8426 Beiträge, 4609x hilfreich)
ZitatHallo, meine Eltern wollen mir ein Haus mit Wohnungsrecht übertragen. Angenommen, vor Ablauf der 10 Jahre sind diese nun im Pflegeheim auf Unterstützung angewiesen. :
Wenn sich die Eltern ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben, fängt ie 10-Jahres-Frist nicht an zu laufen.
Zitat:Wird das Sozialamt das Haus zurück fordern oder die Mehrkosten von mir bis Ablauf der 10 Jahre verlangen, oder unbegrenzt, wenn der Fall vor Ablauf der 10 Jahre eingetreten ist.
Wenn das Sozialamt Forderungen geltend machen kann, können diese unbegrenzt gefordert werden.
#4
Antwort vom 3. Februar 2022 | 21:39
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten.
Ich übernehme das Haus zum Teil geschenkt, zum kleinen Teil gekauft.
Auf das Haus wird ein Wohnungsrecht eingetragen.
ZitatWar die Überlegung von vorgestern (du willst eine Wohnung für deine Eltern mieten?) doch nicht gut? :
Das ist zweite Phase, falls meine Eltern sich verkleinern möchten und weiterhin eine gute Idee.
Die Unterstützung könnte in der dritten Phase notwendig werden, wenn meine Eltern im Pflegeheim leben und ich weiterhin im Haus.
ZitatJa, durchaus. :
ZitatWenn sich die Eltern ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben, fängt ie 10-Jahres-Frist nicht an zu laufen. :
Danke Harry van Sell und cruncc1 - ich lese daraus zwei sich widersprechende Antworten.
Eingeräumt wird ein Wohnungsrecht auf das gesamte Haus.
Heißt das, dem Zugriff auf das Haus als Vermögensgegenstand kann man sich nicht auf dem Weg entziehen?
Das ist es, was ich vom Notar soweit verstanden habe (nach Ablauf der 10-Jahres-Frist).
Aber wenn die erst nach Auszug aus dem Haus beginnt ... steht die Pflege vllt. ja schon kurz bevor?
Gruß
Basti
#5
Antwort vom 3. Februar 2022 | 23:52
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn sich die Eltern ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben, fängt ie 10-Jahres-Frist nicht an zu laufen. :
Ich habe jetzt noch einmal recherchiert und verstanden: Bei dem Sozialhilferegress beginnen die 10 Jahre ab Einreichung beim Grundbuchamt, bei Pflichtteilsberechnungen erst ab eigentlicher Übergabe der Immobilie.
Mag dazu jemand etwas sagen?
#6
Antwort vom 4. Februar 2022 | 12:35
Von
Status: Unbeschreiblich (36520 Beiträge, 6163x hilfreich)
Ja. Für diese 3. Phase wäre dann die gemietete Wohnung *frei*, man könnte diese neu vermieten und die Mieteinnahmen für die Unterstützung der Eltern verwenden.ZitatDie Unterstützung könnte in der dritten Phase notwendig werden, wenn meine Eltern im Pflegeheim leben und ich weiterhin im Haus. :
Alles noch ganz ohne irgendwelche Rückforderungen des Sozialamtes.
Beides (Schenkung und Wohnrecht) ist notariell zu beurkunden und benötigt eine Grundbucheintragung.
Wer wann welche Pflichtteilsberechnungen macht, hat auch mit deinem Gedankenspiel zu tun?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten