Rückforderung von Sohn und mir

24. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
ruschdie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung von Sohn und mir

Guten Morgen,

Ich habe mal wieder ein Problem. Und zwar
Meine Tochter hatte für August und September einen befristeten Vertrag als Pflegehelferin. Mit einem Nettoverdienst von 1500 Euro und 1700 Euro. Vertrag wurde vor der Arbeitsaufnahme abgegeben und die Lohnabrechnungen und Kontoauszug nach jeweiligen Erhalt.
Jetzt habe ich drei Anhörungsbögen bekommen und zwar soll Tochter für die beiden Monate alles zurück zahlen. Das ist ok steht auch nicht zur Frage. Bei Ihr wären das pro Monat 335,34 Euro Mietanteil und Regelleistung.
So mein Sohn soll pro Monat 56,12 Euro Regelbedarf zurück zahlen
Ich soll 117,88 Euro zurück zahlen.
Ist es denn nicht so das wenn sich jemand aus der BG selber komplett versorgen kann es keine BG sondern eine Haushaltsgemeinschaft ist? Seit wann muss die Tochter für ihre Mutter und für den kleinen Bruder aufkommen?
Was soll ich jetzt tun? Klar Tochter zahlt kein Thema aber wir?

Danke im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
So mein Sohn soll pro Monat 56,12 Euro Regelbedarf zurück zahlen
Ich soll 117,88 Euro zurück zahlen.


Das sieht verdächtig nach Kindergeld aus:
56,12 € + 117,88 € = 174 € + 30 € Versicherungspauschale = 204 €

Beziehst du für deine Tochter noch Kindergeld? Auf welcher Grundlage (arbeitsuchend, ausbildungsuchend, Ausbildung ...)?

Kindergeld ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Abs. 1 Satz 5 SGB II).

Beziehst du für sie Kindergeld, ist die Rückforderung korrekt. Deine Tochter hat im August und September das Kindergeld nicht für ihren Lebensunterhalt benötigt, also ist es bei der Kindergeldberechtigten (du) anzurechnen.

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