Hallo an die kompetente Runde!
Seit 1.4.07 muss sich jeder in Deutschland lebende Bürger krankenversichern. Falls jemand aus irgendeinem Grund (z. B. Obdachlosigkeit wäre ein denkbarer Fall) seitdem aber weder Einkommen noch Sozialleistungen bezogen hat (und auch nicht auf eigene Kosten, über die Familie versichert war o. ä.) und in der Zeit keine KV hatte und er jetzt wieder anfängt soz.vers.pflichtig zu arbeiten (oder Sozialleistungen beantragt), ist die zuständige Kasse meines Wissens verpflichtet, ihn nicht per heute, sondern rückwirkend zum 1.4.07 aufzunehmen. Mit der Konsequenz, dass dieser Mensch der Krankenkasse sofort x-1000 Euro an rückwirkenden Beiträgen schuldet. Dies ist aber sehr kontraproduktiv, da jemand der versucht aus Armut, sozialer Randständigkeit o ä. "in die Gesellschaft" zurückzukehren mit zigtausend Euro Schulden für nie (nicht mal theoretisch) an Anspruch genommenen Versicherungsschutz startet. Hier würde die Sozialversicherung ja einen Menschen eher ruinieren, als ihm zu helfen. Sieht das Gesetz für solche (ja sicher durchaus mal vorkommenden) Härtefälle Ausnahmeregelungen vor?
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
30. Juli 2010
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Frage vom 30. Juli 2010 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
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