Guten Morgen,
Ich habe mal wieder ein Problem. Und zwar
Meine Tochter hatte für August und September einen befristeten Vertrag als Pflegehelferin. Mit einem Nettoverdienst von 1500 Euro und 1700 Euro. Vertrag wurde vor der Arbeitsaufnahme abgegeben und die Lohnabrechnungen und Kontoauszug nach jeweiligen Erhalt.
Jetzt habe ich drei Anhörungsbögen bekommen und zwar soll Tochter für die beiden Monate alles zurück zahlen. Das ist ok steht auch nicht zur Frage. Bei Ihr wären das pro Monat 335,34 Euro Mietanteil und Regelleistung.
So mein Sohn soll pro Monat 56,12 Euro Regelbedarf zurück zahlen
Ich soll 117,88 Euro zurück zahlen.
Ist es denn nicht so das wenn sich jemand aus der BG selber komplett versorgen kann es keine BG sondern eine Haushaltsgemeinschaft ist? Seit wann muss die Tochter für ihre Mutter und für den kleinen Bruder aufkommen?
Was soll ich jetzt tun? Klar Tochter zahlt kein Thema aber wir?
Danke im voraus
Rückforderung von Sohn und mir
24. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2019 | 10:41
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung von Sohn und mir
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 20:14
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Zitat:So mein Sohn soll pro Monat 56,12 Euro Regelbedarf zurück zahlen
Ich soll 117,88 Euro zurück zahlen.
Das sieht verdächtig nach Kindergeld aus:
56,12 € + 117,88 € = 174 € + 30 € Versicherungspauschale = 204 €
Beziehst du für deine Tochter noch Kindergeld? Auf welcher Grundlage (arbeitsuchend, ausbildungsuchend, Ausbildung ...)?
Kindergeld ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Abs. 1 Satz 5 SGB II).
Beziehst du für sie Kindergeld, ist die Rückforderung korrekt. Deine Tochter hat im August und September das Kindergeld nicht für ihren Lebensunterhalt benötigt, also ist es bei der Kindergeldberechtigten (du) anzurechnen.
Und jetzt?
Schon
268.274
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
57 Antworten