Rückforderung vom Sozialamt möglich?

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.11.2022 12:27:49
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung vom Sozialamt möglich?

Hallo, ein von meinen Eltern mir übertragenes Haus kann bei meinem Tod oder meiner Insolvenz zurück gefordert werden. Die 10 Jahre bzgl. der Schenkung sind bereits verjährt. Für die ehemals Schenkenden leistet das Sozialamt einen Teil der Pflegekosten. Kann das Sozialamt bei meinem Tod oder meiner Insolvenz im Namen meiner Eltern die Rückabwicklung der Schenkung erzwingen? Gruß, Basti




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130256 Beiträge, 41507x hilfreich)

Zitat (von juradino):
Kann das Sozialamt bei meinem Tod oder meiner Insolvenz im Namen meiner Eltern die Rückabwicklung der Schenkung erzwingen?

Bei Deinem Tod vermutlich nicht, so schnell sind die Ämter nicht. In der Regel werden sie nach dem Tode aktiv.
Wenn die entsprechende Parameter gegeben sind, ja dann wäre das möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12308.11.2022 12:27:49
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Antwort verstehe ich leider nicht ganz. Nach welchem Tod werden die Ämter aktiv - meinem, oder den der Eltern? Welches sind die relevanten Parameter, ob das Amt das Rückforderungsrecht meiner Eltern nutzen darf? Kann das Sozialamt das auch machen, wenn die Rückforderung nur persönlich erklärt werden darf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40592 Beiträge, 6585x hilfreich)

Zitat (von juradino):
Nach welchem Tod werden die Ämter aktiv - meinem, oder den der Eltern?
Vermutlich kommt es darauf an, welche Variante man nun selbst vor seinem Tode und dem seiner Eltern gewählt hat.
Es wimmelt hier von diversen:
https://www.123recht.de/Forum-__f594380.html
https://www.123recht.de/Forum-__f594380.html
https://www.123recht.de/Forum-__f594663.html
https://www.123recht.de/Forum-__f594866.html

In allen Fällen ist das Recht des Sozialamts zu berücksichtigen. Dieses ist im BGB geregelt und auch im SGB XII.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von juradino):
Welches sind die relevanten Parameter, ob das Amt das Rückforderungsrecht meiner Eltern nutzen darf?


Und da wird es dann doch noch spannend. Welches Rückforderungsrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130256 Beiträge, 41507x hilfreich)

Zitat (von juradino):
Welches sind die relevanten Parameter, ob das Amt das Rückforderungsrecht meiner Eltern nutzen darf?

Da kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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