Rückforderung Sozialamt

10. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Sozialamt

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, die ein MFH noch zu DDR-Zeiten von unserer Mutter geerbt hat.
Nach der Wende stellte sich heraus, dass das Haus noch einen geringen Wert hatte und Grundschuldbelastet war.
Darum haben wir uns lange Jahre nicht mehr darum gekümmert und dachten darüber hinaus, dass das Haus ggf. in Staatsbesitz über geht.
In der Zwischenzeit hatte ich Sozialleistungen bezogen und bekomme seit ca. 5 Jahren Grundsicherung.
Nun will der andere Teil der Erbengemeinschaft unbedingt das Erbe antreten, da sich der Wert des Hauses inzwischen vervielfacht hat.
Leider habe ich die Erbschaft nie bei den Ämtern angegeben, da ich davon ausging, dass das Erbe auch nicht angetreten wird.
Kann das Sozialamt von mir Leistungen zurück fordern?
MfG.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



60 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
Nun will der andere Teil der Erbengemeinschaft unbedingt das Erbe antreten,
Ich meine, die Gemeinschaft hat längst geerbt. Nach dem Tod der Mutter. Jetzt gibts nichts anzutreten.
WAS will der andere Teil nun konkret machen?

Zitat (von MMWS):
Kann das Sozialamt von mir Leistungen zurück fordern?
Ja. Könnte sein. Kommt drauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

"Antreten" war viell. falsch ausgedrückt. "In Anspruch nehmen" trifft es besser.
Denn wir waren uns eigentlich einig, dass wir das Erbe aus o.g. Gründen nicht nutzen wollten.
Inzwischen hat sich das beim anderen Teil der Gemeinschaft geändert!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Da wird wohl nicht nur die Rückforderung ein Problem, wenn man vorhandenes Vermögen bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen verschweigt, das dürfte vielmehr auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Da hilft es auch nicht, dass man das Erbe "nicht nutzen wollte". Bei vorhandenem Vermögen kann man eben nicht einfach entscheiden, ob man davon lebt oder lieber auf Kosten der Allgemeinheit, man hat es zu nutzen. Das ist beim Sparbuch mit 50 TEUR ebenso wie bei einer Immobilie bzw. einem Erbanteil.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wer hat bei dem Haus denn die Mieteinnahmen kassiert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
dass wir das Erbe aus o.g. Gründen nicht nutzen wollten.Inzwischen hat sich das beim anderen Teil der Gemeinschaft geändert!
Ach so. Aber *nicht nutzen wollten* ist ja genau so falsch.
Was will dieser Teil, der andere Erbe nun konkret tun?
Wer hat sich denn in den letzten > 30 Jahren um dieses Haus=Erbe gekümmert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus wurde von der Gemeinde verwaltet, in der es steht.
Bei der Wende bekamen wir eine Wertfestsetzung von ca. 8000.-DM
Die Grundschuld betrug ca. 5000.-
Damals waren wir noch zu viert. Inzwischen zu zweit.
Wegen vieler anderer Schwierigkeiten um das Haus herum, waren wir uns die ganzen Jahre einig darüber, dass wir die nachträglichen Grundbucheintragungen lassen sollten. Das Haus haben wir ursprünglich von unseren Urgroßeltern geerbt, die auch noch im Grundbuch eingetragen sind!
Auch wegen der Mieterschaft, die schon vor der Wende dort wohnten. Das sind nämlich inzwischen rechtsradikale Rocker mit ihren Familien!
Nun meint das andere Teil der Erbengemeinschaft, sich wegen des gestiegenen Wertes über diese Probleme hinweg setzen zu können ...für "ein Paar Dollar mehr"!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wer hat bei dem Haus denn die Mieteinnahmen kassiert?


Die Gemeinde. hat davon auch Reparaturen usw. bestritten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Da wird wohl nicht nur die Rückforderung ein Problem, wenn man vorhandenes Vermögen bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen verschweigt, das dürfte vielmehr auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Da hilft es auch nicht, dass man das Erbe "nicht nutzen wollte". Bei vorhandenem Vermögen kann man eben nicht einfach entscheiden, ob man davon lebt oder lieber auf Kosten der Allgemeinheit, man hat es zu nutzen. Das ist beim Sparbuch mit 50 TEUR ebenso wie bei einer Immobilie bzw. einem Erbanteil.


Strafrechtlich sieht es so aus, dass der "Einlassungsbetrug" nach 5 Jahren verjährt ist.
Allerdings bleibt die Rückzahlung offen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Frage ist doch, wann bei einem Betrug die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
Damals waren wir noch zu viert. Inzwischen zu zweit.


Ihr wart also 4 Personen in der Erbengemeinschaft. Und nun nur noch zwei? Was ist mit den anderen passiert? Wenn die gestorben sind und selbst Erben hatten, sind die nun auch Teil eurer Erbengemeinschaft.

Was du aus meiner Sicht trennen musst: die Eintragung im Grundbuch und "das Erbe antreten". Da du die Erbschaft nicht rechtzeitig ausgeschlagen hast, bist du Erbe. Punkt. Seit dem gehört die das Haus zum Teil. Egal was im Grundbuch steht.

Ihr solltet das dringend lösen. Was ist z.B. mit der Grundsteuer und den anderen Abgaben für das Haus? Alles nicht bezahlt? Haben die Behörden keine Erben gesucht? Find ich ungewöhnlich. Aber vielleicht hat sich die Gemeinde um alles gekümmert. Ich würde allerdings damit rechnen, das diese Dienstleistung der Erbengemeinschaft in Rechnung gestellt wird.

Oh, Oh, Oh... das wird teuer.

Und ja: du hättest die Erbschaft angeben müssen, egal ob du im Grundbuch stehst oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist doch, wann bei einem Betrug die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

wirdwerden


Das wird es wahrscheinlich sein.
Auf jedem neuen Bescheid steht die Aufforderung, Änderungen sofort anzugeben.
Das ist jedes Mal bis jetzt nicht passiert.
Allerdings hatten wir bis jetzt auch nicht vor, das Erbe aus o.g. Gründen zu nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ihr wart also 4 Personen in der Erbengemeinschaft. Und nun nur noch zwei? Was ist mit den anderen passiert? Wenn die gestorben sind und selbst Erben hatten, sind die nun auch Teil eurer Erbengemeinschaft.


Die haben an uns abgetreten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Was du aus meiner Sicht trennen musst: die Eintragung im Grundbuch und "das Erbe antreten". Da du die Erbschaft nicht rechtzeitig ausgeschlagen hast, bist du Erbe. Punkt. Seit dem gehört die das Haus zum Teil. Egal was im Grundbuch steht.


Die Grundbucheintragungen stammen noch aus der Zeit VOR der DDR.
Zu DDR-Zeiten bestand gar keine Möglichkeit "das Erbe aus zu schlagen"...im Gegenteil wurden meine Eltern aufgefordert an die Administration 250.-DM-West monatl. an "Verwaltungsgebühren" zu leisten, gegenüber ca. 25.-DM-Ost Miete pro WE.
Bei einem anderen Haus kassierte das ein SED-Funktionär mit seinen Beziehungen ein und lies sich ins Grundbuch eintragen. Da waren die Erben angebl. "nicht ermittelbar"!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ihr solltet das dringend lösen. Was ist z.B. mit der Grundsteuer und den anderen Abgaben für das Haus? Alles nicht bezahlt? Haben die Behörden keine Erben gesucht? Find ich ungewöhnlich. Aber vielleicht hat sich die Gemeinde um alles gekümmert. Ich würde allerdings damit rechnen, das diese Dienstleistung der Erbengemeinschaft in Rechnung gestellt wird.


Die Behörden haben uns nach der Wende als Erben ausfindig gemacht. Eine Zeitlang wurden auch Steuerfestsetzungsbescheide an uns verschickt, die allerdings nicht bindend waren, da die Erbfolge noch nicht ganz geklärt war.
Normalerweise wird Grundsteuer und Abgaben auf die Mieter umgelegt.
Ob das dann letztendlich gemacht wurde, wissen wir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Das Gute daran: Die Chance, in absehbarer Zeit ganz legal auf Staatskosten zu leben, ist gegeben.


-- Editiert von User am 11.08.2022 14:59

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
Allerdings hatten wir bis jetzt auch nicht vor, das Erbe aus o.g. Gründen zu nutzen.


Das ist allerdings völlig egal. Es ging bei den Angaben nicht darum, ob sie ihr Erbe nutzen wollten... sondern ob sie es konnten.

Es gibt immer wieder Fälle, wo Empfänger von Sozialleistungen ihr Eigentum nicht verwerten wollen... aber so einfach ist das nicht.

Zitat (von MMWS):
Normalerweise wird Grundsteuer und Abgaben auf die Mieter umgelegt.
Ob das dann letztendlich gemacht wurde, wissen wir nicht.


Viele Vermieter machen das. Zwingend ist das aber nicht. Da kann also ein Sümmchen zusammen gekommen sein.

Da kann man nur hoffe das der Wertzuwachs reicht, um die Kosten der Vergangenheit zu decken.

Zitat (von MMWS):
Die haben an uns abgetreten.


Verkauft? Verschenkt? Kann auch wieder Steuern auslösen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Das ist allerdings völlig egal. Es ging bei den Angaben nicht darum, ob sie ihr Erbe nutzen wollten... sondern ob sie es konnten.

Es gibt immer wieder Fälle, wo Empfänger von Sozialleistungen ihr Eigentum nicht verwerten wollen... aber so einfach ist das nicht.



KONNTE ich nicht! Bei einem Verkehrswert von ca. 8000.-DM und einer Grundschuld von 5000.-DM und zu erwarteten weiteren Erschließungskosten (Toillette auf dem Hof, Anschluss an die Wasserversorgung usw.) geteilt durch vier Erben, hätten wir nur Schulden geerbt!
KEINER der Erben wollte diese Immobilie!
Wo wir schon bei der ersten Besichtigung erfuhren, dass die Mieter u.a. Dachbalken aus dem Dachgeschoss heraus gesägt hatten...weil ihnen das Baumaterial für ihre eigene "Datscha" fehlte, oder noch alte, große Kachelöfen abmontiert hatten, um sie zu Geld zu machen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Na, hoffentlich kann man den damaligen Wert nachweisen.
Die Grundschuld spielt nur eine Rolle, wenn und soweit sie noch valutiert, also tatsächlich eine Forderung besteht, die gesichert wird. Der reine Eintrag einer Grundschuld sagt darüber nichts aus.

Der Wertzuwachs geschah sicher auch nicht über Nacht, insofern besteht ein Problem selbst wenn die damaligen Werte stimmen sollten.

Angeben muss man eine Immobilie natürlich allemal...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
Nun meint das andere Teil der Erbengemeinschaft
WAS will das Teil denn konkret tun??
Man könnte jetzt wegen der vollkommen Unklarheit auch erstmal abwarten, was der andere Erbe macht.
Dann kommt mal Licht ans Rad.

Du hängst dort mit drin, aber scheinbar ist seit Urgroßelternzeiten nichts richtig geklärt.
Geerbt haben könnt ihr das Haus von der Mutter. WANN ist die gestorben?

Seit wann und wie lange hast du Sozialleistungen bezogen? Ist damit ALG2 /Hartz 4 gemeint? Wie viele Jahre sind das insgesamt gewesen?
Seit 5 Jahren bekommst du Grundsicherung. Wegen deines Alters oder wegen der Erwerbsminderung?

Zitat (von MMWS):
Das Haus haben wir ursprünglich von unseren Urgroßeltern geerbt, die auch noch im Grundbuch eingetragen sind!
Geht das überhaupt? Von den Urgroßeltern geerbt, dann von der Mutter geerbt ?
Zitat (von MMWS):
Allerdings hatten wir bis jetzt auch nicht vor, das Erbe aus o.g. Gründen zu nutzen.
Das wurde schon erklärt, dass es NICHT darum geht, das Haus als Erbe zu nutzen. Du BIST Erbe.

Überleg doch bitte nochmal, wer wann was geerbt hat.
Ich denke auch, da wird noch lange nichts gefordert werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Hier zu raten, abzuwarten, also weiterhin Geld zu kassieren, das einem womöglich nicht zusteht, indem man einen Irrtum, den man selbst hervorgerufen hat, aufrecht erhält, ist zumindest nahe an einer Anstiftung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Hier zu raten, abzuwarten, also weiterhin Geld zu kassieren, das einem womöglich nicht zusteht, indem man einen Irrtum, den man selbst hervorgerufen hat, aufrecht erhält, ist zumindest nahe an einer Anstiftung.


Anstiftung zu was?
Wenn es nach mir ginge würde ich auf das Erbe verzichten!!
Mich mit rechtsradikalen Rockern, die immer noch eine Miete von 3.-€/qm zahlen, auseinander setzen zu müssen, brauche ich nicht! Da soll sich mal der Staat drum kümmern!
Leider sieht der andere Teil der Erbengemeinschaft das nicht so und erkennt auch nicht die Tragweite und Konsequenzen einer solchen Situation!
Ich war lange Jahre selbstständig, habe oft 12-14Std. am Tag gearbeitet, habe eine Menge Steuern gezahlt und bin dann krank geworden. Leider habe ich es versäumt für mein Alter vor zu sorgen und war auch einige Jahre danach arbeitslos.
Ich habe mir nichts vorzuwerfen!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
ist zumindest nahe an einer Anstiftung.
Nein, so ist das keinesfalls gemeint. Ohh, hab mir fast gedacht, dass sowas folgt. :augenroll:

Seit Urgoßelternzeit und seit vor DDR-Zeiten und seit der Wende vor > 30 Jahren hat kein Erbe was unternommen. Jetzt tönt der andere Erbe irgendwas rum.
Selbstverständlich sollte der Fragesteller dem Sozialamt mitteilen, dass er Erbe ist. Unverzüglich.
Jetzt, wo er es nun vermutlich seit heute ganz genau weiß.

Zitat (von sonmischt):
Angeben muss man eine Immobilie natürlich allemal...
Angeben muss man eine geerbte Immobilie auch.

Zufrieden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ist nur meine Meinung.


Gesetzliche Erbfolge:
Urgroßeltern, Großeltern, Eltern

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
Urgroßeltern, Großeltern, Eltern
Zitat (von MMWS):
Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, die ein MFH noch zu DDR-Zeiten von unserer Mutter geerbt hat.
Zitat (von MMWS):
Das Haus haben wir ursprünglich von unseren Urgroßeltern geerbt,
Ich versteh schon. :smile:

Melde mal den Erbfall und meinetwegen auch die Erbfolge und die Historie dem zuständigen Sozialamt.
Alles weitere... dann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Oh, entschuldigung, jetzt verstehe ich, Du hast keinen Bock, Dich um Deine eigenen Angelegenheiten zu kümmern, na dann muss "der Staat" das natürlich übernehmen, sehe ich jetzt ein. :bang:

Zitat (von MMWS):
Anstiftung zu was?

Na, Du hast doch weiter oben Deine mögliche Strafbarkeit schon erkannt. Falls hier ein Betrug vorliegt, begehst Du den nach meinem Dafürhalten immer noch, Tag für Tag für Tag....
Aber was solls, die Adressatin hat ja verstanden.

Zitat (von MMWS):
Leider sieht der andere Teil der Erbengemeinschaft das nicht so und erkennt auch nicht die Tragweite und Konsequenzen einer solchen Situation!

Naja, vielleicht sind Tragweite und Konsequenzen für den Miterben ja andere. Für Dich steht Rückforderung der gesamten bislang gewährten Sozialleistungen als mögliche Konsequenz im Raum, außerdem ein Strafverfahren. Der andere Teil kann durch die Verwertung des Vermögens aber möglicherweise seinen finanziellen Status verbessern und sich mehr leisten.

Sozialhilfe ist übrigens keine Belohnung dafür, dass man eine Zeit lang gearbeitet und Steuern bezahlt hat.

Zitat (von MMW):
Ich habe mir nichts vorzuwerfen!


Du wirfst Dir offensichtlich nichts vor, Anlass gäbe es dafür mE aber durchaus, denn

Zitat (von MMWS):
Leider habe ich es versäumt für mein Alter vor zu sorgen


und

Zitat (von MMWS):
Leider habe ich die Erbschaft nie bei den Ämtern angegeben

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von MMWS):
Anstiftung zu was?
Wenn es nach mir ginge würde ich auf das Erbe verzichten!!
Das mit der Anstiftung ging an meine Adresse.
Ihr habt bereits vor X Jahren geerbt, jetzt kann keiner mehr verzichten. Du nicht und der andere Teil auch nicht.
Zitat (von MMWS):
Ich habe mir nichts vorzuwerfen!
Dann werden dir andere was vorwerfen.
Wenn der andere Erbe sich bewegt, gerät alles weitere auch ohne dein Zutun und Selbstmitleid in Bewegung und rollt bis zu dir.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist doch, wann bei einem Betrug die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
Da der Betrug ja noch anhält ... sehe ich da gar keine Verjährung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

bostonxl, in diese Richtung gehen ja meine Überlegungen auch. Ich sehe auch keine Verjährung. Nur, da müsste man sich natürlich den ganzen Fall angucken, um da rechtssicher zu sein. Deshalb meine etwas weiche Formulierung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
MMWS
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
bostonxl, in diese Richtung gehen ja meine Überlegungen auch. Ich sehe auch keine Verjährung. Nur, da müsste man sich natürlich den ganzen Fall angucken, um da rechtssicher zu sein. Deshalb meine etwas weiche Formulierung.


Die Frage wäre evtl. wann der "Betrug" angefangen hat.
Wir haben eine Immobilie nach der Wende mit einer Wertfestsetzung übernommen, die offensichtlich noch aus Reichsmarkzeiten besteht, in der DDR-Zeit auch nicht geändert wurde/werden konnte und bis zur allgemeinen 0-Zinspolitik 2014 bestand. Erst da sind die Immobilienpreise explodiert!
Das wußten wir allerdings nicht.
Bis da war die Bude nichts wert! Kleinere Reparaturen wurden zwar durch die kargen Mieteinnahmen kläglich abgedeckt, aber Erschließungskosten standen/stehen immer noch im Raum.
Also bin ich davon ausgegangen, dass wir nur Schulden erben...und das kann keiner von einem Sozialempfänger verlangen!
Wenn wir jetzt die Immobilie übernehmen, werden uns die Rocker boykottieren bis zum geht nicht mehr!
Wahrscheinlich werden wir bei jedem Besichtigungstermin von Makler, potenziellen Käufern usw. eine einstweilige Verfügung beantragen müssen und/oder mit einer halben Hundertschaft von Polizei dort herein kommen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wo der Betrug angefangen hat, ganz klar am Anfang. Als man nicht angegeben hat, dass man Erbe ist. Nochmals. es kommt nicht darauf an, ob man aus dem Erbe was rauszieht. Es kommt nicht darauf an, was das Erbe wert ist. Man muss es angeben. Und das hast Du hier über Jahre nicht getan.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.