Hallo
Mein Vater möchte das Haus an meinen Bruder weitergeben. Ich bekomme einen Geldbetrag als schenkung.
Mein Bruder übernimmt den Betrag und gibt ihn an mich weiter in Raten.
Wie sieht es da aus mit der Rückforderung vom sozialamt wenn mein vater pflegebedürftig wird? Zählt da dann das Datum der Übergabe beim Notar oder das Datum der letzten Rate?
Bezogen auf die 10 jahre wo die schenkung zurückgegeben werden muss.
Danke
-- Editiert von User am 1. Juni 2026 10:41
-- Editiert von Moderator topic am 1. Juni 2026 13:27
-- Thema wurde verschoben am 1. Juni 2026 13:27
Rückforderung vom Sozialamt
Vom Vater?Zitat :Ich bekomme einen Geldbetrag als schenkung.
Oder doch vom Bruder?Zitat :Mein Bruder übernimmt den Betrag und gibt ihn an mich weiter in Raten.
Ob eine solche Schenkung zurückgegeben werden muss, hängt von vielen anderen Faktoren ab.Zitat :Bezogen auf die 10 jahre wo die schenkung zurückgegeben werden muss.
Das Haus als Schenkung unterliegt auch der gesetzlichen Regelung des § 528 BGB, wird aber nicht zurückgefordert werden.
Statt Haus würde uU Geld von deinem Bruder gefordert.
Die Geldschenkung an dich würde sich mit Datum im Notarvertrag finden. Ab dann würde diese Vereinbarung gelten.
Aber: Pflegebedürftigkeit bedeutet nicht unbedingt, dass das Sozialamt Kosten übernehmen müsste.
Vorrangig sind Kinder unterhaltspflichtig, wenn Eltern das nicht selbst können.
Welche Frage hast du zum *Steuerrecht*?
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Sorry mir ist gar nicht aufgefallen das ich im steuerrecht gepostet habe.
Ich hatte eingegeben schenkung.
Der Notar hat gemeint das mein Bruder den Betrag übernimmt also vom Bruder bekomme ich einen Geldbetrag.
Was ein Notar meint, ist das eine.Zitat :Der Notar hat gemeint das mein Bruder den Betrag übernimmt also vom Bruder bekomme ich einen Geldbetrag.
Was irgendwann mit dem Vater ist, ob irgendwann das Sozialamt was fordert und was dein Bruder mit dem Haus und dem Geldbetrag für dich macht, weiß jetzt keiner.
Was wirklich im Notarvertrag zu lesen ist, ist das andere.
WAS will der Vater denn mit seiner Idee erreichen? Hat er das dem Notar erklärt?
Hat der Notar da nicht Ahnung von rechtlich.
Was da drin steht wird ja dann noch vorgelesen bevor wir unterschreiben.
Die Idee ist das mein Bruder alles bekommt und ich einen Geldbetrag als schenkung.
Das war im übrigen meine Idee.
Da ich die Grundsteuer und alles weitere nicht bezahlen kann.
Mir geht es darum das ich nicht überrascht werde vom sozialamt mit der Rückforderung des Geldbetrags.
Tja, auch das weiß doch jetzt weder der Notar noch dein Vater, dein Bruder noch du.Zitat :Mir geht es darum das ich nicht überrascht werde vom sozialamt mit der Rückforderung des Geldbetrags.
Und hier auch keiner.
Alle Voraussetzungen für Rückforderung des Sozialamtes müssten dann zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein.
Wie bitte? Der Notar muss wissen, was dein Vater will, denn der möchte doch was verschenken...Zitat :Hat der Notar da nicht Ahnung von rechtlich.
Dass das deine Idee war, mag ja sein, aber deinen Bruder trifft es im Fall des Falles doch auch.
Von dem würde das Amt auch die Schenkung/den Wert des Hauses zurückfordern.
Aber auch nur...wenn dann alle Faktoren zutreffen, die jetzt unbekannt sind.
Zitat :Die Idee ist das mein Bruder alles bekommt und ich einen Geldbetrag als schenkung.
Das wäre, so ausformuliert die schlechteste Möglichkeit.
Denn wie richtig erkannt, können Schenkungen zurückgefordert werden.
Was ihr wohl wollt nennt sich vorweggenommenes Erbe (Schenkung des Hauses an Deinen Bruder), gefolgt von einem Vertrag über eine Ausgleichszahlung gegen Pflichtteilsverzicht (Geldzahlung deines Bruders an Dich).
Dein Bruder zahlt Dir also Dein zukünftiges Erbe aus, auf welches Du verzichtest.
Wenn dieser Betrag dem tatsächlichen Marktwert entspricht, gilt die Übertragung rechtlich meist als voll entgeltliches Geschäft.
In diesem Fall liegt keine Schenkung vor, was den Zugriff des Sozialamtes auf das Haus deutlich erschwert oder verhindert.
Zitat :Wie sieht es da aus mit der Rückforderung vom sozialamt wenn mein vater pflegebedürftig wird?
Das hängt wie man erkennen kann von den jeweiligen Verträgen (Schenkung-/ Übertragung) ab, das sollte man also mit dem Notar besprechen.
Zitat :Zählt da dann das Datum der Übergabe beim Notar oder das Datum der letzten Rate?
Bezogen auf die 10 jahre wo die schenkung zurückgegeben werden muss.
Für die 10 Jahres Frist ist das Datum der Grundbucheintragung ausschlaggebend.
-- Editiert von User am 1. Juni 2026 14:09
Ich meinte der Notar wird das wissen wie das mit der schenkung rechtlich alles generell abläuft.
Und mit überraschen meinte ich das ich davon ausgegangen bin das die frist erst nach der letzten rate abläuft.
Aber das ist dann ja jetzt geklärt.
In dem 10 Jahren kann keiner sagen ob was passiert ist mir schon klar
-- Editiert von User am 1. Juni 2026 14:25
So wie ich es verstehe, ist es eine Schenkung an den TE vom Bruder. Da wird gar nichts vom Sozialamt zurück gefordert. Das Sozialamt wird im Fall der Fälle nur auf den Bruder zugehen.Zitat :Das wäre, so ausformuliert die schlechteste Möglichkeit.
Denn wie richtig erkannt, können Schenkungen zurückgefordert werden.
Zitat :So wie ich es verstehe, ist es eine Schenkung an den TE vom Bruder.
Das macht es nicht wirklich besser.
Zitat :Da wird gar nichts vom Sozialamt zurück gefordert. Das Sozialamt wird im Fall der Fälle nur auf den Bruder zugehen.
Dafür hält das Finanzamt die Hand weit auf.
Bei einem Freibetrag von 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren ist eine Schenkung des halben Hauswertes, steuerrechtlich eine ziemliche Katastrophe...
Zitat :In diesem Fall liegt keine Schenkung vor, was den Zugriff des Sozialamtes auf das Haus deutlich erschwert oder verhindert.
Warum sollte der neue Eigentümer nicht für Pflegeheimkosten aufkommen müssen, falls die Schenkung innerhalb der 10 Jahresfrist ist.
Das Sozialamt interessiert wohl kaum für das Innenverhältnis der Übergabe.
Zitat :Vorrangig sind Kinder unterhaltspflichtig, wenn Eltern das nicht selbst können.
Nur bei jährlichem Einkommen von 100 000 €. Darunter sind Kinder nicht unterhaltspflichtig.
Ja. Und das gehört ---wie anderes auch-- zu den Voraussetzungen, nach denen eine solche Rückforderung kommen könnte.Zitat :Nur bei jährlichem Einkommen von 100 000 €. Darunter sind Kinder nicht unterhaltspflichtig.
Wie man liest, hatte der TE eine Idee...vor allem für sich...und was den Bruder angeht, ist es dessen Sache, ob der da mitspielt.Zitat :Dafür hält das Finanzamt die Hand weit auf.
Zitat :Was ihr wohl wollt nennt sich vorweggenommenes Erbe (Schenkung des Hauses an Deinen Bruder), gefolgt von einem Vertrag über eine Ausgleichszahlung gegen Pflichtteilsverzicht (Geldzahlung deines Bruders an Dich).
Dein Bruder zahlt Dir also Dein zukünftiges Erbe aus, auf welches Du verzichtest.
Weshalb sollte man auf sein Erbe/Pflichtteil verzichten? Der Bruder verzichtet doch auch nicht, wenn er das Haus erhält.
Das ist eine ganz normale Schenkung des Hauses mit Ausgleichszahlung an das andere Kind. Hier handelt es sich steuerlich um eine Schenkung des Vaters, auch wenn der Bruder die Zahlung übernimmt.
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